Mietminderung bei Wasserschaden und Trocknung

18. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
paddybuck
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Wasserschaden und Trocknung

Hallo, ich schildere Mal meinen Fall und würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, wie hoch die Mietminderung in diesem Fall angesetzt werden kann:

Es geht um einen (nicht von mir verursachten) Wasserschaden (Leck in der Zuleitung in der Badezimmerwand) und die Folgen:

- vom 14. Oktober bis 11. November (28 Tage) waren die Fliesen im Bad entfernt. Dadurch hatte ich natürlich ständig Betonstaub überall herumfliegen. Zudem war in dieser Zeit die Dusche nur eingeschränkt nutzbar, da ich ja sehr vorsichtig sein musste, dass an den offenen Stellen nichts nass wird.

- vom 14.11. bis (bislang) 29.11. (15 Tage) ist in der Wohnung ein Trocknungsgerät im Einsatz. Folgen:

Dadurch habe ich diverse Plastikschläuche im Bad, im Flur und im Schlafzimmer liegen.
Die Badezimmertür kann wegen eines Schlauches nicht mehr geschlossen werden, was besonders unangenehm ist, wenn man Besuch empfängt (sowohl für den Besucher als auch für mich)
Ich habe tagsüber das ständige Hintergrundgeräusch des Trocknungsgerät, auch im Wohnzimmer bei geschlossener Tür. Das ist auf Dauer kaum auszuhalten. Zumal ich als Lehrerin auch zu Hause arbeiten muss (Unterricht vorbereiten, kontrollieren, usw.) und die Konzentration darauf bei dem Lärm kaum möglich ist.
Die Schläuche sind durch das dauerhaft auf Kipp gestellte Schlafzimmerfenster nach draußen geführt. Die Lücken sind mit Schaumstoff gefüllt, was nur zum Teil die Kälte draußen hält (höhere Heizkosten). Noch schlimmer ist, dass nun natürlich der Lärmschutz gegen die Bahnstrecke, die direkt vor meinem Fenster verläuft, nicht mehr gewährleistet ist. Ich muss deshalb im Wohnzimmer auf dem Sofa nächtigen, um Schlaf zu bekommen.
Durch das Trocknungsgerät habe ich höhere Stromkosten (dort wurde mir immerhin ausgerichtet, dass das geregelt würde. Ich weiß nur noch nicht genau, wie das abläuft).

Ich würde mich über Rat- und Vorschläge sehr freuen, vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

die Mängel würde ich als Mängelliste an den Vm schicken und konkret nachfragen, wieviel Miete dafür erlassen wird.
Lässt sich der VM auf nichts ein, ist es sowieso sinnvoll, einen RA einzuschalten. Denn: ist eine Mietminderung falsch oder zu hoch ist die Gefahr, die Wohnung zu verlieren, eigentlich viel zu gross.


-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Zumal ich als Lehrerin

Lehrerin, aha ...

Frage deinen VM ob das versichert ist, siehst Du aber auch wenn Du dich bemühst und einen Blick in deine letzte NK-Abr. wirfst.
Wenn ja, was wahrscheinlich ist, übernimmt das die Versicherung.

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""

1x Hilfreiche Antwort

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