Mietminderung bei defekter Wohnungstür

4. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
corax123
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)
Mietminderung bei defekter Wohnungstür

Guten Tag

Im Juli 2020 hat mein Nachbar , beim Versuch sich Zutritt zu meiner Wohnung zu verschaffen, die Wohnungstür beschädigt . Er hat so doll dagegen getreten und geschlagen , das dass untere Schanier rausgebrochen ist .

Die Hausverwaltung ist darauf hin davon unterrichtet worden . Jedoch passiert nichts. Seit nun 10 Monaten wird mein Ersuchen zur Abhilfe nun ignoriert und ich werde immer wieder damit vertröstet das man sich drum kümmere .

Nun hab ich mich versucht zu belesen .

Und bin auf die minderungshöhe von 25% gestoßen , die dadurch , das die Verwaltung mir vom Tag der in kenntnissetzung bis heute immer wieder verspricht sich um die Beseitigung des Schadens zu kümmern , auch rückwirkend erhoben werden kann .

Hat da jemand Erfahrung mit um könnte mir da behilflich sein ?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Vermieter schriftlich, Brief, zur Mängelbeseitigung auffordern. Kurze Frist setzen. Mitteilen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Selbstvornahme angedacht ist, und die Kosten der Reparatur mit der laufenden Miete verrechnet werden. Das ist effektiver als Mietminderung, die mitunter falsch berechnet sein könnte, was wiederum weitere Schwierigkeiten mit sich ziehen würde.

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#2
 Von 
corax123
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi

Ja sie Idee hatte ich auch schon . Aber ne komplett neue Tür plus türzage plus Einbau ist für mich momentan nicht zu stemmen .

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#3
 Von 
corax123
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Kurze Frist setzen.
was versteht man denn unter kurzer Frist ? 3 Tage ? 7 Tage ?

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#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von corax123):
Und bin auf die minderungshöhe von 25% gestoßen , die dadurch , das die Verwaltung mir vom Tag der in kenntnissetzung bis heute immer wieder verspricht sich um die Beseitigung des Schadens zu kümmern , auch rückwirkend erhoben werden kann .


Richtig. Ab Kenntnisnahme des VMs vom Schaden kannst Du mindern. Hier
möglicherweise sogar 2€ mtl. Kommt natürlich drauf an wie weit Dich dieser
Schaden beeinträchtigt.

Sonst wie von Solan geschrieben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von corax123):
Aber ne komplett neue Tür plus türzage plus Einbau ist für mich momentan nicht zu stemmen .


Dann, parallel zum Schreiben an den VM, von nem Türmann (Türfrau oä.), das wird wohl ein Schreiner sein, einen KVA bezgl. der Reparatur erstellen lassen, wenn Reparatur nicht möglich ist dann einen KVA für Tür und Zarge, vorangig wäre aber die Reparatur, auch wenn es dann nicht mehr so hübsch aussehen sollte.

Nun dafür hältst du doch die MIete zurück und könntest mit dem Schreiner auch eine RZ vereinbaren, je nachdem wie hoch die Miete ist.

-- Editiert von Solan196 am 04.05.2021 17:08

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von corax123):
was versteht man denn unter kurzer Frist ? 3 Tage ? 7 Tage ?


Das kannst du dir aussuchen, ich würde hier 14 Tage nehmen, dann hast du auch Zeit für die Sache mit dem KVA

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von corax123):
Aber ne komplett neue Tür plus türzage plus Einbau

Du hast ziemlich komische Vorstellungen von "Reparatur" ...



Zitat (von Solan196):
vorangig wäre aber die Reparatur,

Richtig, Stichwort "Schadenminderungspflicht".



Zitat (von Solan196):
ich würde hier 14 Tage nehmen

14 Tage mindestens, besser wären 4 Wochen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
14 Tage mindestens, besser wären 4 Wochen.


Hier wäre ich nicht ganz so großzügig, da der VM ja schon seit Monaten von dem Schaden Kenntnis hat ohne sich zu kümmern.

Zitat (von corax123):
Seit nun 10 Monaten wird mein Ersuchen zur Abhilfe nun ignoriert und ich werde immer wieder damit vertröstet das man sich drum kümmere .

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
da der VM ja schon seit Monaten von dem Schaden Kenntnis hat ohne sich zu kümmern.

Das Problem ist, das der Mieter es so lange hingenommen hat - somit wird man eine Dringlichkeit mit zu kurzer Frist nicht wirklich verargumentieren können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem ist, das der Mieter es so lange hingenommen hat - somit wird man eine Dringlichkeit mit zu kurzer Frist nicht wirklich verargumentieren können.


Sehe ich anders, die Dringlichkeit ergibt sich aus der Verzögerung, so würde ich argumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem ist, das der Mieter es so lange hingenommen hat - somit wird man eine Dringlichkeit mit zu kurzer Frist nicht wirklich verargumentieren können.


Der Mieter hat es nicht hingenommen sondern dulden müssen. Das ist ein
großer Unterschied.
Unter diesen Umständen stehen dem VM eigentlich max.10 Tage für die Reparatur zu.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Der Mieter hat es nicht hingenommen sondern dulden müssen.

Nein, er hat es nicht dulden müssen. Wie kommt man denn nur darauf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, er hat es nicht dulden müssen. Wie kommt man denn nur darauf?


Er hat nichts hingenommen, sondern sich dem VM gegenüber sehr kulant gezeigt, das würde vor Gericht sicherlich nicht als Akzeptanz der defekten Tür gewertet werden. Und bezüglich der Dringlichkeit, es wurde eben immer dringlicher. Der Mieter hat ja viel Verständnis gezeigt, aber einmal ist auch Ende damit.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Er hat nichts hingenommen, sondern sich dem VM gegenüber sehr kulant gezeigt,

Öhhhm, ja... so wie bunte Farben ... Weist Du was Pleonasmus ist?



Zitat (von Solan196):
das würde vor Gericht sicherlich nicht als Akzeptanz der defekten Tür gewertet werden

Vermutlich nicht, aber als "hat Zeit, ist nicht so eilig".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Öhhhm, ja... so wie bunte Farben ... Weist Du was Pleonasmus ist?


Da ist mir das Oxymoron geläufiger. Aber nun weiß ich es.

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