Mietminderung? bei feuchtem Altbaukeller

22. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
NoahsArche123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Mietminderung? bei feuchtem Altbaukeller

Hallo zusammen,

ich möchte mal Eure Meinungen hören zu meinem derzeitigen Thema "feuchter Keller". Ich überlege den Mieterschutzbund einzuschalten hoffe aber, das Thema ggf. doch noch einvernehmlich zu lösen.

Als ich einzog war der Keller wie ein normaler Altbaukeller etwas modrig und es roch auch. Allerdings haben meine Sachen gut verpackt in Tüten und Kisten keine Schäden davon getragen (außer ggf. den Geruch, aber der verflüchtigte sich auch irgendwann).

Folgende Email habe ich nun geschrieben und Antwort erhalten:

Hallo Frau

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wie sie wissen bin ich nun schon seit 2007 Mieterin (7 Jahre!) und noch NIE war der Keller in einem deratigen Zustand oder mein Hausrat verschimmelt. Eine Verschlechterung ist also offensichtlich - bisher war es auch NIE der Fall, dass der Kellerfussboden komplett nass war.

Durch die Sanierung der Erdgeschosswohnung zieht nun wohl die Feuchtigkeit nicht mehr in die Wohnung (was auch sinnvoll ist) aber dadurch verstärkt in den Keller. Als mein Lebensgefährte im November seine Sachen im Keller einlagerte war der Zustand des Kellers noch nicht so extrem wie im Moment. Wie ich erfahren habe, wir die Feuchtigkeit wohl durch ein Nachbarhaus verursacht und ist Ihnen seit Jahren bekannt.

Es hiess, dass am 5. August jemand den Keller besichtigt, leider habe ich aber hier keine Rückmeldung erhalten, Herr Schmidt (der meinen Kellerschlüssel hat) hat niemanden gesehen.

Fest steht - der Keller ist in seinem jetzigen Zustand definitiv nicht mehr nutzbar - insofern bitte ich Sie hier eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, ggf. müsste man den "Verursacher" in Regress nehmen.

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Sehr geehrter,

die Feuchtigkeit im Keller des Hinterhauses des o.g. Objektes ist seit Jahren bekannt. Auch der Wechsel
zwischen erhöhter Feuchtigkeit (Pfütze) zu fast trockenen Zuständen ist nichts Neues.

Eine Verschlechterung des Zustandes aufgrund der Sanierungsmaßnahmen können wir nicht bestätigen.

Selbstverständlich wird unsererseits weiterhin nach der Ursache gesucht.

Schadenersatzansprüche müssen wir daher jedoch abweisen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen



Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich von Ihnen bisher keine Rückmeldung erhalten und bitte um Stellungnahme bis zum 21.08.2013.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

heute waren wir in unserem Keller und haben mit Entsetzen festgestellt, dass unser Hausrat (Stuehle etc) verschimmelt sind.

Seit ich hier wohne (2007) war das bisher nicht der Fall, der Keller entsprach einem ueblichen Altbaukeller. Seit den Sanierungsmassnahmen im UG des Hinterhauses ist eine Zunahme der Feuchtigkeit zu beobachten. Sogar das Wasser steht mittlerweile auf dem Boden.

Wir haben den Sachverhalt dokumentiert und Bilder gemacht. Herr Schmidt wird sich am Montag nochmal mit Ihnen in Verbindung setzen um alles weitere zu veranlassen. Ab Montag sind wir im Urlaub, den Schluessel werden wir bei Herrn Schmidt oder Nachbarn hinterlegen.



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1385x hilfreich)

In einem Altbaukeller muss mit Feuchtigkeit und Nässe gerechnet werden:

http://www.mietemindern.de/urteile/1470-in-einem-altbaukeller-muss-grundsaetzlich-mit-einer-gewissen-feuchtigkeit-und-auch-naesse-gerechnet-werden-/

Demnach sind solche Räume auch nicht zum Einlagern von Möbeln oder Textilien geeignet.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NoahsArche123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Liane,

bisher war die Nutzung auch kein Problem (mit Einschränkungen aber möglich).

Da heutzutage keiner mehr Kartoffeln oder Kohlen im Keller lagert, stellt sich mir die Frage, ob ich den Keller - weil er nicht nutzbar ist aber im Mietvertrag drinsteht - tatsächlich weiterhin nutzen muss oder einfach darauf verzichte mit schriftlicher Mitteilung.

Gruß
Noah

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2037x hilfreich)

Ein entschädigungsloser Verzicht auf einen Vorteil darf man immer.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NoahsArche123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

ok, das heisst im Klartext - wenn ich dem Vermieter schreibe ab dem .01.09.2013 verzichte ich auf die Nutzung der Kellerräume kann er dagegen nichts machen?

Ich würde mir alternativ im Umkreis ein kleines Lager anmieten, die Kosten sind zwar etwas höher als beisp. 5% Mietminderung aber immerhin trocken und geruchsfrei..


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1955x hilfreich)

quote:
beisp. 5% Mietminderung

??
Nur, dass ein von Mietbeginn an feuchter Altbaukeller eben keine Mietminderung möglich ist
http://www.news.de/wirtschaft/855153670/feuchte-keller-kein-grund-fuer-mietminderung/1/

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

1x Hilfreiche Antwort

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