Mietminderung bei feuchtem Keller

25. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Elisa Steverding
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei feuchtem Keller

Hallo Ihr Lieben,
da meine Eltern ein Häuschen gemietet haben und im nächsten Monat dort einziehen möchten, habe ich eine ganz dringliche Frage:
Der Keller ist feucht, Schimmelbildung an den Wänden, eventuell auch ein Schwamm, der hochkriecht und so weiter. Alles nicht sehr erfreulich.
Meine Eltern haben schon einen Kostenvoranschlag kommen lassen und ein Trocknungsgerät aufgestellt, denn es ist ein ansonsten sehr schönes Haus.
Der Vermieter sagt, das Haus wurde so gemietet wie besichtigt und erklärt sich allenfalls bereit die Hälfte der Kosten zu übernehmen, wenn überhaupt.
Können meine Eltern die Miete kürzen und um welchen Betrag?
Sie brauchen den Keller, sind nicht mehr die Jüngsten und haben sehr viel Zeugs.
Bitte, Bitte gebt mir schnell einen Ratschlag.


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"Krealila"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da gibt es nicht eine Zahl, die allgemeine Gültigkeit hat.
Erst mal muß der Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein)aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen. Unternimmt er innerhalb einer angemessenen Frist nichts, können weitere Schritte eingeleitet werden. Da es meines Wissens auch keine allgemein gültige Frist gibt, das sind eben Einzelfälle, würde ich doch mal raten, einen Mieterschutzbund (ohne Rechtsschutz ca 30€ jährlich Beitrag) oder einen Anwalt zu befragen.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das Argument des Vermieters ist aber auch nicht von der Hand zu weisen.
Warum wurde das Haus in diesem Zustand gemietet?
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Find ich auch.
Noch nicht eingezogen...und dann schon Mietminderung verlangen...das passt nicht zusammen. Vielmehr hätte man bei Abschluss des Mietvertrages bzw. im Übrgabeprotokoll eine Beseitigung des Mangels verlangen/vereinbaren sollen.

Was soll bei einer Mietminderung überhaupt rausspringen? 5€? Der Keller ist kein Wohnraum und auch nicht nach dessen Maßstäben zu bewerten.

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#4
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Nach dieser Logik dürfte man wohl nie die Miete mindern, weil ja vorher alles bekannt war. Ein Schimmelbefall bzw. Schwamm muß mir nicht vorher bekannt sein, um die Miete zu mindern. Da der Keller mitgemietet wurde und dafür monatlich bezahlt wird kann man selbstverständlich auch die Miete mindern, wenn nach entsprechender Fristsetzung (per Einschreiben mit Rückschein) keine behebung des Mangels stattfindet. Es ist nicht Sache des Mieters Schimmel zu beseitigen oder die Kosten dafür zu tragen. Der Mieter hat bei Schimmelbefall gegenüber dem Vermieter sogar eine Anzeigepflicht, damit der Vermieter diesbezüglich Maßnahmen ergreifen kann.

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