Mietminderung bei feuchten Wänden+ Schimmelbefall und rausgerissenen Bad

8. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Stefani
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei feuchten Wänden+ Schimmelbefall und rausgerissenen Bad

Seit Mitte Sept. habe ich feuchte Wände in Wohnzimmer, Flur und Küche. Der Schaden wurde angezeigt und seit dem 01.10 hat man zu reperaturzwecken mein komplettes Bad herausgerissen (incl. Toilette). Als Entschädigung hat man mir die Nutzung einer leerstehendedn Wohnung/Bad im oberen Stockwerk angeboten; abgesehen von dem Dreck dort, ist der Gang nachts dorthin auch unzumutbar. Zusätzlich hab eich nun Schimmelbefall im Wohnzimmer.
Wie hoch kann eine Mietminderung in diesem Fall rückwirkend für Sept/Okt. ausfallen. Vielen Dank für eine Antwort, Stefani ;) =


stefani

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Eine rückwirkende Mietminderung ist generell unzulässig. Allenfalls für den aktuellen Monat kann angesichts der laufenden Vorauszahlung noch im nächsten Monat die Miete gemindert werden.
Ohnehin führt eine längere Hinnahme von Mängeln ohne Mietminderung dazu, das der Mieter sein Minderungsrecht verwirkt.

Ihre Mietminderung sollte also baldmöglichst nach vorheriger Ankündigung erfolgen. Ohne die genauen Umstände zu kennen, würde ich in Ihrem Fall eine Mietminderung von 20-30 % für angemessen erachten.
Sollte der Vermieter weiterhin die Mängel nicht abstellen, können Sie zusätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen. Die einbehaltenen Beträge müssen Sie jedoch verwahren und nach Abstellung der Mängel an den Vermieter zahlen. Hierbei handelt es sich lediglich um ein Instrument um zusätzlichen Druck auszuüben.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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