Hallo,
kann ich rückwirkend Mietminderung geltend machen für Wohnraum wo während der Renovierungsarbeiten Feuchtigkeit festgestellt wurde???
Hausverwalter wurde umgehend noch am selben Tag darüber telefonisch informiert und war am nächsten Tag da um sich über diesen Mangel zu informieren!
Wäre um Hilfestellung dankbar.
Liebe Grüße grübeline
Mietminderung bei feuchter Wohnung!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Nein, das wirst du nicht können.
Mietminderung kann nur dann gelten gemacht werden, wenn in der gemieteten Sache ein Mangel auftritt und du den Vermieter zwecks Abstellen dieses Mangels informierst. Sollte der Vermieter diesen Mangel nicht beseitigen, dann ist eine Mietminderung möglich.
So wie ich das hier sehe, hat sich der Vermieter aber unverzüglich darum gekümmert, als der Schaden sichtbar wurde.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Hallo,
seit dem 10.10.06 bzw.11.10.06 ist der VM darüber informiert.
Seitdem leben wir auf einen groben Estrich. Wohn und Lebensqualität sind stakr eingeschränkt,vorallem die Kinder leiden darunter.Estrich in Wohn und Esszimmer feucht.Sowie angrenzende Wände.
Am 29.11.06 kommt ein Bauunternehmer der sich die Wohnung ansehen will. Wann was gemacht wird und in welchem Umfang ist mir noch nicht bekannt.
Seitdem ist eine eingeschränkte nutzung dieser Räume gegeben. Abgesehen davon,sind ihm bauliche Mängel schon seit mehreren Jahren bekannt.
Die Renovierungsarbeiten wurden eingestellt,Möbel und Teppiche zwischen gelagert.
Was kann ich da geltend machen?
Liebe Grüße grübeline
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Ach so, dann hatte ich das erst falsch verstanden. Du schreibst jetzt dem Vermieter: Ihnen sind die Schäden (benennen) seit dem Tag XY bekannt und seither hat sich noch nichts getan. Daher wird die Tauglichkeit der Mietsache zum bestimmungsgemäßen Gebrauch aufgehoben.
Ich bin daher berechtigt den Mietzins zu mindern. Ich halte eine Minderung von 20 % bis zur Behebung des Mangels für angemessen. Sie erhalten daher nur noch monatlich den Kaltmietzins in Höhe von ABC Euro zzgl. Betriebskosten-Vorauszahlung.
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Der VM weiß darüber schon bescheid.
Wir haben ja noch mehr Mängel ihm mitgeteilt.
Beide Balkone sollen müssen schnellst möglich ja saniert werden. Weil die ja die Feuchtigkeit ins innere Der Wohnung weiterleiten.
In der Küche ist der Estrich ebenfalls feucht.In Kinderzimmer und Wohnzimmer zieht es an den Fußleisten(Außenwand) in Bodennähe entlang.Das merkt man auch. Man bekommt immer kalte Füße .
Abgesehen von dem ganzen Dreck , der durch die Wohnung getragen wird durch den Abrieb des Bodens.
Der neu verlegte Teppichboden in drei Räumen wird dadurch ebenfalls in mitleidenschaft gezogen.
Also,kann ich die Miete für Oktober auch noch nachträglich mindern!? Habe ich das so richtig verstanden!?
Liebe Grüße grübeline
Eigentlich nicht, weil man immer erst eine Fristsetzung zur Behebung der Schäden mit Androhung von Mietminderung machen muss.
Aber probier es doch einfach aus. Leg das ersparte Geld aber zurück, falls es doch noch zu Schwierigkeiten kommen sollte.
Hoffe, dass ihr bald wieder eine bewohnbare Wohnung habt!
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