Mietminderung bei nicht vorhandenem Internetanschluss

22. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
divadfenchir
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei nicht vorhandenem Internetanschluss

Mir wurde bei der Wohnungsbesichtigung versichert, dass eine Internetverbindung möglich ist. Die Internetverbindung ist auch in den Betriebskosten im Mietvertrag aufgelistet.
Provider 1 hat mir mehrere Wochen mitgeteilt, dass "Leitungsmangel" besteht. Die Hausverwaltung versicherte mir aber nochmal schriftlich, dass Internet möglich ist.
Provider 2 meinte auch, dass es Probleme mit der Leitung gibt. Nach mehreren Techniker Terminen und hin und her kam dann heraus: Es gibt weniger Internetanschlüsse als Mieter im Telefonhausanschluss (APL). Ich kann nur Internet haben, wenn ein anderer Mieter seinen Anschluss kündigt und "Platz macht".
Von mehreren anderen Mietern habe ich erfahren, dass es schon vor meinem Einzug Probleme mit dem Internet gab. Die neusten Mieter hatten nur Internet, wenn jemand ausgezogen ist.

Wäre eine Mietminderung legitim bis der Hausanschluss vor Ort ausgebaut wird und/oder kann ich den Mietvertrag fristlos kündigen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119524 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von divadfenchir):
Die Internetverbindung ist auch in den Betriebskosten im Mietvertrag aufgelistet.

Mit welchem Wortlaut?



Zitat (von divadfenchir):
Provider 2 meinte auch, dass es Probleme mit der Leitung gibt.

Und das formulierte er mit welchem Wortlaut?



Zitat (von divadfenchir):
kann ich den Mietvertrag fristlos kündigen?

Wenn man das noch heute könnte, in welche Bleibe würde man denn dann morgen einziehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
divadfenchir
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welchem Wortlaut?

"Kosten für Breitbandanschluss"


Zitat (von Harry van Sell):
Und das formulierte er mit welchem Wortlaut?

"Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Unsere technische Prüfung steht noch aus.
Im Moment prüfen wir, ob und ab wann wir die gewünschten Leistungen technisch bereitstellen können. Sobald wir mehr dazu wissen, informieren wir Sie mit einer Auftragsbestätigung über den genauen Bereitstellungstermin"

Korrigiere: Provider 2 hat nicht von Problemen gesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen