Mietminderung berechtigt ?

1. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
nkccorp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung berechtigt ?

Hallo liebes Forum.
Ich habe ein Problem. Erstmals meine Daten.
Ich wohne zu miete in Ca 44qm 200 Eu warm.

Vor 3 Wochen hatte ich ein Rohrbruch in meinem Bad also nicht so schlimm das alles unter Wasser stand aber die wände waren feucht und die Lampe lief voll mit Wasser und viel runter . Das Abwässer kam von den Mietern oben . Folglich kam das Wasser von oben .
Ich informierte sofort nach bemerkens des Schadens meine mieterin.
Diese schickte sofort einer Handwerker der das Problem in 2 tagen löste .
Dafür musste er jedoch 2 Löcher in die wand schlagen um die rohre zu wechseln . Jeweils 1 im Bad und 1 im Flur.
Die Löcher haben Ca die maße 30x100 cm. Ebenfalls riss er teile der tapete weg.

Den Tag darauf kam ein Maler und sah sich die Löcher an und wollte Sie reparieren.
Das alles war vor 3 Wochen.
Seit dem hat sich nichts getan habe jetzt vor 3 Tage Meins vermietrin angerufen die sagte ich solle selber ein Termin ausmachen ( Sie zählt trotzdem) .

Der Maler kommt am Montag.

Das heißt aber das ich 3 Wochen mit 2 löchern in der wand gewohnt hab die riechen und aus denen es zieht . Putz bröckelt von der decke . Unangenehm nach dem duschen Zb.
Und mein wohn und Schlafzimmer ist komplett vollgestellt weil Flur und Bad frei gehalten werden sollte, da ich jeden tag mit dem Maler gerechnet habe.

Meint ich kann die miete mindern wenn ja um Wieviel ? Weil ehrlich gesagt belastet mich das ganze schon da ich keine Lust mehr hab daheim zu sein weil es so ordentlich ist bzw wir eine Baustelle aussieht.


Ich füge noch 2 Bilder ein damit ihr bescheid wisst .

Freue mich über jede Antwort und sorry für die form schreib über s Handy :) :)

LG

http://imageshack.us/photo/my-images/265/imag0620c.jpg/

imageshack.us/photo/my-images/696/imag0623g.jpg/

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8091x hilfreich)

Regelhaft ist der Sinn einer Mietminderung, dass der Vermieter dadurch bewegt wird, einen Mangel zu beseitigen.
Da dies nun am Montag passieren soll, gibt es keine Grundlage für eine Minderung.


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#2
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Sie zählt trotzdem

Was denn ?
Ihre Schäfchen ?

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