Mietminderung - die Miete um 20% mindern?

16. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go329082-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung - die Miete um 20% mindern?

Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
Um genau zu sein sind es sogar 2.

Punkt 1:
Ich zahle monatlich 20€ an die SWB für die Entwässerung. Laut meinem Mietvertrag zahle ich in den Nebenkosten die Betriebskosten. Diese sind im Anhang aufgeführt. Dort steht unter Punkt 3 "Kosten für die Entwässerung". Ich habe meinen Vermieter nun mehrfach aufgefordert, zu klären, wer die Entwässerungskosten trägt. Als Antwort bekam ich, dass er dies nicht tun würde, ich aber weiterhin die volle Höhe der Nebenkosten zu zahlen habe.
Nun würde ich gerne monatlich diese 20€ streichen & die 220€ (seit dem 1.4.2011) zurück fordern. Wenn er diese 220€ nicht zurück zahlt, würde ich sie gerne bei der nächsten Miete einbehalten. Ist dies möglich?

Punkt 2:
Durch 2 Mieter im Haus bin ich ständiger Lärmbelästigung ausgesetzt. Es wird extrem Laut Musik gehört, teilweise bis in die frühen Morgenstunden, sodass ich die Polizei rufen muss, um nachts schlafen zu können.
Ich habe ein Lärmprotokoll geführt - von 4 Wochen im Monat findet 14 Tagen Lärmbelästigung statt, teilweise doppelt von beiden Mietern (manchmal fängt die Ruhestörung um 13 Uhr an und hört um 3 Uhr nachts erst auf) Ich habe meinen Vermieter mehrfach aufgefordert, etwas zu unternehmen, doch leider hat sich nie etwas getan.
Nun habe ich meinem Vermieter geschrieben, dass ich die Miete um 20% mindern möchte, da sich leider nichts tut. Er antwortete mir, dass ich für die 14 Tage Ruhestörung die Miete um 20% mindern könnte. Meines Wissens nach bezieht sich eine Mietminderung jedoch auf die komplette Mietzeit und nicht nur auf einzelne Tage. Bekomme ich Schwierigkeiten, wenn ich nun am 1.3 die Miete um 20% mindere?

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vagary
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

zu Punkt 1:
Was hierzu in deinem Mietvertrag steht, ist erstmal zweitrangig. Wichtig ist, was auf deiner Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurde.
Wenn dort die Position 'Kosten für die Entwässerung' nicht berücksichtigt wurde, hast du auch kein Recht, das Geld vom Vermieter zurück zu fordern, weil dein Vermieter deine BK-Vorauszahlungen dann dafür verwendet hat um die anderen angefallenen Kosten zu begleichen und nicht die Kosten für die Entwässerung.

zu Punkt 2:
Da der Lärm immer wieder kehrend ist -also nicht ein oder zweimal im Monat, sondern fast jeden zweiten Tag-, ist deine Mietminderung von 20% durchaus gerechtfertigt. Wichtig ist aber, dass du nicht aufhörst ein Lärmprotokoll zu führen.

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