Hallo zusammen,
folgendes Problem habe ich in meiner Wohnung. Am zweiten diesen Monats ist uns Nachmittags die Heizung ausgefallen (im gesamten Haus) am nächsten Tag war sie allerdings wieder repariert, war aber eine kalte Nacht. Nun ist heute morgen wieder die Heizung ausgefallen, es war jemand da aber nichts hat sich getan. Kein Anruf von der Hausverwaltung, kein Stand der Dinge. Das heißt wir haben wieder mindestens eine kalte Nacht. Ich sehe nun nicht wirklich (auch wenns nicht viel ist) die volle Miete zu zahlen. Ich friere mir hier auf gut deutsch den Arsch ab. Kann ich die zwei Nächte geltend machen?
Vielen Dank im voraus
Dennis
Mietminderung durch Heizungsausfall
20. Februar 2006
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Frage vom 20. Februar 2006 | 18:56
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung durch Heizungsausfall
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#1
Antwort vom 20. Februar 2006 | 19:26
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 58x hilfreich)
Bevor immer gleich die Miete gemindert wird, würde ich euch empfehlen, mal selbst bei der Hausverwaltung / Vermieter anzurufen und nachzufragen, was denn da los ist.;)
-- Editiert von feuerelfe am 20.02.2006 19:26:44
#2
Antwort vom 20. Februar 2006 | 21:39
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Bei 2 kalten NÄCHTEN halte ich eine Mietminderung für absurd!
Eine Mietminderung ist nur angesagt, sofern der Mietwert einer Wohnung erheblich gemindert ist, und das ist doch wohl nicht der Fall.
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