Hallo,
wir haben in Berlin ein großes Büro mit mehreren Räumen. Der hinterste Raum ist allerdings meistens nicht benutzbar, weil ein penetranter Rauchgeruch in der Luft hängt. Auf meine Nachforschungen hin fand ich in dem Supermarkt unter uns einen Überwachungsraum voller Aschenbecher und schon ganz vergilbten Wänden, direkt unter dem betreffenden Raum. Auf meine Bitte, nicht mehr zu rauchen, wurde mir entgegnet, dass hier "ohnehin kaum geraucht" werde. Die Hausverwaltung wurde gebeten, sich nochmal mit der Marktleitung auseinanderzusetzen, aber das Problem tauchte bald wieder auf. Meine Frage ist: kann aufgrund dieser Belästigung die Miete gemindert werden? Der Raum ist wirklich unbenutzbar, selbst Rauchern wird nach kurzer Zeit schlecht, und der Gestank ist fast immer präsent.
Mietminderung durch Rauchbelästigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
M.E. kann von der anderen Mietpartei nicht verlangt werden, dass die nicht mehr in ihren angemieteten Räumen rauchen > aber vom Vermieter, dass er die unterschiedlichen Vermietungseinheiten baulich ordentlich voneinander trennt und Wand-/Deckendurchführungen so abdichtet, dass kein Rauch durchzieht.
Mängelanzeige > Einfaches Muster
http://www.immobilienscout24.de/ratgeber/checklisten-vorlagen/mietminderung-musterbrief.html
Das Minderungsrecht ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, da eine Minderung nur in angemessener Höhe zusteht - die richtige Einschätzung ist nicht so einfach und eine falsche Einschätzung kann dazu führen, dass Mietrückstand entsteht ... bis zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter.
M.E. ist es empfehlenswerter, zunächst die Miete "unter Vorbehalt" zu zahlen und vor weiteren Schritten (z.B. Klage auf Mangelbeseitigung) anwaltlichen Rat einzuholen.
Mehr über Mieterrechte - z.B.
http://www.mietminderung.org/mietminderung-vermieter-reagiert-nicht/
Außerdem ist zu beachten, dass nicht immer alle BGB-§§ ab 535 auch für Gewerbemietrecht gelten.
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