Mietminderung durch Wasser im Keller

29. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)
Mietminderung durch Wasser im Keller

Hallöchen,

ich habe mal wieder eine Frage, die sicherlich schon 1000 x hier gestellt wurde, die aber aufgrund der unterschiedlichen Grundeigenschaften immer anders ausgelegt werden kann. Brauche einfach einen Rat ob das von mir vorbereitete Konzept rechtlich (und auch grundsätzlich) so ok ist.

Folgendes: Ich wohne seit nunmehr 14 Jahre (alleiniger Mieter) in einem Mietshaus (Baujahr 36, Wohnfl 180 qm, Keller ca. 90 qm). Die ersten beiden Jahre war alles ok, doch seit Jahr Nr 3 (1998) habe ich bei heftigem Starkregen in einem Kelleraum (von 4 zur Verfügung stehenden) aus dem Boden (Riss in der Bodenplatte) Wassereintritt. Mal mehr, mal etwas weniger (ca. 30 - 100 ltr.) je nach Heftikeit des Regens und immer dann wenn es die städtische Kanaisation es ad hoc nicht schafft das Regenwasser ausreichend abzutransportieren. In diesem Keller habe ich schon vorsorglich alles auf Regale hochgestellt, aber vor allem in diesem Keller, aber auch in den anderen Räumen zieht die Bodenplatte insgesamt massiv Feuchtigkeit (erkennt man an den dunklen, feuchten Flecken am Boden) und es herrscht mehrere Tage / mitunter Wochen eine gewisse Muffigkeit im gesamten Keller, was dort auch in die gelagerten Sachen einzieht und diese Sachen meist nicht mehr nutzbar sind (Bsp.: Elektrosachen, alte oder derzeit nicht genutzte Möbel, Kunststoff verfärbt sich gelb usw. ).

Na ja nach dem es im Dritten Jahr ein- bis zweimal Wassereintritt gab, sind die Intervalle mit zunehmenden Klimaveränderungen kürzer geworden und mittlerweile schaue ich schon besorge bei jedem dunklen Wölkchen nach oben und bete dass der Regen nicht so heftig ausfällt, da ich sonst wieder Wasser bekomme. Letztes Jahr hatten wir dann zusätzlich einen Wolkenbruch von Extraklasse, so dass das Wasser nicht nur durch die Bodenplatte reinkam, sondern es auch 20 cm außen am Haus stand und durch die Wände und halbwegs dichten Kellerfenster einlief. Das waren dann schon mal 5 bis 6 Tausend Literchen gewesen.

Da möchte ich meinem Vermieter keinen Vorwurf machen, da dieser Wolkenbruch "Höhrere Gewalt" war, und werde ich auch nicht machen, aber für den kontinuierlichen Wassereintritt durch die Bodenplatte (mittlerweile 3 - 10 x im Jahr) da hab ich ihn schon mehrfach angesprochen und angeboten in dem hauptsächlich betroffenen Keller einen Schacht zu graben (ach ja...Drainage von außen ist nicht möglich, da Haus in Stadtmitte liegt und Haus an Haus steht) und eine Tauchpumpe zu installieren. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht bereit ein wenig zur Erhaltung seines Hauses beizutragen und verweigert öfters zu erledigende Pflichten, so auch beim Angebot eine Tauchpumpe im Keller zu installieren. Aussage: Es sei ein altes Haus und da müsse man schon mal mit so was rechnen (steht aber nix im Mietvertrag drinnen). Ich sehe das etwas anders.

So da ich mich bislang immer verbal mit dem Vermieter auseinander gesetzt habe, werde ich jetzt einen letzten Versuch unternehmen und ihm die Situation und der Möglichkeit der Verbauung einer Tauchpumpe schriftlich darlegen und ihm ankündigen, dass ich bei Nichtbeachtung bzw. Abstellung des Mangels nach einer sorgfältig ausgewählten Frist dann den Keller insgesamt nicht mehr nutzen kann, räume und die Miete entsprechend kürze.
Jetzt hab ich gelesen, dass "man" bei Nichtnutzbarkeit eines Kellerraumes (ist das ein Kellerraum gemeint oder eines gesamten Kellerraumes (also 4 Räume)?) die Miete bei Wassereintritt um 10% kürzen kann/könnte. Richtig ? Ist das ggf. mehr wenn man 4 Kelleräume hat die irgendwie alle in Mitleidenschaft gezogen sind ?

Zu diesen Fragen hätte ich gerne eine Antwort, kurz und knapp reicht und vor allem ob ich mit meinem Vorgehen auf dem richtigen Weg bin bzw. mir da irgendwie ein Strick gedreht werden kann an dem ich mich dann selber baumelnd wiederfinde :-).....das will ich nicht. Vielen Dank für alle Antworten schon mal im Vorraus.

Viele Grüße

HinDU

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"HinDu"

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
und angeboten in dem hauptsächlich betroffenen Keller einen Schacht zu graben (ach ja...Drainage von außen ist nicht möglich, da Haus in Stadtmitte liegt und Haus an Haus steht) und eine Tauchpumpe zu installieren.


Dies ist eine ziemlich aufwendige Sache und auch die Kosten belaufen sich auf mehrere tausend Euro. Gut ist natürlich, wenn du bereit bist, den Schacht selbst zu graben, ich wüsste auch nciht, was der Vermieter dagegen haben sollte, es sei denn, es käme ihn ziemlich teuer.
Übrigens ist das keine Garantie für Trockenheit, ich habe das selbst in einem Haus vor einigen Jahren so gemacht, und eine Drainage von aussen wurde auch angelegt, die Pumpe pumpt, und trotzdem gibt es bei starken Regenfällen immer wieder Feuchtigkeit, die ins Souterrain eindringt. Es handelt sich hier allerdings um Hanglage.
Ausgelöst wurde dieses Problem durch einen Bruch der Wasserrohrleitung im Aussenbereich in dem super kalten Winter 1996 mit Minustemperaturen um die 25 Grad.
Nichtsdestotrotz, der Einbau eines Schachtes mit Pumpe ist sicher ein empfehlenswerter Versuch, zumal du ja anscheinend bereit bist, einiges an Eigeninitiative mit einzubringen.

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