Mietminderung erlaubt?

10. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
ilkmansmut
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung erlaubt?

Wir haben unseren Vermieter mitgeteilt, welche Mängel in unserer Wohnung sind. Besonders im Bad: Kacheln kaputt wegen nachträglich eingebauter Wasserleitungen, ungeziefer weil die Fugen der Kacheln zerbrökeln etc. Nun kam jemand zur besichtigung. Die Fugen, durch die das Ungeziefer austritt wurdenienfach mit Silikon zugeschmiert und man fand ein Abflußrohr, das durchgerostet ist. Dieses wurde jetzt erneuert, aber nur teilweise. Das heißt, das Rohr ist jetzt unter der Decke etwa 60 cm in rot, darunter wie gehabt in weiß. Durch die Handwerker ist jetzt die eine Wand, an der das Rohr gewechselt wurde voller schwarzer Fingerabdrücke, ebenso sind durch das Rausstemmen Löcher in die Wand gestoßen worden. Unser Badezimmer war vor der Repearatur schon unansehnlich, jetzt aber noch mehr. Der Vermieter will sich zu einer Sanierung des Bades nicht äußern, da die Wohnungen verkauft weden sollen.
Kann ich meine Miete wegen unansehnlichkeit mindern?

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"Lieben Gruß, Ilka"

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