Hallo,
ich wohne seit 30.09.2010 in einer 2-Zimmer Wohnung. Laut Mietvertrag sollte die Küche mit einer Dunstabzugshaube versehen sein und die Vermieterin weiß, dass diese fehlt und hat mir schon 2 oder 3 mal mitgeteilt, dass er sich darum kümmern würde, bisher ist jedoch nichts passiert.
Bei der Wohnungsübergabe wurde im Übergabeprotokoll vermerkt "ohne Dunstabzugshaube" und ich habe auch der Hausverwaltung, die damals anwesend war, mitgeteilt, dass diese fehlt und die haben mir gesagt, dass es sich dabei um einen Mangel handelt und dass ich die Vermieterin kontaktieren soll. Am 04.10. hat sich die Vermieterin dann gemeldet, nachdem mir noch etliche weitere Mängel aufgefallen sind, die man erst auf den zweiten Blick erkennt, und hat gemeint, dass die Dunstabzugshaube eigentlich gar nicht im Mietvertrag steht. Die anderen Mängel wurden bis jetzt fast alle beseitigt.
Im Mietvertrag selbst steht:
"In der Küche ist eine Küchenzeile, bestehend aus Spülbecken, E-Herd, Dunstabzugshaube, Kühlschrank sowie diversen Unter- und Hängeschränken, sowie Schubladen."
Gilt dies nun als fehlende Eigenschaft laut §536 BGB
? Wenn ja, wie hoch kann ich die Miete mindern und auch seit Beginn des Übergabeprotokolls (also den ganzen Oktober bisher)? Oder muss ich da eine mögliche Frist zur Beseitigung des Mangels von sagen wir 7-10 Tagen einberechnen?
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
-- Editiert am 23.10.2010 17:55
Mietminderung fehlende Eigenschaft
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
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quote:
Klar, sofort die Miete mindern, am besten so zwischen 20 und 50%. Wäre doch gelacht, wenn man nicht von Anfang des Mietverhältnisses beweisen kann, wer sich mit dem Mietrecht auskennt.
Mit solchen Kommentaren hilfst du garantiert weiter.
Zurück zum Thema:
Die Möglichkeit einer Mietminderung würde ich mal ausschliessen, da dies nur für Mängel gilt. Eine Fehlende Dunsthaube ist mMn kein Mangel. Aber ich würde trotzdem am Ball bleiben, wenn sie zugesagt haben eine Nachzurüsten, dann würde ich erstmal davon ausgehen das sie das machen. Aber immer schön freundlich bleiben.
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Auf § 536 BGB
wurde Bezug genommen und sollte also auch bekannt sein. Ich frage mich allerdings, warum Abs. 1 Satz 3 einfach ignoriert wird. Nun mag man sich im Einzelfall immer streiten können, ob ein Mangel mehr als unerheblich ist und damit Grundlage für eine Minderung sein kann oder ob das nicht der Fall ist.
Neben § 536 BGB
gibt es allerdings auch noch § 536b BGB
, Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme. Selbst wenn man unterstellen würde, dass der fehlende Dunstabzug die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache mehr als unerheblich beeinträchtigen würde, ist eine Minderung ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel kennt und die Mietsache vorbehaltlos annimmt.
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Nun ja, dann minderst Du halt die Miete um 5 €, und gut ist.
wirdwerden
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Klar, 5 Euro reichen, es geht schliesslich ums Prinzip.
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Ich würde sagen das man bei einer 50 Euro Dunstabzugshaube die 10 Jahre halten kann, sicher nicht gleich volle 5 Euro abziehen kann. Eher 5 Euro im Jahr.
Ich bin mir nicht sicher ob man die Kosten des Briefs mit der Ankündigung auch abziehen kann. Aber ich würde ganz frech 50 Cent im Monat eingehalten.
Uwe
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--- editiert vom Admin
Wenn ihr lieben, nervigen Leute keine Ahnung habt und einfach nur euren Senf dazugeben wollt, dann lasst das doch bitte einfach sein. Sollte nicht zu schwer sein.
Die Miete zu mindern ist mein Recht, das hat gar nichts mit unangenehm auffallen oder so zu tun.
Es stellt sich hier tatsächlich lediglich die Frage, ob es sich mit der Formulierung im Mietvertrag um eine Zusicherung der Eigenschaft handelt oder nicht und um wieviel die Miete gemindert werden kann.
Da die Hausverwaltung beim Übergabeprotokoll darauf hingewiesen wurde, dass die Dunstabzugshaube fehlt, sollte das eigentlich rechtlich ok sein. Ich kann die Wohnung ja schlecht ablehnen und dann auf der Straße wohnen.
Eine Dunstabzugshaube kostet übrigens etwas mehr als 50€, eher ~150€ zzgl. Anbaukosten (es ist keine Entlüftungsmöglichkeit vorhanden also muss irgendwo ein Abzug installiert werden) zzgl. Handwerkerkosten und da sind wir locker mal bei 300-500€. Ganz zu schweigen davon, dass es im Winter sehr nervig ist, die eh schon ziemlich kalte Küche, dauernd zu belüften, da beim Kochen doch eine Menge Feuchtigkeit anfällt.
Da muss ich meinem Vorredner Recht geben, lies mal hier zum Thema "Umlufthaube": " Feuchtigkeit aus der Luft kann eine solche Haube schwer entfernen" Also wirst du sowieso weiterhin lüften müssen.
Hier bei uns in Norddeutschland beginnt jetzt bald die Grünkohlzeit, da ist dann der Austausch der Aktivkohlefilter angesagt - oder glaubst du im Ernst, dein Vermieter baut dir einen Abzug in die Küchenwand, wenn du erst mal fleißig bei den Mängelrügen aktiv wirst?
Wenn ich übrigens mal so rumgucke (z.B. hier dann scheinen mir die 50 Euro nicht zu niedrig gegriffen.
quote:
also muss irgendwo ein Abzug installiert werden
Auch wenn das Ding Abzugshaube heißt, muß da noch lange kein Abzug installiert werden.
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Ja das sehe ich anhand des Beispiels.. Sinn machen würde bei dem alten Haus und der Küche eigentlich nur eine Ablufthaube. Eine Haube für ~50€ wäre dann einige der billigsten überhaupt und dank der Qualität wahrscheinlich auch nicht der Hit..
Aber wie ich die Vermieterin kenne würde sie natürlich genau das einbauen, weil sie bisher eh nur die billigsten Sachen eingebaut hat, die sie irgendwie gefunden hat..
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Na wenn du den VM Ärgerst bekommst du eine noch billigere, bei Ebay geht die für 1 Euro weg. Etwas Fett vom Vorbesitzer gibts gratis dazu.
Den Handwerker kann man sich sparen, die klebt alleine am Hängeschrank.
quote:
Aber wie ich die Vermieterin kenne würde sie natürlich genau das einbauen, weil sie bisher eh nur die billigsten Sachen eingebaut hat, die sie irgendwie gefunden hat.
Der Wohlfahrtsverband sponsert dir eine Begleitung damit du als Blinde bei der Wohnungsbesichtigung keine Probleme bekommst, du kannst ja nicht sehen das alles "billig" ist.
Den billigsten Altbauschrott mieten und dann wundern.
Uwe
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quote:
weil sie bisher eh nur die billigsten Sachen eingebaut hat, die sie irgendwie gefunden hat..
Logo, was denn sonst.
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Zitat:
Da die Hausverwaltung beim Übergabeprotokoll darauf hingewiesen wurde, dass die Dunstabzugshaube fehlt, sollte das eigentlich rechtlich ok sein.
Mal sehen, ob der zweite Versuch zur Kenntnis genommen wird...
Eine Minderung wegen eines anfänglichen und dem Mieter bekannten Mangels ist ausgeschlossen wenn der Mieter sich das Minderungsrecht bei der Übergabe nicht vorbehalten hat (§ 536b BGB ).
Lt. eigenen Aussage war der behauptete Mangel dem Mieter bekannt. Mit dem Protokoll ist dies auch schriftlich dokumentiert. Wenn der Fall an dieser Stelle zu Ende ist, kann es also keine MInderung geben.
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Große Töne spucken irgendwo vor dem Rechner kann jeder.. wenn man keine Ahnung hat einfach mal.. ihr kennt ja weder meine Situation, noch die Wohnung, noch die Vermieterin.
@RMHV: Das gilt natürlich nicht für dich, ich hab das schon gelesen, war mir aber nicht ganz sicher, ob du recht hast. Mittlerweile denke ich schon.
Danke auf jeden Fall für deine Antworten.
-- Editiert am 24.10.2010 01:38
-- Editiert am 24.10.2010 01:39
quote:
ihr kennt ja weder meine Situation, noch die Wohnung, noch die Vermieterin.
Frischling - 5 Beiträge - 9 Bewertungen.
Eigentlich kennen wir von Dir genug.
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--- editiert vom Admin
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