Mietminderung gerechtfertigt? Undichte Fenster

21. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pascal1997
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung gerechtfertigt? Undichte Fenster

Hallo zusammen,

ich bin im April in meiner Wohnung eingezogen und habe nach 2 Wochen gemerkt, dass sich alle 3 Fenster nicht richtig schließen lassen. Beim schließen sitzen die dann locker im Rahmen und die können gewackelt werden. Das hab ich meiner Hausverwaltung/Vermietung gemeldet und die haben gesagt die kümmern sich drum. Eine ganze Zeit lang ist nix passiert, ich musste mehrmals nachfragen und jedes mal wurde mir gesagt die Sache wird weitergeleitet. Dann endlich hat sich was getan und anfang Juni, also ca. nach 2 Monaten ist endlich jemand gekommen und hat sich die Fenster angeschaut. Der Handwerker hat die Fenster fest geschraubt und 2 Teile ausgetauscht und die Fenster schienen wieder richtig zu schließen also zumindst haben die nicht mehr gewackelt.

Jetzt kam es gestern Nacht zum Starkregen und durch JEDES der 3 Fenster kam Wasser durch und das nicht gerade wenig. So, nun wollte ich das auch melden, dass der Mangel immer noch nicht richtig behoben ist. Kann ich hier jetzt eine Mietminderung von 10% ansetzen, in der Hoffnung das es dadurch dann auch etwas schneller geht? Oder ist das nicht gerechtfertigt?

LG




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zuerst mal den Mangel anzeigen! Dem VM muss ja die Zeit bleiben, hier (wieder) zur reparieren.

Wenn du auf den möglichen Schaden der Mietsache hinweisen kannst, z. B. durch Nässe geschädigte Fensterbänke, Böden o. ä., dann sollte das hoffentlich ausreichen, nicht allzu lange auf die Rückmeldung zu warten.

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#2
 Von 
Pascal1997
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zuerst mal den Mangel anzeigen! Dem VM muss ja die Zeit bleiben, hier (wieder) zur reparieren.

Wenn du auf den möglichen Schaden der Mietsache hinweisen kannst, z. B. durch Nässe geschädigte Fensterbänke, Böden o. ä., dann sollte das hoffentlich ausreichen, nicht allzu lange auf die Rückmeldung zu warten.


Ja das habe bzw. wollte ich jetzt machen. Aber im zuge dessen eben auch die Mietminderung. Auch bei der ersten Meldung habe ich bereits gesagt, dass Wasser eindringen kann (ist auch schon in kleinen Mengen) und dadurch Schäden an der Mietsache entstehen können. Trotzdem musste ich 2 Monate warten. Hätte ich den Recht darauf die Miete in diesem Fall zu mindern? Denke das das auch sinnvoller als Druckmittel ist um zum schnellen handeln zu motivieren. Der nächste Regen wird kommen und ich will nicht wieder mitten in der Nacht von dem gepletscher wach werden und alle meine Handtücher zu nehmen. Ganz zu schweigen von dem Stress den sowas mit sich bringt.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Der Mangel der Miesache wurde dem Vermieter mitgeteilt, der Vermieter hat bis jetzt keine Abhilfe geschaffen. Insofern ist Mietminderung m.E. jetzt möglich.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19221 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von Pascal1997):
Kann ich hier jetzt eine Mietminderung von 10% ansetzen, in der Hoffnung das es dadurch dann auch etwas schneller geht? Oder ist das nicht gerechtfertigt?

Wenn die Fenster "nur" bei Starkregen undicht sind, bei normalem Regen aber nicht, sind 10% definitiv zu viel.

Eine Mietminderung ist immer riskant. Denn wenn man zu viel mindert, entstehen Mietschulden - und letztere sind ein Kündigungsgrund.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)


Zitat (von eh1960):
Der Mangel der Miesache wurde dem Vermieter mitgeteilt, der Vermieter hat bis jetzt keine Abhilfe geschaffen. Insofern ist Mietminderung m.E. jetzt möglich.


Der VM hat damals reparieren lassen und erst gestern wurde vom Mieter festgestellt, dass das nicht 100% erfolgreich war:

Zitat (von Pascal1997):
Jetzt kam es gestern Nacht zum Starkregen und durch JEDES der 3 Fenster kam Wasser durch und das nicht gerade wenig.


Dann gibt es da noch ein Urteil des BGH zu Standards bei den Fenstern:

Neue und alte Fenster

Lediglich bei ganz neuen Fenstern, nach modernen Standards, sollte keine Zugluft entstehen.

Fenster in eher älteren Gebäuden sind in der Regel nie vollständig dicht. Eine Beanstandung und demnach eine Mietminderung zum Thema „undichte Fenster" wird hier eher schwieriger zu rechtfertigen. Die Fenster entsprechen womöglich den baulichen Standards, die zum Zeitpunkt der Erbauung des Gebäudes herrschten und sind damit hinzunehmen.

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre war und ist hier ausschlaggebend. Denn die Räumlichkeiten müssen den Standards vergleichbarer Mietobjekte entsprechen. Das bezieht sich auf jegliche Ausstattung der Wohnung. Dabei sollte das Alter des gesamten Gebäudes immer in Betracht gezogen werden. Kleinere Mängel oder Unzulänglichkeiten von Altbauwohnungen sind vom Mieter zu akzeptieren


Wir wissen hier nicht, wie alt das Gebäude ist, wie "wackelig" die Fenster tatsächlich sind usw.s
Eine Mietminderung ist m. E. ebenfalls riskant. Ich würde den aktuellen Mangel nachweisbar anzeigen, dringende Beseitigung fordern und dann erst die Miete mindern, wenn tatsächlich nichts voran geht. Aber keine 10%, das scheint mir zu hoch. Gesetzt den Fall, es bleibt in den kommenden Wochen immer trocken und regenlos (womit man leider rechnen kann), dann wäre eine Beeinträchtigung der Mietsache kein Argument.

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 945x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Mangel der Miesache wurde dem Vermieter mitgeteilt, der Vermieter hat bis jetzt keine Abhilfe geschaffen. Insofern ist Mietminderung m.E. jetzt möglich.
Nö. Der Mieter hat keinen Mangel "regnet durch" gemeldet.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40839 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Pascal1997):
So, nun wollte ich das auch melden, dass der Mangel immer noch nicht richtig behoben ist. Kann ich hier jetzt eine Mietminderung von 10% ansetzen,
Du könntest dem Vermieter mitteilen, dass die Fenster leider auch nach Reparatur nicht dicht schließen und gestern wegen des Starkregens viel Wasser eingedrungen ist, du nun zeitnahe Mangelbeseitigung forderst und dir eine Mietminderung nach Ablauf einer angemessenen Frist von 2-3 Wochen vorbehältst.

Zitat (von Pascal1997):
Auch bei der ersten Meldung habe ich bereits gesagt, dass Wasser eindringen kann (ist auch schon in kleinen Mengen) und dadurch Schäden an der Mietsache entstehen können.
Das weiß man also dort schon.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10863 Beiträge, 4770x hilfreich)

Eine Mietminderung ist direkt ab dem Auftreten des Mangels möglich. Eine vorherige Mängelmeldung ist nicht notwendig. Allerdings muss der Mangel gemeldet werden. Das findet sich in § 536c BGB. Ist eigentlich auch klar. Wenn der Vermieter nichts vom Problem weiß, kann er es ja auch nicht beseitigen.

Insoweit wäre es also sinnvoll, das durch den Starkregen eingedrungende Wasser zu melden und eine unverzüglich Behebung des Mangels zu fordern. Ich würde empfehlen, in diesem Schreiben eine Mietminderung ab dem Zeitpunkt des Wassereintritts in Aussicht zu stellen aber noch nicht konkret durchzuführen.

Eine Mietminderung bemisst sich an der Schwere des Mangels. Salopp gesagt: Wenn es nicht regnet, gibt es offenbar keine Einschränkungen. Du müsstest also protokollieren, wann wieviel Wasser eindringt. Das macht keinen Spaß. Viel Geld wird dabei auch nicht rumkommen und das Problem wird dadurch auch nicht gelöst. Von daher wäre meine Priorität darauf, dass der Vermieter diesen Mangel wirklich zügig abstellt. Nur wenn sich das ewig hinzieht und dann immer wieder Wasser eindringt, würde ich ernsthaft über eine Mietminderung nachdenken.

Im übrigen bin ich kein Freund von der Idee, durch eine Mietminderung Druck aufzubauen. Es mag in einigen Fällen klappen. In anderen ist es eher kontraproduktiv, wenn der Vermieter dewegen auf stur schaltet und sich erst recht nicht mehr rührt.

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