Mietminderung in welcher Höhe?

20. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)
Mietminderung in welcher Höhe?

Hi zusammen,

könnt Ihr mir weiterhelfen? Ich habe 2 Probleme in der Wohnung.


Problem 1
In der Küche sind unterhalb der Spüle 2 Wasserzuläufe, für Waschmaschine und für Spülmaschine.

Seit nunmehr 4 Wochen ist einer der Zuläufe nicht mehr nutzbar. In den letzten 4 Wochen habe ich bereits mit einem Monteur abgeklärt, dass die Ursache definitiv nicht die Waschmaschine oder die Spülmaschine ist, sondern dass der Zulauf defekt ist.

Derzeit kann ich nur ein Zulauf nutzen. Dass heißt also, ich muß jedesmal unter die Spüle kriechen und die Schläuche tauschen. Beides zusammen nutzen geht daher auch nicht.


Problem 2
Die Heizung ist falsch programmiert. Das weiß ich weil ich voriges Jahr das gleiche Problem hatte. Derzeit ist entweder Heizen oder Warmwasser eingestellt. Also wenn die Heizung warmes Wasser macht, dann wird nicht geheizt. So die Aktuelle Einstellung. Das hat mir voriges Jahr der Heizungsmensch erklärt, der das das auf Parallelbetrieb geändert hat.
Aktuell habe ich erneut das Problem das die Heizung komplett ohne Grund kalt wird und auch in allen Räumen nicht mehr heizt. Erst nach 30 – 60 Minuten setzt erneut die Heizung problemlos ein.



Ja soviel dazu. Ich hab das vor einer Woche schriftlich an meine Hausverwaltung gemeldet. Mit der bitte sich der Mängel anzunehmen.

Keine Reaktion. Jetzt möchte ich erneut einen Brief an die Schreiben mit Fristsetzung 10 Tage und dann eine Mietminderung androhen.

Nur was ist hier gerechtfertigt?? 10 % ? 5 %? Order gar keine Mietminderung, eher nur ein Mieteinbehalt bis die Mängel behoben sind?

Wäre schön wenn einer einen Tipp oder sogar Erfahrungswert hätte.

VG Sabine

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

JEDE Heizungsanlage, die auch Warmwasser bereitet, verfügt über eine Vorrangschaltung. D.h. es wird zunächst Warmwasser bereitet, danach wieder die Heizung. Das dauert ca. 20 bis 40 Minuten. In dieser Zeit kühlt keine Wohnung aus, also ist es kein Mangel.
Nicht die Temperatur der Heizkörper ist ausschlaggebend, sondern die Raumtemperatur

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Dann zu Problem 1.

Um einen Amtsrichter zu zitieren: Defekt ist garnix.

Was kann an einem Zulauf defekt sein ?

Warum ist der Monteur, wenn er schon mal da war, dem Problem nicht näher getreten ?

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#4
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Was kann an einem Zulauf defekt sein ?

Warum ist der Monteur, wenn er schon mal da war, dem Problem nicht näher getreten ?


bla, bla, bla

Wenn der Zulauf nicht funktioniert dann ist da wohl was nicht in Ordnung, man kann auch defekt dazu sagen. Das ist ein Mangel der durch den VM behoben werden muss.

Also ich würde in diesem Fall mal vorsichtig mit 2 bis 3 % Mietminderung, sowie eine Androhung von Mietzurückhaltung beginnen.

Echt Morti, deine Beiträge werden immer schlimmer. Auf Fragen gibt es Gegenfragen, es wird versucht den Fragesteller zu verunsichern und es so darzustellen dass alles dem Mieter sein Problem ist und sich dieser um die Lösung kümmern soll. Dass kann es echt nicht sein. Sorry aber ich finde das zum :kotz:

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#5
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)

@Scalar12

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
-> Ich sagte ich HATTE das Problem voriges Jahr. Es wurde behoben durch Umprogrammierung. Es wurde also scheinbar die Programmierung zurückgeändert sodass ich ERNEUT Das Problem habe!

Ich wußte nicht seit 3 Wochen das der Zulauf defekt ist! Ich dachte erst es wäre meine Waschmaschine! Ich wollte also erstmal MEINE Waschmaschine überprüfen lassen. Ich bin kein Monteur.
Ich wüßte nicht warum ich die Verwaltung also über meine Waschmaschine informieren solle.
Es stellte sich nach 4 Wochen heraus, dass es nicht meine WaMa ist.

Also bevor Du das nächste mal rummotzt, einfach nochmal lesen.



@ikarus02
ich hab in der Zeit einen Temperaturfall von 3 Grad. Und das im Herbst. Wir habe noch nicht mal Winter. Wenn mein Besuch plötzlich fröstelt dann ist was faul oder?
Außerdem hatten die voriges Jahr dieProgammierung geändert. Da war die Heizung dann nicht mehr 30-60 Minuten kalt, sondern nur noch etwa max 20 Min. Das war abkezptable für mich und diesen Zustand hätte ich gerne wieder.

Ich möchte also keine dauerhaft heiße Heitzung, ich verstehe das mit der Vorrangschaltung. Aber wie gesagt ich hatte voriges Jahr das gleiche Problem und ewige Dikussionen und Erklärungen mit dem Heizungsmenschen.


!!Danke Enduristi!!




-- Editiert von Sabine79 am 21.09.2007 09:09:17

-- Editiert von Sabine79 am 21.09.2007 09:18:43

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Danke Enduristi!!

Dank und Jubel ist also recht einfach zu bekommen.

Gegenfragen sind zur Sachverhaltsaufklärung nun einmal notwendig; Nutzen bringen sie natürlich nur, wenn sie beantwortet werden.

Auch wenn Du ein großer Verfechter der Mietminderung bist; durch eine Mietminderung wird das Verhältnis zum Vermieter irreparabel geschädigt (das läßt sich auch nicht wieder herstellen). Wenn man die Wohnung noch auf unbeschränkte Zeit behalten will, sollte man sich das also gut überlegen.
Da man nie weiß, wie weit eine Sache gehen wird, muß man auch eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einkalkulieren.
Und das Zitat des Amtsrichters war wörtlich (knappes Jahr her), die Mieter sind damit auf die Nase gefallen (und deren Anwalt wurde vom Richter geradezu abgekanzelt).

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#7
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)

@Mortinghale

Welches Urteil denn, Du zitierst einfach aus dem blauen. Zeig doch mal das Urteil und den genauen Wortlaut des Verfahrens.

Der Zweck eines Wasserzulaufs ist das Wasser rauskommt. Wenn es das nicht tut dann ist er kaputt.

Wieso soll mein WaMa Monteur sich drum kümmern? Das darf er gar nicht da er nicht von der Hausverwaltung beauftrag wurde, diese Beauftragung benötigt er aber, da es sich mit dem Rohrleitungssystem um Verwaltungs-'eigentum' handelt.


Und "wird das Verhältnis zum Vermieter irreparabel geschädigt"
Keine Angst. Das ist es schon, auch ohne Mietminderung!


"Wenn man die Wohnung noch auf unbeschränkte Zeit behalten will, sollte man sich das also gut überlegen."
Ich glaube nicht das es ein Kündigungsgrund ist, weil ich mich beschwere das die Sachen die ich gemietet habe und die ich monatlich zahle nicht zu 100% funktionieren. Aber scheinbar siehst Du als Vermieter das anders. Nun gut.

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Sabine,

ich zitiere nicht aus dem Blauen, sondern aus der Erinnerung (mündliche Verhandlung, an der ich teilgenommen habe). Ich habe mit Sicherheit schon mehr Zeit vor Gericht verbracht als Du.

Ich haber auch nicht gesagt, daß der Monteur irgendwas reparieren asollte. Ich finde es nur Wirklichkeitsfremd, daß er nicht einmal einen Blick drauf geworfen haben soll.

Desweiteren habe ich auch nicht gesagt, daß eine Mietminderung einen Kündigungsgrund darstellt. Aber sie wird auf VM-Seite nicht vergessen und wer weiß, vielleicht bist Du ja irgendwann mal auf etwas Goodwill angewiesen.

Und dann ist das Ganze mal gerade eine Woche alt.

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#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Auch wenn Du ein großer Verfechter der Mietminderung bist; durch eine Mietminderung wird das Verhältnis zum Vermieter irreparabel geschädigt (das läßt sich auch nicht wieder herstellen).


Nur bei unprofessionellen VM's. Professionelle VM's wissen dass ihnen für eine mangelhafte Wohnung nicht die volle Miete zusteht.

Andersherum könnte man argumentieren dass die Bezahlung der vollen Miete zu irreparablen Schäden des Verhältnisses zwischen VM und Mieter führt.

Ergo: Wenn der VM keinen Wert auf ein gutes Verhältnis legt, warum sollte dann der Mieter darauf Wert legen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Endu,

Du verlierst Dich in Deinen eigenen Gedankenspielereien.

Den menschlichen Faktor wirst Du nie ausklammern können, das hat nichts mit Professionalität zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Den menschlichen Faktor wirst Du nie ausklammern können, das hat nichts mit Professionalität zu tun.


Und warum gestehst du diesen menschlichen Faktor einem Mieter dann nicht zu? Vielleicht kommt sich der auch ein bisschen bescheuert vor wenn er die volle Miete für ne mangelhafte Wohnung abdrücken soll.

Gerade bei einem VM kann man prinzipiell eine gewisse Professionalität erwarten. Schliesslich ist vermieten sein Geschäft und er verdient damit Geld! Im Gegensatz zum Mieter hier geht es um seine Wohnung, seinen intimsten Bereich.

Gott sei Dank trägt die Rechtsprechung dem genügend Rechnung. :grins:



-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! :grins: "

-- Editiert von Enduristi am 21.09.2007 11:01:47

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Im Gegensatz zum Mieter hier geht es um seine Wohnung, seinen intimsten Bereich .

Jetzt muß ich Dir das auch noch erklären ?

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Jetzt muß ich Dir das auch noch erklären ?


Vielleicht kannst du ja mal aufhören dich immer eindeutig, zweideutig zu äussern. Evlt. besteht dann die Möglichkeit dich und deine Meinung besser zu verstehen. Aber ich habe den Eindruck das gehört mit zu deiner Taktik um den Leuten das Gefühl von Dummheit zu vermitteln. Somit greift deine zweite Taktik der Verunsicherung umso besser.

Aber es ist nicht schwer ein paar zweideutige Sätze im Forum fallen zu lassen. Dazu bedarf es wirklich keiner grossen Intelligenz.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Na komm schon, Endu,

war doch eine Steilvorlage.

:love:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Arsch!

:love:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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