Mietminderung-kein Warmwasser, keine Heizung

21. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Harzfee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung-kein Warmwasser, keine Heizung

Wo erhalte ich eine Liste mit den ca. - Prozentangaben für einzelne Mietminderungen, wie z. B. bei Ausfall von Warmwasser und Ausfall der Heizung ab Mitte September.
Für einen Tipp wäre sehr dankbar!
Harzfee

-----------------
"Harzfee"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 214x hilfreich)

Hi,

fragen Sie mal Ihren örtlichen Mieterverein.

Da die gerichte bei Mietminderungen regional oft sehr unterschiedlich Urteilen, wird es da keine allgemeingültige Antwort geben.

Das AG München hat z. B. für einen Ausfall des Warmwassers eine Minderung von 15% für angemessen angesehen (NJW-RR 1991, S. 845 ).

Für den heizungsausfall im Winter schwanken die Entscheidungen zwischen 15% (z.B. AG Berlin-Schöneberg, Az. 2 C 454/85) und 100 % (z. B. LG Berlin, Urteil vom 20.10.1992 - 65 S 70/92 ).

Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 835x hilfreich)

Hier ein guter LInk

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Gruß
odil

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.304 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.718 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen