Mietminderung kurzzeitigem Heizungstotalausfall?

11. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Skydancerx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung kurzzeitigem Heizungstotalausfall?

Hallo,

folgende Situation:
Ich wohne seit 3 Jahren in einer Mietwohnung, in dieser Zeit war die Heizung bestimmt schon 10mal defekt. Momentan ist es mal wieder so weit seit Sonntag Abend 19 Uhr Totalausfall von Warmwasser und Heizung. Vermieter wurde sofort Informiert. Jedenfalls ist es immer so das erstmal "bekannte" danach schauen und nur gebastelt wird an der Heizung. Der Vermieter hat Nachweislich die Wartung der Heizung nicht machen lassen, er erzählt mir seit fast 1 Jahr das er das machen will. Hinzu kommt noch das ich ihm im Monatstakt darauf Hinweise das die Heizung falsch eingestellt ist und u.a auch pfeift. Am Montag war dann jemand zur Wartung da.. Ergebnis: Heizung nun gewartet aber immer noch defekt. Es ist, wie immer, ein exotisches Teil ist kaputt was erst bestellt werden muss. Mittlerweile ist Mittwoch und bis jetzt (15 Uhr) ist nichts passiert. Der Vermieter hat sich auch sehr oft entschuldigt und mir elektro Heizöfen angeboten. Das macht er aber auch erst seit wir ein Kind haben (18 Monate).

Frage nun:
Kann ich die Miete mindern bzw. ist das bei einem "kurzzeitigen" Heizungs-/Warmwasserausfall möglich?

Mir geht es eigentlich nicht um die Mietminderung bzw. die Wohnungstemperatur, sonder ich will dem Vermieter einen kleinen Denkzettel verpassen. Das er endlich mal die Anlage richtig prüfen bzw. nachsehen lässt. Und ich mir nicht immer den Mund fusselig reden muss.


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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
ich will dem Vermieter einen kleinen Denkzettel verpassen


Könnte funktionieren.
Vielleicht kommt er ja auf den Geschmack und will mitspielen.



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""

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#2
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#3
 Von 
Skydancerx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ähm ich habe nicht an der Heizung rumgefummelt? Ich habe geschrieben das die Heizung falsch läuft und pfeift. Und allg. im ganzen Haus bekannt ist das nichts gemacht wird.

Richtig der VM hat sich eigentlich korrekt verhalten es kann aber nicht sein das in 3 Jahren schon 10 Heizungsausfälle gab die alleine darauf zurück zu führen sind das der VM nichts macht bzw. irgendwelche Freunde daran rumfummeln lässt. Bis jetzt war fast jeder Ausfall darauf zurück zu führen das die Heizung falsch eingestellt ist und deswegen nicht richtig läuft und kaputt geht.

Zu den Nebenkosten: Die Wartung ist so oder so jedes Jahr mit drin, das ist aber ein anderes Thema. Nicht gewartet > Heizung total verdreckt > Heizung im Eimer.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Die Wartung ist so oder so jedes Jahr mit drin


Wenn keine Wartung durchgeführt wurde, dann dürfen auch keine Kosten dafür umgelegt werden.

-----------------
" "

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#5
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#6
 Von 
Skydancerx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal:

Der defekt ist darauf zurück zu führen das die Heizung bis dato nicht gewartet wurde. Gewartet wurde zwar aber immer noch nicht defekt.

Und ich weiß was kaputt ist da mein Vermieter es mir gesagt hat. Und ja ich kenne mich auch so mit Heizungen aus.

Würde bitte jemand mal die Frage beantworten? Wie gesagt es kann doch nicht sein das ich in 3 Jahre 10 Ausfälle hinnehmen muss.

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#7
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#8
 Von 
Skydancerx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Muss ich mich hier nicht rechtfertigen.
2. Verbitte ich mir solche unterstellungen

Woher ich weiß das die Heizung nicht gewartet ist?

Weil mein VM mir es gesagt hat!

Ich habe im übrigen alleine gar keinen Zugang zur Heizung weil ich nicht in den Keller komme. Man kann sich auch so mit der Materie auskennen ohne irgendwo rumzufummeln.

-- Editiert am 11.11.2009 18:03

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#9
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#11
 Von 
Skydancerx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

LOL wie geil, letztes Jahr wurde Sie ja gewartet. Daher auch korrekt umgelegt. Es geht um dieses Jahr! Sie wurde bis diese Woche nicht gewartet daher hat mein VM auch gesagt das Sie nicht gewartet ist. "Ne die ist noch nicht gewartet ich muss das mal langsam machen lassen".


Back to Topic!

Frage beantworten bitte.

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#12
 Von 
Travemuende
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist schon erstaunlich, wie man so ungenau antworten kann, wie diverse Antworten zeigen.
Wenn Dein Vermieter Dir Elektroöfen zur Überbrückung zur Verfügung stellt, kosten dies ja Deinen Strom. Sinnvollerweise solltest Du diese Geräte mit einem Verbrauchzähler anschliessen und Dir diese Kosten wieder holen.Wichtig ist Frist setzen zur vollständigen zufriedenstellenden Reparatur und Einstellung der Heizung unter Androhung einer erheblichen Mietminderung, falls die Temperatur von mindestens 20/21Grad nicht sichergestellt ist. f hast Du schon etwas in dieser Richtung unternommen?
LG Travemuende

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""

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#13
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#19
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
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