Mietminderung - lärmenden MIeter Was also tun ?

14. Oktober 2007 Thema abonnieren
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(52 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietminderung - lärmenden MIeter Was also tun ?

Hallo,

zum Thema Mietminderung habe ich mich im Internet eingelesen. Dennoch habe ich hierzu eine Frage:

Ich bezahle meine Miete im Vorraus, also immer für den kommenden Monat ( wie viele Mieter auch ).

Ich möchte die Miete nun auf Grund eines Lärmproblems wegen eines anderen Nachbarn mindern. Jedoch kann ich nicht wissen ob dieser im kommenden Monat auch Lärm veranstaltet. Womöglich würde ich die Miete mindern für den kommenden Monat und der lärmende Mieter ist ruhig und macht keinen Lärm mehr.

Hintergrund: Mein Vermieter droht mir mit einer Klage, sobald ich die Miete mindere. Also möchte ich den Lärm durch soviele Zeugen wie möglich festhalten. Dies allerdings in dem Monat wo ich die Miete mindere. Ich habe aber die Befürchtung, daß der Vermieter nach meiner Mietminderung den lärmenden Nachbar warnt und dann kein Lärm in diesem Monat mehr stattfindet.

Was also tun ? Bitte keine vielleicht auch nett gemeinten Ratschläge des Ausziehens.

Viele Grüße


Fragen zur Miete?

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
Ich habe aber die Befürchtung, daß der Vermieter nach meiner Mietminderung den lärmenden Nachbar warnt und dann kein Lärm in diesem Monat mehr stattfindet .



Na, da wäre doch dann alles perfekt?


:grins:






-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@DOOM

:grins: Zwei Dumme, ein Gedanke!

Leute gibts! Hier wird eher *Angst* herrschen, das *Feindbild* zu verlieren und dann unter langer Weile zu leiden!

Wobei ich die lärmenden Nachbarn natürlich nicht gutheiße!!!!






-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wie hoch soll denn deine Mietminderung ausfallen?

Was hältst du denn davon, dem VM mal schriftlich auf den Lärm im Haus hinzuweisen?

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#5
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Apothekenpferd,

ich wußte, daß es Leute gibt die meinen Beitrag nicht komplett durchlesen.

Viele Grüße

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#6
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Doom,

prima, nur leider werde ich bis dahin schon eine Klage von meinem Vermieter erhalten haben. Wenn ich dies nun dann einige Male mache werde ich sofort die Kündigung erhalten.

@Apothekenpferd: Ich mache das sicherlich nicht zur LAngeweile !


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#7
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Eirene113,

danke, habe ich aber alles schon probiert. Habe doch geschrieben, daß der Vermieter mir klagt wenn ich die Miete mindere. Somit habe ich mit meinem Vermieter schon darüber gesprochen. Gelesen ?

Deswegen habe ich meine Frage ja auch konkretisiert.

Viele Grüße


-- Editiert von subscriber am 14.10.2007 21:18:34

-- Editiert von subscriber am 14.10.2007 21:20:26

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#8
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Sagen wir mal so. Es ist sicher, daß der Vermieter nichts gegen den lärmenden Mieter vornehmen wird. Dies hat er mich wissen lassen und mir mit einer Klage gedroht wenn ich die Miete mindere.

Der Vermieter weiß, daß es schwierig ist derartigen Lärm wie ich ihn habe vor Gericht zu Beweisen. Daher stellt er sich meines Erachtens auf die Seite der anderen Mietpartei.

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#10
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Doom,

habe ein Lärmprotokoll über 2 Jahre. Reicht das aus ?

Werde meine Frage erweitern:

Kann ich eine Kündigung erhalten, wenn ich die Miete mehrmals mindere und im Falle daß kein Lärm stattgefunden hat am Ende des Monats nachbezahle ?

Wie soll es anders möglich sein eine Mietminderung durchzuführen wenn man die Miete im Voraus zahlt ?

Eventuell die Miete unter Vorbehalt zahlen. Aber wie fordert man den Betrag rückwirkend vom Vermieter ?







-- Editiert von subscriber am 14.10.2007 22:07:34

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#12
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Dies habe ich gar nicht erwähnt. Was ich geschrieben habe ist, daß ich im Falle einer Mietminderung eine Klage vom Vermieter zu erwarten habe. Dann werde ich vor Gericht beweisen müssen, ob die Mietminderung gerechtfertigt war.

Hierzu muß ich aber wissen ob hier überhaupt eine Mietinderung greifen würde oder ob ich besser meine Miete unter Vorbehalt zahle.

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#14
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Stimmt. Aber wie geht es dann weiter ?
Muß ich den Betrag welcher normalerweise bei einer Mietminderung zurückgehalten wird vom Vermieter anfordern ?

Vom Vermieter erwarte ich im Übrigen gar nichts im Bezug auf Hilfe (zumindest ohne daß es vor Gericht geht).




-- Editiert von subscriber am 14.10.2007 23:02:36

-- Editiert von subscriber am 14.10.2007 23:03:52

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#16
 Von 
Harteknut
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Forum,

ich denke es handelt sich um ein allgemeines Problem, da die Miete *meistens* im Vorraus bezahlt wird und die Minderungsgründe *meistens* erst anschließend auftreten.

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, ich schlage folgende Vorgehensweise vor:

0) Mir dem Vermieter reden. Hilft ja oft. Mangel beschreiben und um Abhilfe bitten.
1) Wenn nix passiert: Vermieter schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen. Sinnvolle Frist zur Beseitigung setzen. Mietminderung für den Fall der Nichteinhaltung ankündigen. Miete von da an "unter Vorbehalt" zahlen.
2) Wenn wieder nix passiert: Mietminderung schriftlich mitteilen. Miete kürzen. Dabei immer im Folgemonat den Minderungsanteil des Vormonats geltend machen.
3) Klage abwarten. Mit ordentlicher Dokumentation sollte das Verfahren kein Problem darstellen.

Kündigen kann der VM bei dokumentierter Mietminderung nicht. Es kann aber passieren, das gerichtlich weniger Minderung festgesetzt wird, dann muss man nachzahlen.
Also den Minderungsbetrag nicht ausgeben, evtl. braucht man den noch :)

Freundlich grüßt
der Simon

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#17
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Du darf die Miete nicht mindern, bevor Du den
Mangel angezeigt und diesen auch bewiesen hast. Denn hier besteht sonst eine Gefahr des Missbrauches von Mietminderungsrechts.

Denn erst wenn der Vermieter über den Mangel informiert ist, kann er überhaupt darauf reagieren.



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#18
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für diese Info welche ich schon weiß. Der Vermieter weiß schon seit 2 Jahren von dem Lärmproblem und ist schriftlich per Fristsetzung informiert worden.

Aber da ist genau das Problem. Ich kann nur einen Mangel beweisen welcher in der Vergangenheit liegt. Wenn ich aber die Miete mindere, so mindere ich die Miete für den kommenden Monat ( da ich im Vorraus bezahle ). Woher soll ich aber im Vorraus wissen ob der Mangel im kommenden Monat vorliegt ?


Gibt es jemanden der auch auf meine Frage antworten kann ?




-- Editiert von subscriber am 15.10.2007 16:46:21

-- Editiert von subscriber am 15.10.2007 16:49:02

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#19
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Simon,

wozu soll ich die Miete unter Vorbehalt zahlen wenn ich später dennoch eine Mietminderung für den kommenden Monat durchführe ?

Kann man nicht rückwirkend ab Datum der Zahlung unter Vorbehalt die Miete zurückfordern ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Du hattest dem Vermieter den Mangel wegen Lärm
zwar angezeigt, aber diesen weder bewiesen, noch besteht der Mangel noch.
Denn der Lärmmangel ist kein Mietobjektmangel, sondern Ergebnis von Fehlverhalten eines Dritten, wofür der Vermieter sogar nichts dafür kann.

Am besten gehst Du direkt gegen den Lärmverursacher vor, Polizei holen... die Polizei kann vor Ort den Lärm feststellen und gegen den Lärmmacher etwas unternehmen.




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#21
 Von 
Harteknut
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Subscriber
Weil Du zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht weißt, ob der Mangel im künftigen Monat noch besteht. Da Du aber einen Vertrag unterzeichnet hast, in welchem Du den Zahlungen zu Beginn des Monats zustimmst, kannst Du nicht einfach "auf Verdacht" den Betrag einbehalten.

Deshalb: Erst Mangelbeseitigung forder, und zwar mit Frist. Bei keiner Beseitigung Miete kürzen.

Der VM muss immer eine faire Chance haben, den Mangel zu beseitigen. Und dir geht bei dieser Vorgehensweise kein Geld verloren.

Beispiel:
- Ein anderer Mieter im MFH macht Ende Mai Krach.
- Du sprichst Deinen VM drauf an und bittest Ihn, sich um das Problem zu kümmern.
- Du zeigst dies Deinem VM zu Beginn Juni an und bittest ihn, binnen drei Wochen Abhilfe zu schaffen. Du erklärst, dass der Krach einen Mangel von xx% darstellt und Du bei weiterbestehen die Miete mindern müssest.
- Der VM macht gar nix.
- Ab Juli(!) zahlst Du die Miete unter Vorbehalt. Erst in diesem Monat kannst Du dem VM die Minderung vorwerfen, weil er nicht eingegriffen hat. Ist der Krach weg, ist alles in Ordnung.

Ist aber immer noch Krach, ziehst Du von der Augustmiete xx% ab, die für den Juli zu berechnen sind (= im Juli zuviel bezahlt wurden). Im September machst Dus genauso.
Ist der ganze September ohne Krach, dann kannst Du ab Oktober wieder voll zahlen.

Ergebnis:
1 Monat Krach, den der VM nicht zu verantworten hat. (Juni)
2 Monate Krach, die zu einer Minderung führen. (Juli & August)
2 Monate mit geringeren Zahlungen. (August & September)
=> passt.

@icecycle
Das ist falsch. Lärmbelästigung ist ein Mietmangel. Der Vermieter hat für Abhilfe zu sorgen. Polizei rufen kann trotzdem nicht schaden, um ein Protokoll zu haben. Gut wäre auch, wenn es beim Eintreffen der Polizei ein paar Zeugen gibt.

Freundlich grüßt Euch
der Simon

...der hofft das er nicht mit den Monaten durcheinandergekommen ist :)
der Simon

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo icecycle,

Polizei habe ich in den 2 Jahren bereits 6 Mal gerufen. Als die Polizei eintraf war es immer ruhig. Die Polizei hat trotzdem versucht mit dem Lärmverursacher zu reden welcher aber alles abgestritten hat.

Die Polizei hat somit nicht die Möglichkeit einzugreifen.


0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

@Simon,

vielen Dank!

Dies sehe ich als eine sehr gute Lösung.

Muß ich dabei dem Vermieter mitteilen, daß ich die Mietminderung für den vergangenen Monat geltend mache und diese mit der neuen Miete verrechne ?

Wird eine Mietminderung so im Allgemeinen gehandhabt wenn die Miete im Vorraus gezahlt wird ?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harteknut
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiß ist dies der "algemeine" Weg,
da die Miete ja immmer (meistens) im vorraus bezahlt wird.
In jedem Fall kannst Du nur dann mit dem jeweiligen Vormonat verrechnen, wenn Du in diesem Vormonat unter Vorbehalt bezahlt hast.
Dem Vermieter musst Du schon (ich glaub vier Wochen) vorher mitgeteilt haben, dass Du diesen Weg gehen wirst, er muss also die Möglichkeit zur Reaktion gehabt haben.

Wenn Du dann die Miete nachträglich einbehältst und verrechnest, solltest Du das zu Beginn auf jeden Fall schriftlich mitteilen.

Nur so entgehst Du der Anschuldigung, Du hättest zu wenig Miete gezahlt.

Viel Erfolg wünscht
der Simon

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Subscriber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine Miete bezahle ich bereits seit einigen Monaten unter Vorbehalt. Ich muß dem Vermieter dann mitteilen, daß sich die Mietminderung auf den bereits vergangenen Monat bezieht.

Vielen Dank nochmal !

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Der Mieter, der die Miete in Juli unter Vorbehalt zahlt, kann ja einfach behaupten, dass in Monat Juli, wann er die Miete unter Vorbehalt bezahlt hat, noch Krach gab, und behält den gekürzten Mietbetrag als Minderung .... als die Polizei kam, war aber ruhig, dass Polizei nicht den Krach beweisen konnte.


Oder der Mieter ruft bei Krach den Vermieter an, als der Vermieter kommt, ist aber ruhig.
Dagegen hat der Anrufe dem Vermieter die Nacht gestört.
Ruhestörung gegen Ruhestörung, was kommt da raus ?

0x Hilfreiche Antwort

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