Hallo Leute,
mein V möchte in den nächsten Monaten die Balkone instandsetzen lassen, sprich unser Zugang von Wohnung zu Balkon wird für dei zeit der Arbeiten gesperrt (dickes Holzbrett). Im Anschluss wird die Fassade neu gestrichen.
Wahrscheinlich dauern die Arbeiten 2-3 Monate (ist ein großes Objekt).
Ist es möglich für diesen Zeitraum die Miete wegen der Bauarbeiten und der unmöglichen Nutzung meines Balkon zu mindern?
wenn ja, wie funktioniert das in der Praxis?
Gruß
noelia01
Mietminderung möglich? Bauarbeiten und unmögliche Nutzung meines Balkons?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ist es möglich für diesen Zeitraum die Miete wegen der Bauarbeiten und der unmöglichen Nutzung meines Balkon zu mindern?
ja
wenn ja, wie funktioniert das in der Praxis?
Brief mit Inhalt dass die Miete ab ... wegen ... um ...% gemindert wird.
Und dann auf die Mieterhöhung warten
quote:
Und dann auf die Mieterhöhung warten
Wieder mal typisches VM-Geschwätz von det.
Sicherlich könnt ihr die Miete mindern, wenn ihr entsprechende Einbussen in der Wohnung habt. Ein Balkon der im Sommer nicht benutzt werden kann gehört da sicherlich ebenso dazu wie Lärm und Dreck durch den Umbau.
Eine Mietminderung ist natürlich erst möglich ab Eintritt des Mangels. Diesen dann schriftlich deinem VM melden bzw. mitteilen dass ihr während dieser Zeit die Miete um x Prozent mindert. Evtl. würde ich im Vorfeld mal das Gespräch mit dem VM suchen. Letztendlich weiss er auch dass er nur für 100 % Wohnwert auch 100 % Miete kassieren kann. Aber kommt halt drauf an wie euer Verhältnis zum VM ist.
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" Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. "
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wennst meinst
100 % Wohnwert auch 100 % Miete
Das wäre also der augenblickliche Zustand.
Wenn anschließend die Balkone viel schöner (womöglich sogar größer) sind, steigt der Wohnwert dann auf z.B. 110 % ?
Morti, Endu hat halt AM Geschwätz
--- editiert vom Admin
Ich persönlich würde auf eine Mietminderung verzichten, da es eine Modernisierung ist, von der ich als Mieter profitiere. Solange ich in dieser Zeit meine Wohnung problemlos nutzen bzw. bewohnen kann, keinen Dreck überall habe und nicht viel Lärm ständig dulden muss...
Auf der anderen Seite ist es schon blöd, einen Balkon mit gemietet zu haben, den man aber in den Sommermonaten nicht nutzen kann. Trotzdem kann man dies überleben, meine ich
Du könntest mit Deinem VM sprechen und ihn fragen, ob man sich in dieser Zeit auf eine Summe XY einigen kann. Vielleicht kommt er Dir ja entgegen? Ist jedenfalls zwischenmenschlich korrekter als direkt mit Mietminderung zu winken.
Wie sehen das denn die anderen Mieter im Haus?
Klar profitieren wir als M von der Instandsetzung, da der Balkon eine neue Verkleidung bekommt. Aber in dem entsprechenden Zeitraum ist eine Nutzung des Balkon eben nciht möglich.
Klar geht es hier nur um ein paar €, aber man muss halt schauen wo man bleibt.
Als Berechnung würde mir folgendes einfallen:
50% der Balkonfläche zählt zu den gesamt m² der vermieteten Wohnung dazu, könnte die Miete dann entsprechend gekürzt werden?
Sprich: Balkon mit 5 m², davon 2,5 m² in der Miete enthalten.....
Gruß
Noelia
50% der Balkonfläche zählt zu den gesamt m² der vermieteten Wohnung dazu
Ist das sicher ?
@Morthi
gibt es doch oft das Terrasenfläche und Baslkonfläche zu 50 Prozent zur Wohnfläche gerechnet wird.
Noelia muß für ihre Berechnungen ihre tatsächlichen Verhältnisse zugrundelegen (und nicht, 'was es oft gibt' ).
Wenn sie das weiss wird es owhl auch im Mietvertrag so stehen, ausserdem gehört der Balkon zur Mietsache, wenn der nicht genutzt werden kann hab ich keine 100 % der Mietsache. Alternativ kann sie ja vielleicht verhandeln sie macht keine Mietkürzung dafür gibt es 5 jahre lang sicher keine Mieterhöhung ! Und das ganze schriftlich !
@ Morthingale
Es sind 50%. Das steht sogar im MV.
Könnte demnach mein angedachtes Beispiel für die Berechnung herangezogen werden?
@ 1968alex
Interessante Idee mit der Mieterhöhung....wie funktioniert das in der Praxis? Mal angenommen 3 Monate kann der Balkon nicht genutzt werden, nach Berechnung anhand der Kaltmiete würde eine "Minderung" von ca. 45 € rauskommen. Da würde der V aber ein schlechtes Geschäft mit der unterbliebenen nächsten Mieterhöhung machen, wenn von einer durchschnittlichen Erhöhung von 1,7 % ausgegangen wird. darauf läßt sich der V sicher nicht ein....
-- Editiert von noelia01 am 29.02.2008 09:39:22
--- editiert vom Admin
quote:
det hat richtig geschrieben, dass eine Minderung möglich ist, SOBALD die Wohnung, also auch der Balkon nicht mehr vertragsgemäß nutzbar ist UND der VM den Mangel kennt.
Da der VM die Maßnahmen selbst veranlasst, wird eine Mangelanzeige entbehrlich sein.
@Hani: Nichts anderes habe ich auch gesagt.
quote:
Der ist entweder böse frustriert,wäre auch gern Vermieter oder hat es ggf. sonst nicht sehr leicht im Leben, richtig nachvollziehbar ist dessen Bösartigkeit /Verklemmtheit den Forumlern wohl nicht.
Is scho recht, Hani. Sehr einfallsreich biste da nun wirklich nicht. Von dir sind wir ja mittlerweile gewöhnt, dass wenn du nichts gegen die Sache sagen kannst dann persönlich wirst.
Auf dieses Niveau werde ich nicht hinuntersteigen und dich sowie deine Beiträge in Zukunft ignorieren.
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-- Editiert von Enduristi am 29.02.2008 10:06:13
--- editiert vom Admin
darauf läßt sich der V sicher nicht ein....
Rrrrrichtig.
Es wären also 15 € im Monat (hatte ich auch schon so geschätzt).
Kleines Beispiel aus der Praxis:
Ich habe vor ein paar Jahren auch einige Balkone 'überarbeiten' lassen.
Herausgekommen sind um 30 % vergrößerte 'Traumbalkone' im mediterranen Stil. Hat mich pro Balkon 8.000 - 10.000 €
gekostet. Die Mieter konnten die Balkone während der Umbauzeit für ca. 4 Wochen nicht nutzen.
Keiner von ihnen hat irgendetwas von Mietminderung erzählt. Die haben nur über alle Backen gestrahlt, als sie das Ergebnis sahen.
Wenn mir da jemand mit Mietminderung von 50 € gekommen wäre, hätte ich das instinktiv übelgenommen.
Im Vergleich zur Gesamtinvestition wären das zwar absolute Peanuts gewesen (da haben die beteiligten Arbeiter ja mehr an Trinkgeld bekommen), aber es wäre eben eine Frage der inneren Einstellung gewesen.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Aber das sie anschließend schöner sein werden, kann man ja wohl unterstellen (sonst könnte man sie ja auch lassen, wie sie sind).
Um das hinterher schöner sein geht es hier gar nicht. Instandsetzung heißt doch lediglich, es wird das Mindeste getan. Es führt in meinem Fall zu keiner Wertsteigerung. Lediglich schon längst notwendig gewordene Arbeiten werden nun erledigt. Im übrigen ist die Brüstung des aktuelle Balkon-wie bei fast allen in der Wohnanlage-schwer verrostet (ist konstruktionbedingt) und ziemlich wackelig, da an den Verbindungstellen die Oxidation auftritt. Anlehnen würde ich mich da nicht mit sicherm Gefühl.
@bernmuel...
es findet keine Vergrößerung statt....werde mal in den § 44 reinschauen....
--- editiert vom Admin
wie sie direkt nach der Fertigstellung des Hauses mal waren
Aber zu dem Zeitpunkt hat Noelia nicht gemietet.
Sie werden schöner sein als zu Noelias Mietbeginn.
@bernmuel
Dann habe ich Sie richtig verstanden. Werde mir durch den Kopf gehen lassen, ob sich der Aufwand lohnt.
Eins ist allerdings klar: Die Mietverwaltung würde niemals von sich aus mitteilen, dass in den "Arbeitsmonaten" die Miete nur reduziert zu zahlen ist. Müssen die bestimmt auch nicht....wäre aber unter Hinweis auf die Zwischenmenschlichkeit einiger Voter in diesem Forum mal ein Vorschlag an die Vermieter, doch mal- zwischenmenschlich- ein entsprechendes Angebot zu machen ohne dass eine Nachfrage oder ein "Widerspruch" des Mieters eintrifft.
In diesem Sinne....
Wo kein Kläger, da auch kein Richter
--- editiert vom Admin
also ihr V.....was haltet ihr von dem Vorschlag von euch aus mal ein Angebot vorzulegen....wenn der M doch so leicht zufrieden zu stellen ist, dann legt los....
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"Wo kein Kläger, da auch kein Richter"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hanni,
das Torfrock-Zitat wäre ja jetzt von Bernie passender gewesen.
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