Mietminderung möglich? Bauarbeiten und unmögliche Nutzung meines Balkons?

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
noelia01
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)
Mietminderung möglich? Bauarbeiten und unmögliche Nutzung meines Balkons?

Hallo Leute,

mein V möchte in den nächsten Monaten die Balkone instandsetzen lassen, sprich unser Zugang von Wohnung zu Balkon wird für dei zeit der Arbeiten gesperrt (dickes Holzbrett). Im Anschluss wird die Fassade neu gestrichen.

Wahrscheinlich dauern die Arbeiten 2-3 Monate (ist ein großes Objekt).

Ist es möglich für diesen Zeitraum die Miete wegen der Bauarbeiten und der unmöglichen Nutzung meines Balkon zu mindern?

wenn ja, wie funktioniert das in der Praxis?

Gruß
noelia01

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29 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Ist es möglich für diesen Zeitraum die Miete wegen der Bauarbeiten und der unmöglichen Nutzung meines Balkon zu mindern?

ja

wenn ja, wie funktioniert das in der Praxis?

Brief mit Inhalt dass die Miete ab ... wegen ... um ...% gemindert wird.

Und dann auf die Mieterhöhung warten

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#2
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Und dann auf die Mieterhöhung warten


Wieder mal typisches VM-Geschwätz von det. :wipp:

Sicherlich könnt ihr die Miete mindern, wenn ihr entsprechende Einbussen in der Wohnung habt. Ein Balkon der im Sommer nicht benutzt werden kann gehört da sicherlich ebenso dazu wie Lärm und Dreck durch den Umbau.

Eine Mietminderung ist natürlich erst möglich ab Eintritt des Mangels. Diesen dann schriftlich deinem VM melden bzw. mitteilen dass ihr während dieser Zeit die Miete um x Prozent mindert. Evtl. würde ich im Vorfeld mal das Gespräch mit dem VM suchen. Letztendlich weiss er auch dass er nur für 100 % Wohnwert auch 100 % Miete kassieren kann. Aber kommt halt drauf an wie euer Verhältnis zum VM ist.



-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

wennst meinst

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

100 % Wohnwert auch 100 % Miete

Das wäre also der augenblickliche Zustand.

Wenn anschließend die Balkone viel schöner (womöglich sogar größer) sind, steigt der Wohnwert dann auf z.B. 110 % ?

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#5
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Morti, Endu hat halt AM Geschwätz

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#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich persönlich würde auf eine Mietminderung verzichten, da es eine Modernisierung ist, von der ich als Mieter profitiere. Solange ich in dieser Zeit meine Wohnung problemlos nutzen bzw. bewohnen kann, keinen Dreck überall habe und nicht viel Lärm ständig dulden muss...

Auf der anderen Seite ist es schon blöd, einen Balkon mit gemietet zu haben, den man aber in den Sommermonaten nicht nutzen kann. Trotzdem kann man dies überleben, meine ich ;)

Du könntest mit Deinem VM sprechen und ihn fragen, ob man sich in dieser Zeit auf eine Summe XY einigen kann. Vielleicht kommt er Dir ja entgegen? Ist jedenfalls zwischenmenschlich korrekter als direkt mit Mietminderung zu winken.

Wie sehen das denn die anderen Mieter im Haus?

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#8
 Von 
noelia01
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

Klar profitieren wir als M von der Instandsetzung, da der Balkon eine neue Verkleidung bekommt. Aber in dem entsprechenden Zeitraum ist eine Nutzung des Balkon eben nciht möglich.

Klar geht es hier nur um ein paar €, aber man muss halt schauen wo man bleibt.

Als Berechnung würde mir folgendes einfallen:

50% der Balkonfläche zählt zu den gesamt m² der vermieteten Wohnung dazu, könnte die Miete dann entsprechend gekürzt werden?

Sprich: Balkon mit 5 m², davon 2,5 m² in der Miete enthalten.....



Gruß
Noelia

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

50% der Balkonfläche zählt zu den gesamt m² der vermieteten Wohnung dazu

Ist das sicher ?

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#10
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@Morthi

gibt es doch oft das Terrasenfläche und Baslkonfläche zu 50 Prozent zur Wohnfläche gerechnet wird.

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Noelia muß für ihre Berechnungen ihre tatsächlichen Verhältnisse zugrundelegen (und nicht, 'was es oft gibt' ).

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#12
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Wenn sie das weiss wird es owhl auch im Mietvertrag so stehen, ausserdem gehört der Balkon zur Mietsache, wenn der nicht genutzt werden kann hab ich keine 100 % der Mietsache. Alternativ kann sie ja vielleicht verhandeln sie macht keine Mietkürzung dafür gibt es 5 jahre lang sicher keine Mieterhöhung ! Und das ganze schriftlich !

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#13
 Von 
noelia01
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

@ Morthingale

Es sind 50%. Das steht sogar im MV.

Könnte demnach mein angedachtes Beispiel für die Berechnung herangezogen werden?

@ 1968alex

Interessante Idee mit der Mieterhöhung....wie funktioniert das in der Praxis? Mal angenommen 3 Monate kann der Balkon nicht genutzt werden, nach Berechnung anhand der Kaltmiete würde eine "Minderung" von ca. 45 € rauskommen. Da würde der V aber ein schlechtes Geschäft mit der unterbliebenen nächsten Mieterhöhung machen, wenn von einer durchschnittlichen Erhöhung von 1,7 % ausgegangen wird. darauf läßt sich der V sicher nicht ein....

-- Editiert von noelia01 am 29.02.2008 09:39:22

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#14
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
det hat richtig geschrieben, dass eine Minderung möglich ist, SOBALD die Wohnung, also auch der Balkon nicht mehr vertragsgemäß nutzbar ist UND der VM den Mangel kennt.
Da der VM die Maßnahmen selbst veranlasst, wird eine Mangelanzeige entbehrlich sein.


@Hani: Nichts anderes habe ich auch gesagt.

quote:
Der ist entweder böse frustriert,wäre auch gern Vermieter oder hat es ggf. sonst nicht sehr leicht im Leben, richtig nachvollziehbar ist dessen Bösartigkeit /Verklemmtheit den Forumlern wohl nicht.


Is scho recht, Hani. Sehr einfallsreich biste da nun wirklich nicht. Von dir sind wir ja mittlerweile gewöhnt, dass wenn du nichts gegen die Sache sagen kannst dann persönlich wirst.

Auf dieses Niveau werde ich nicht hinuntersteigen und dich sowie deine Beiträge in Zukunft ignorieren. :grins:

-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

-- Editiert von Enduristi am 29.02.2008 10:06:13

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#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

darauf läßt sich der V sicher nicht ein....

Rrrrrichtig.

Es wären also 15 € im Monat (hatte ich auch schon so geschätzt).

Kleines Beispiel aus der Praxis:

Ich habe vor ein paar Jahren auch einige Balkone 'überarbeiten' lassen.
Herausgekommen sind um 30 % vergrößerte 'Traumbalkone' im mediterranen Stil. Hat mich pro Balkon 8.000 - 10.000 €
gekostet. Die Mieter konnten die Balkone während der Umbauzeit für ca. 4 Wochen nicht nutzen.
Keiner von ihnen hat irgendetwas von Mietminderung erzählt. Die haben nur über alle Backen gestrahlt, als sie das Ergebnis sahen.
Wenn mir da jemand mit Mietminderung von 50 € gekommen wäre, hätte ich das instinktiv übelgenommen.
Im Vergleich zur Gesamtinvestition wären das zwar absolute Peanuts gewesen (da haben die beteiligten Arbeiter ja mehr an Trinkgeld bekommen), aber es wäre eben eine Frage der inneren Einstellung gewesen.

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#18
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Aber das sie anschließend schöner sein werden, kann man ja wohl unterstellen (sonst könnte man sie ja auch lassen, wie sie sind).

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#21
 Von 
noelia01
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

Um das hinterher schöner sein geht es hier gar nicht. Instandsetzung heißt doch lediglich, es wird das Mindeste getan. Es führt in meinem Fall zu keiner Wertsteigerung. Lediglich schon längst notwendig gewordene Arbeiten werden nun erledigt. Im übrigen ist die Brüstung des aktuelle Balkon-wie bei fast allen in der Wohnanlage-schwer verrostet (ist konstruktionbedingt) und ziemlich wackelig, da an den Verbindungstellen die Oxidation auftritt. Anlehnen würde ich mich da nicht mit sicherm Gefühl.

@bernmuel...

es findet keine Vergrößerung statt....werde mal in den § 44 reinschauen....

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#22
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

wie sie direkt nach der Fertigstellung des Hauses mal waren

Aber zu dem Zeitpunkt hat Noelia nicht gemietet.

Sie werden schöner sein als zu Noelias Mietbeginn.

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#24
 Von 
noelia01
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

@bernmuel

Dann habe ich Sie richtig verstanden. Werde mir durch den Kopf gehen lassen, ob sich der Aufwand lohnt.

Eins ist allerdings klar: Die Mietverwaltung würde niemals von sich aus mitteilen, dass in den "Arbeitsmonaten" die Miete nur reduziert zu zahlen ist. Müssen die bestimmt auch nicht....wäre aber unter Hinweis auf die Zwischenmenschlichkeit einiger Voter in diesem Forum mal ein Vorschlag an die Vermieter, doch mal- zwischenmenschlich- ein entsprechendes Angebot zu machen ohne dass eine Nachfrage oder ein "Widerspruch" des Mieters eintrifft.

In diesem Sinne....


Wo kein Kläger, da auch kein Richter

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#25
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
noelia01
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

also ihr V.....was haltet ihr von dem Vorschlag von euch aus mal ein Angebot vorzulegen....wenn der M doch so leicht zufrieden zu stellen ist, dann legt los....

-----------------
"Wo kein Kläger, da auch kein Richter"

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#27
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#29
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hanni,

das Torfrock-Zitat wäre ja jetzt von Bernie passender gewesen.

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