Mietminderung möglich???

25. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
lanemie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung möglich???

Hallo,

ich wohne jetzt schon 1,5 Jahre in meiner derzeitigen Wohnung. Eigentlich hätte die Wohnung 2 Balkone, die auch im Mietvertrag vermerkt sind. Leider waren die Balkone aber von Anfang an unbenutzbar. Es gibt kein Geländer und keine Platten, sondern nur eine Kiesschicht. Mein Vermieter sagt dauernd, dass er das fertig macht. Aber er redet sich ständig raus warum er es nicht schafft. Wie gesagt sind jetzt aber schon anderthalb Jahre rum, da könnte das schon längst erledigt sein. Vor allem ist es ärgerlich, dass ich im Sommer drin hocken muss, obwohl ich ja eigentlich einen Balkon hätte. Kann ich ihm jetzt vielleicht die Miete kürzen und wenn ja wieviel darf ich abziehen? ich habe eine Kaltmiete von 350 Euro.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich riesig freuen.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 471x hilfreich)

AG Bonn v. 27.11.1985, 5 C175/85, WuM 1986, 212
= 15 %

LG Berlin v. 24.6.1986, 29 S 24/86 , MM 1986 Nr. 9, 27
= 3 %

Such Dir was aus (aber nicht pro Balkon).

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Wobei du das schon sehr lange geduldet hast.

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 262x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(681 Beiträge, 199x hilfreich)


Ein Schnäppchen? Habe ich die qm²-Zahl eventuell übersehen? Sollte es sich nur um 30 m² handeln, fände ich das eher teuer...



-- Editiert von oha am 25.06.2007 15:32:59

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#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 262x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
lanemie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal danke, das hilft auf jeden Fall etwas weiter.

Die Balkone sind zusammengerechnet ungefähr 10 m² groß und die ganze Wohnung 70m². Ist schon ganz günstig für unseren Breitengrad, aber der Vermieter ist ein bekannter meiner Eltern. Das heißt aber noch lange nicht, dass er sich nicht um den Zustand der wohnung kümmern muss.

Das mit dem Balkon ist sowieso nur das kleinste Übel. Schimmel im Keller, ein wahres Mottennest bei der Vogelvoliere im anderen Keller, zugige Fenster, manchmal Heizungs und Warmwasserausfall...

Da hilft mir die Prozentetabelle für Mietminderungen echt weiter. Die werde ich meinem Vermieter mal präsentieren. Mal sehen, wieviel Monate ich mietfrei wohnen darf ;o)

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" "

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#7
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(681 Beiträge, 199x hilfreich)

ZWEI

Denn danach wirst du fristlos gekündigt ;)

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