Mietminderung möglich nach Beschränkt möglicher Wassernutzung?

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
tamkat
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)
Mietminderung möglich nach Beschränkt möglicher Wassernutzung?

Da ist ein Ehepaar er zu 100% und sie zu 70% Schwerbehindert, es wohnt in einer Mietwohnung. Auf einmal ruft der Vermieter an und sagt zu dem Ehepaar, wir haben einen Wasserschaden im Haus und die Undichte Stelle ist in Ihrem Badezimmer. Drehen Sie bitte den Hauptapsperrhahn für das Wasser in Ihrer Wohnung, der sich bei Ihnen im Badezimmer befindet ab, Sie können ihn, wenn sie auf Toilette müssen mal ganz kurz aufdrehen, damit sich der Spülkasten wieder füllt, Ich schicke einen Installateur, der sich das mal Anschaut. Ergebnis, die Undichte stelle befindet sich wirklich im Badezimmer des Ehepaares. Am Abend ruft der Vermieter wieder an und meinte er müsse den Schaden erst einmal seiner Versicherung Melden. Die Versicherung schickt einen Gutachter, der Vermieter teilt dem Ehepaar mit das in der nächsten Woche der Installateur kommt um den Schaden dann zu beheben.
Nun hat das Ehepaar 14 Tage mit dieser enormen Einschränkung 14 Tage Leben müssen, was für sie sehr Schwer war.
Nun meine Frage, das Ehepaar hat die Wohnung doch mit Fließendem Wasser gemietet, und konnte die Wohnung nicht so Nutzen wie Gemietet.
Kann das Ehepaar in irgendeiner Form die Miete für diese 14 Tage kürzen? Wenn ja, um wie viel? Auf welcher Rechtlichen Grundlage würde das Beruhen?
Ich wäre ihnen sehr für eine Antwort dankbar und bedanke mich im voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von tamkat):
Nun hat das Ehepaar 14 Tage mit dieser enormen Einschränkung 14 Tage Leben müssen, was für sie sehr Schwer war.


Was für eine Einschränkung? Das Wasser fließt ja.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:

Nun hat das Ehepaar 14 Tage mit dieser enormen Einschränkung 14 Tage Leben müssen, was für sie sehr Schwer war.


Das glaub ich!
Wo hattet ihr denn in den 14 Tagen das Wasser zum Waschen und Kochen hergenommen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von tamkat):
Nun hat das Ehepaar 14 Tage mit dieser enormen Einschränkung 14 Tage Leben müssen, was für sie sehr Schwer war.

Inwiefern? Weil man 2 Hähne aufdrehen muss ist das eine Einchränkung, aber von "enrom" doch sehr weit entfernt. Eher minimal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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