Hallo, ist eine Mietminderung wegen Baulärm, Staub- und Geruchsbelästigung nach Auszug aus der Wohnung rückwirkend möglich?
Ich bin im September 2014 ausgezogen, da seit Juni bis heute finden umfangreiche Bauarbeiten stattfinden (Anbau, Dacharbeiten, Ausbau, Renovierungsarbeiten etc.). Die andauernden Bauarbeiten waren der Grund für die Kündigung.
Wir haben seinerzeit den Vermieter auf die Baumängel aufmerksam gemacht, und wurden stets ignoriert. Irgendwann habe ich dann gekündigt und bin ausgezogen. Ich habe viele Bilder und auch Protokolle über die Baumängel.
Haben ich einen Anspruch auf eine rückwirkende Mietminderung trotz Auszugs?
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Mietminderung nach Auszug
3. Dezember 2014
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Frage vom 3. Dezember 2014 | 10:35
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietminderung nach Auszug
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2014 | 11:39
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
In der Konstellation vermutlich nicht; die Details zur rückwirkenden Mietminderung kann man hier nachlesen:
http://www.mietminderung.org/mietminderung-rueckwirkend/
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