Mietminderung nach Einzug (Fensterarbeiten, Gäste-WC)

26. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
GGDHH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung nach Einzug (Fensterarbeiten, Gäste-WC)

Hallo,

folgende Situation:

Mieter A haben zum 15.10. ein Haus gemietet. Der Umzug ist für den 12.11. geplant und das war der Hausverwaltung B bei der Terminabsprache für die Übergabe bekannt gegeben worden. Die Schlüsselübergabe ist am 15.10. erfolgt, es wurde jedoch nur einer von drei Schlüsseln übergeben, weil noch diverse Arbeiten am Haus zu erledigen sind. Alle Mängel wurden im Übergabeprotokoll festgehalten, zB sollten das Carport und der Zaun erneuert werden, das Gäste-WC war zu dem Zeitpunkt komplett herausgerissen und die Fenster sollten von innen und außen gemalert werden. Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde von der Hausverwaltung "spätestens Ende Oktober" mündlich mitgeteilt. Da die Arbeiten nur schleppend vorangehen, hat der Mieter am 24.10. eine Mail an die Hausverwaltung geschickt und über den aktuellen Stand der Bauarbeiten informiert. Weiterhin hat der Mieter um Fertigstellung, insbesondere bzgl. der Fensterarbeiten im Innenraum, bis zum 28.10. gebeten (31.10. ist ein Feiertag), da diverse Möbel nach und nach eingelagert werden sollen und diese durch die Fensterarbeiten beschmutzt würden.

Am 26.10. hat der MIeter im Haus zufällig den Handwerker angetroffen; dieser wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass er überhaupt im Innenraum Fenster abschleifen und neu streichen soll. Seine Anmerung dazu war, dass das "sehr dreckig" werden würde, was den Mieter darin bestätigt hat, dass er seine Möbel nicht einlagern kann, solange diese Arbeiten nicht abgeschlossen sind.

Welche Möglichkeiten hat der Mieter nun? Kann er bereits eine Mietminderung ankündigen, wenn ja mit welcher Frist und in welcher Höhe? Oder hat der MIeter mit Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll diese Mängel akzeptiert? Wäre es hier schon ratsam, die Rechtsschutz bzw. den Mieterbund einzuschalten oder handelt es sich eher um eine Bagatelle?

Danke und Gruß
GGDHH

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10320 Beiträge, 4584x hilfreich)

Ab wann soll denn Miete bezahlt werden? Aktuell doch hoffentlich nicht, oder?

Zitat (von GGDHH):
Die Schlüsselübergabe ist am 15.10. erfolgt, es wurde jedoch nur einer von drei Schlüsseln übergeben, weil noch diverse Arbeiten am Haus zu erledigen sind.

Das klingt mir irgendwie nicht nach einer vollständigen Wohnungsübergabe. Hat der Mieter dem Vermieter die 2 Schlüssel freiwillig überlassen oder wurde die Herausgabe der anderen Schlüssel vom Vermieter verweigert?

Zitat (von GGDHH):
Oder hat der MIeter mit Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll diese Mängel akzeptiert?

§ 536b BGB kann da relevant werden. Die Frage ist nur, ob der Mieter tatsächlich schon die Mietsache in Besitz genommen hat. Offenbar sind ja noch einige Schlüssel beim Vermieter.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6660 Beiträge, 2342x hilfreich)

Zitat:
Alle Mängel wurden im Übergabeprotokoll festgehalten,

Was steht da denn nun genau ? Nur die Mängel oder auch dass sie beseitigt werden ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GGDHH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ab wann soll denn Miete bezahlt werden? Aktuell doch hoffentlich nicht, oder?


DIe Miete wird seit dem 15.10. bezahlt, d.h. für Oktober war bereits eine halbe Monatsmiete fällig.

Zitat (von cauchy):

Zitat (von GGDHH):
Die Schlüsselübergabe ist am 15.10. erfolgt, es wurde jedoch nur einer von drei Schlüsseln übergeben, weil noch diverse Arbeiten am Haus zu erledigen sind.

Das klingt mir irgendwie nicht nach einer vollständigen Wohnungsübergabe. Hat der Mieter dem Vermieter die 2 Schlüssel freiwillig überlassen oder wurde die Herausgabe der anderen Schlüssel vom Vermieter verweigert?


Der Mieter hat dem Vermieter die Schlüssel freiwillig überlassen. Da der Mieter erst ab dem 12.11. im Haus wohnen wird, schien es einfacher, dass der Handwerker und die Hausverwaltung einen eigenen Schlüssel haben. Ansonsten hätte der Mieter für die Arbeiten am Haus vor Ort sein und mit dem Handwerker Termine abmachen müssen.

-- Editiert von GGDHH am 27.10.2016 06:41

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GGDHH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Alle Mängel wurden im Übergabeprotokoll festgehalten,

Was steht da denn nun genau ? Nur die Mängel oder auch dass sie beseitigt werden ?


Bei den Hauptmängeln steht, dass die Beseitigung entweder beauftragt ist (Carport und Zaun) oder dass die Erledigung zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht erfolgt ist (Fenster).

-- Editiert von GGDHH am 27.10.2016 06:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10320 Beiträge, 4584x hilfreich)

Vorweg: Bisher bist du für den Vermieter ein perfekter Mieter. Er hat die Wohnung nicht rechtzeitig fertigbekommen und du zahlst dennoch die volle Miete. Das ist sehr entgegenkommend von dir.

Offenbar fand eine Übergabe statt und du hast dem Vermieter freiwillig noch Schlüssel überlassen. Damit wird wegen § 536b BGB eine Mietminderung zumindest mal schwierig, sofern du dir nicht bei Übergabe explizit das Recht auf Mietminderung vorbehalten hast. Dennoch besteht natürlich immernoch das Recht auf Beseitigung der Mängel und das unverzüglich.

Ich würde zunächst einmal raten, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Es muss diesem doch eigentlich auch klar sein, dass du in die Wohnung reinwillst und er alle Arbeiten in der Wohnung schleunigst beenden musst. Vielleicht findet sich eine schnelle Lösung. Wenn der Vermieter abblockt, wird es einigermaßen kompliziert, weil die Übergabe schon stattgefunden hat.

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