Mietminderung nach Einzug

6. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
RaffiA
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung nach Einzug

Hallo.
Wir sind im Januar in eine Altbauwohnung gezogen, die wir uns vor Vertragsunterzeichnung nur kurz ansehen konnten, da die alten Mieter noch dort wohnten. Da die Wohnung auf dem ersten Blick sauber und im guten Zustand war, unterschrieben wir den Vertrag. Die Schlüssel bekamen wir dann von den Vormietern ausgehändigt. Der VM sagte uns, daß wir das untereinander regeln sollen, da er keine Zeit hätte sich um die Wohnungen zukümmern.
Wir haben dann die Wohnung, daß erste Mal im "nackten" Zustand gesehen, dann sind uns erst die Mängel aufgefallen, die man nicht erkennen konnte, da dort die Wohnung noch voll eingerichtet war.
Z.B: kein Türöffner, keine Gegenssprechanlage
Wir können auch nicht sehen wer
vor den Tür steht, müssen dann ca. 58 Stufen und ca. 25 M über einen Hof draussen laufen um die Haustür zu öffnen
Es zieht aus den Ecken in der Küche, ca. 1 cm breite Fuge.
Alufenster sind teilweise tagelang beschlagen, obwohl wir gut lüften.
Das Wasser wird nur richtig warm, wenn es nur wenig aufgedreht wird, können deshalb die Dusche garnicht und die Badewanne nur eingeschränkt nutzen, da das Wasser schon wieder kalt ist, wenn nur ca. 10 cm Wasser eingelaufen ist. Keine Heizung und über der Toilette ist das Kippfenster defekt und es zieht dort sehr der Wind.
Uralte grüne Fliesen ca.30 Jahre.
Die Etagenheizung ist das Glas kaputt.
Die Treppenbeleuchtung muß an 3 Stellen an-/bzw. ausgeschaltet werden, und die Belechtung im Hof geht nach 30 sec. wieder aus. Und man steht im Dunklen bevor man ganz draussen ist.
Wir sollen uns auch um die, im Keller befindliche Heizungsanlage (1967) kümmern. Wenn man aber nur eine falsche bewegung macht fallen alle 4 Seiten ab. Wir sind ja keine Monteure.
Auf nachfragen, ob man die Stanze einer angrenzenden Bandewannenfabrik merkt, wurde es verneint. Allerdings erzittert in unregelmäßigen Abständen das ganze Haus und raubt uns den Schlaf. usw.
Meine Frage: Können wir die Miete mindern? Und wenn, ja um ca. wieviel %. Wir haben auch keine Übergabe mit dem Vermieter gemacht, da er ja nichts damit zu tun haben will, außer wohl die Miete kassieren. Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich und hoffe das uns geholfen werden kann.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Also, wegen der Fliesen könnt ihr die Miete bestimmt nicht mindern. Die habt ihr doch schon vorher gesehen...

Was sagt der Vermieter zu den Mängeln?

Setzt ihm eine Frist, bis wann er das mit dem Wasser, den Fugen etc. geregelt haben muss.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Fabian Sachse
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Zunächst ist es äußerst wichtig, dem Vermieter nachweisbar alle Mängel anzuzeigen. Ansonsten geht das Minderungsrecht schnell verloren.
Mit der Höhe der Mietminderung ist das so eine Sache. Hier gibt es reichlich unterschiedliche Rechtsprechung. In Ihrem Fall wäre dabei zunächst zu klären, welche von Ihnen monierten Eigenschaften der Mietwohnung überhaupt Mietmängel darstellen.

Es existiert z.B. kein Grundstz, dass eine Wohnung nur dann bestimmungsgemäß gebraucht werden könnte, wenn Sie auch über Gegensprechanlage und Türöffner verfügt. Genauso sieht es mit den antiken Kacheln aus, solange diese ihre Funktion erfüllen.

Im Übrigen sollten SIe bei dieser Anzahl Mängel einen Fachmann mit der Sache betrauen.

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"Rechtsanwalt Fabian Sachse ist Schwacke Vertragsanwalt"

0x Hilfreiche Antwort

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