Mietminderung nach Wasserrohrbruch

2. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
shirini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung nach Wasserrohrbruch

Hallo,
Am 26.05.2oo6 wurde in meiner Wohnung Küche/Bad ein Rohrbruch festgestellt da die Rohre alle unter dem Boden entlanglaufen konnte er nicht früher bemerkt werden erst als das Wasser im anliegenden Kellerraum durch die Wandsickerte.
Ich musste Küche und Bad Leerräumen und stellte alles in meinen Wohn/Schlafraum Wohnen war daher nicht möglich
Der Boden wurde komplett aufgestempt Toilette Waschbecken Dusche etc abgebaut.
Ich Schlafe zeither bei meinem EX Mann auf der Couch damit ich überhaupt wo unterkommen konnte.
Für Juni habe ich noch die VOLLE Miete zahlen müssen für Juli diese dann aber einbehalten da die Räume ja zu 100% nicht nutzbar sind und es auch in absehbarer Zeit nicht werden es musste neuer Estrich drauf der noch nicht durchgetrocknet ist etc.
Nun verlangt mein Vermieter das ich weiterhin die Miete in voller höhe Zahle ansonsten müsste ich die Wohnung binnen 4 Wochen räumen!

Wie weit kann er von mir für diese Wohnung Miete verlangen? Und darf er mir Fristlos Kündigen

Hier mal Fotos davon
http://img20.imageshack.us/my.php?image=pict02525pt.jpg
http://img47.imageshack.us/my.php?image=pict02588ab.jpg
http://img156.imageshack.us/my.php?image=pict02578rs.jpg

Mfg Shirini

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ich würde um 50% mindern. Das bringt erstmal 4Monate Sicherheit vor einer fristlosen Kündigung

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Sascha Tawil
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

die Drohung des Vermieters ist zwar ernstzunehmen, aber gegenwärtig nicht akut. Um Sie aus der Wohnung zu entfernen, benötigt er gerichtliche Titel.
Ich vertrete eine Vielzahl derartiger Fälle und stelle fest, dass Vermieter gern mal drohen um ihre Mieter einzuschüchtern.

Falls Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich doch unter unter tawil@tawil.de. Ich helfe Ihnen gerne.

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#3
 Von 
shirini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm,
das heißt ich muss für eine Wohnung die ich zu 100% nicht nutzen kann 50% Miete zahlen? Es gibt ja derzeit weder Wasser Toilette noch eine Kochgelegenheit der einzige Raum der nicht betroffen ist wurde zum Unterstellen der Möbel aus Küche und Bad gebraucht! Und das ganz kann sich noch um einige Zeit hinziehen da der Estrich wohl erstmal Austrocknen muss danach Platten legen etc wen das jetzige Tempo beibehalten wird darf ich noch 6 Wochen darauf warten...

Um die Kündigung mach ich mir weniger Sorgen die habe ich bisher nicht Schriftlich bekommen ;)

Shirini

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Hmm,
das heißt ich muss für eine Wohnung die ich zu 100% nicht nutzen kann 50% Miete zahlen?....

Ich betreibe KEINE Rechtsberatung, ICH würde das tun!

...Es gibt ja derzeit weder Wasser Toilette noch eine Kochgelegenheit der einzige Raum der nicht betroffen ist wurde zum Unterstellen der Möbel aus Küche und Bad gebraucht!...

Wird also entgeldlich genutzt.

Die Minderungshöhe nennt Ihnen sicherlich ein Anwalt (gegen Bezahlung) gerne.

Gruss det11

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#5
 Von 
shirini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

>>Ich betreibe KEINE Rechtsberatung, ICH würde das tun!...

Ich habe keinerlei Rechtberatung von Ihnen erwartet oder gefordert, sondern mich nur über die angesetzten 50% gewundert

>>Wird also entgeldlich genutzt.

Ich habe eine 1 Zimmer Wohnung mit Küche Bad gemietet und KEINE Abstellkammer. Als was anderes fungiert aber derzeit meine Wohnung nicht oder haben sie einen anderen Vorschlag wo eine Komplette Küchezeile nebst Schränken Kühlschränke untergestellt werden können ?

>>>Die Minderungshöhe nennt Ihnen sicherlich ein Anwalt (gegen >>>Bezahlung) gerne.

Dies werde ich schon tun ,wen ich den Zeitpunkt für gekommen sehe!
Aber ich sehe ein Rechtsforum auch als Plattform Fragen zu stellen und sich Tipp's zu holen.
Vielleicht liegen mir nach 2 Monaten ohne EIGENES Bett und leben aus Kisten etwas Blank und ich sehe einfach alles zu eng....



mfg Shirini




-- Editiert von shirini am 03.08.2006 07:36:56

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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

nochmal : wenn jenmand auf meinen TIPP schreibt, ich MUSS jetzt 50% zahlen, dann bezieht dieser Jemand sich damit auf meinen unverbindlichen TIPP.

Es MUSS sich niemand nach meinen Ratschlägen richten, das sind Dinge, die ICH so anpacken würde.

Wie das Jemand anders macht ist (MUSS) mir egal (sein).

Viel Erfolg noch,

Gruss det11

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#7
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

also erst würde ich den Vermieter die Mietkürzung 100 % ankündigen und sofort die Mietzahlung einstellen. Allerdings sollten Zeugen beweisen können das der Zustand schon länger anhält. Desweiteren würde ich dem Vermieter nach weiteren 2 Wochen fristlos kündigen und versuchen alle Folgekosten auf in abzuwälzen.
Aber besser ist es vorher mit einem Anwalt abzuklären Beratungsschein ??

Denke hiermit hab ich mich bei Det11 wieder unbeliebt gemacht, aber hab ein Vermieter der ist meiner Meinung mit Mietnomaden vergleichbar. Naja der Hausbau beginnt Ende September.. dann kann ich nächstes Jahr in mein eigenes Haus ziehen und bin nicht mehr abhängig....apropo mein Vermieter hat verloren vor Gericht.



-- Editiert von 1968alex am 03.08.2006 15:55:15

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#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Alex, ich kenn dich doch nicht, kenn Deine Geschichte nicht.

von daher kannst Du Dich nicht unbeliebt machen.

Ist halt Deine Meinung und ich hab meine :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo Det11 hatten vor längerem hier das Vergnügen bekam von meinem Mieter ne fristlose Kündigung nach Kürzung der Miete da dei Wohnung sich nur auf 17 Grad aufheizen lässt unterdimensionierte Heizung usw. aber nicht so schlimm das es nicht mehr weisst.

Aber grundsätzlich bin ich der Meinung,
jeden Schritt möglichst rechtsicher abklären Mieterbund oder Anwalt.

Hilft einem selbst und ab und an auch dem Vermieter der weiss ja auch nicht alles was er darf und was er nicht darf.



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#11
 Von 
shirini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ich würde mir auch z.B. eine neue Wohnung suchen oder mich in einer Pension(bis die Arbeiten beendet sind)unterbringen und dem VM freundlichst auffordern, die Kosten zu übernehmen.


Bei diesem VM würde ich kein Geld sehen, und meine Finanziellen Mittel lassen es einfach nicht zu selbst die Günstigste Pension hier zu nehmen und erstmal aus eigener Tasche Vorzulegen!

quote:
Allerdings sollten Zeugen beweisen können das der Zustand schon länger anhält. Desweiteren würde ich dem Vermieter nach weiteren 2 Wochen fristlos kündigen und versuchen alle Folgekosten auf in abzuwälzen.
Aber besser ist es vorher mit einem Anwalt abzuklären Beratungsschein


Also Zeugen habe ich dafür genügend auch wurde alles von mir Fotografiert die letzten Bilder habe ich gestern gemacht! Inzwischen bildet sich Munter Schimmel in den Räumen weil sie nie Fachgerecht Getrocknet wurden sondern Allenfalls Gelüftet den Vermieter darauf angesprochen so ein Gerät bräuchte man nicht. So stinkt die Wohnung nicht nur in den Betroffenen Räumen Muffig sondern auch der Rest.
Also werde ich am Montag zu einem Rechtsanwalt gehen die Fotos vorlegen um einen Besichtigungstermin Bitten und Zeugen benennen

quote:
Hilft einem selbst und ab und an auch dem Vermieter der weiss ja auch nicht alles was er darf und was er nicht darf.


Mag bei manchen zutreffen mein VM hat eine ganz eigene Rechtsauffassung die da lautet bist du nicht willig brauch ich Gewalt... oder versuche es mit Terror

Mfg von einer merklich genervten Shirini






-- Editiert von shirini am 05.08.2006 07:26:14

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#12
 Von 
massatomba
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

Reguliert die Gebäudeversicherung den Schaden und zahlst du anteilig in den NK für diese Versicherung?
Wenn ja wende dich auch mal selbst an die Versicherung.

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