Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Mietshaus wird im Moment das komplette Dach erneuert und um eine Etage aufgestockt. Ich wohne direkt unterm Dach. Die Bauarbeiten haben vor circa einen Monat begonnen und nun würde ich gerne wissen, ob ich die Mietminderung auch rückwirkend geltend machen kann?
Wer bestimmt die Höhe der Mietminderung? Muss ich diese beim Vermieter per Brief anmelden?
Vielen Dank im Voraus!
MfG,
Ernst
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Mietminderung rückwirkend
6. August 2012
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Frage vom 6. August 2012 | 12:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietminderung rückwirkend
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#1
Antwort vom 6. August 2012 | 13:46
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 367x hilfreich)
Wie außern sich denn die Beeinträchtigungen?Bauarbeiten berechtigen nicht automatisch zur Mietminderung.
Bevor eine Mietminderung geltend gemacht werden kann ist der Mangel dem VM anzuzeigen. Vorher keine Mietminderung!
#2
Antwort vom 6. August 2012 | 14:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
den ganzen Tag über finden Bauarbeiten am Dach, also direkt über meiner Wohnung statt. Diese beginnen morgens um 07:00 Uhr und dauern bis abends ca 17 uhr an. Diese Bauarbeiten erstrecken sich auch den ganzen Samstag über.
Desweiteren befindet sich direkt vor meinem Balkon ein Baugerüst und zu dem fällt Bauschutt etc auf meinen Balkon.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 6. August 2012 | 15:53
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2508x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Bevor eine Mietminderung geltend gemacht werden kann ist der Mangel dem VM anzuzeigen. Vorher keine Mietminderung!
<hr size=1 noshade>
Das gilt aber nicht, wenn der Vm. sebst den Mangel durch Baumassnahmen verursacht. Da gehört es normalerweise schon zur Wirtschatlichkeitsbetrachtung Minderungsansprüche einzurechnen.
Nach dem neuen Mietrecht geht das laut BGH auch rückwirkend, VIII ZR 274/02
Ob man hier aber überhaupt mindern kann ist offen, jedenfalls trägt der M das Risiko, dass gar kein oder kein so hohes Minderungsrecht besteht.
Deshalb sollte man das wenn möglich einvernehmlich mit dem Vm. klären.
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