Mietminderung - schließt der Versuch der Beseitigung die Minderung aus?

26. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
tomcat66
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 48x hilfreich)
Mietminderung - schließt der Versuch der Beseitigung die Minderung aus?

Hallo zusammen

In Garage und Keller dringt Wasser bei Regen oder wie jetzt nach Schneeschmelze ein. Das Wasser läuft in der Garage und in einem angrenzenden Kellerraum die Wand runter. Durch selbstgebasteltes Auffangsystem laufen pro Tag ca. 1,5 Liter Wasser runter. Dieser Mangel besteht schon seit letztem Jahr im Frühjahr und wurde bereits zweimal durch eine Firma versucht zu beheben. Jedoch bisher ohne Erfolg. Durch das Auffangen des Wassers konnte ich bisher größeren Schaden an Schränke oder anderen Dingen die im Keller un Garage lagern verhindern, doch feucht ist es trotzdem. Kann ich, auch wenn der Vermieter versucht, zwar immer nur mit der kostensparsamste Variante der Abdichtung (halbes Garagendach, dort wo das Wasser innen runterläuft, anstatt das ganze Dach zu machen) die Miete kürzen bis es richtig abgedichtet ist und kein Wasser mehr die Wände runter läuft. Oder
schließt der Versuch der Beseitigung die Minderung aus?
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

Gruß ans Forum

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nein, die Versuche zur Schadensbeseitigung schließen eine Mietminderung nicht aus. Einzig erheblich ist, daß sich die Mietsache nicht in einem vertragsgemäßen Zustand befindet und deshalb eben nicht mehr den Mietzins wert ist, der vereinbart war.
Ob das von Ihnen geschilderte Problem allerdings generell zur Mietminderung berechtigt, läßt sich aufgrund Ihrer Schilderung nicht eindeutig beurteilen. Insbesondere wäre es interessant, ob Wohnräume betroffen sind und welche Beeinträchtigungen Ihnen durch den Mangel konkret entstehen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

-- Editiert am 28.02.2010 11:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.03.2010 09:31:05
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomcat66
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo und danke für die bisherigen Antworten.

nein, es handelt sich dabei nur um einen kellerraum und Garage, die zur Lagerung von Allerlei dient, jedoch mit Kleiderschrank in der Kleidung (Wechsel Sommer/Winter) gelagert wird. Die Garage wird als Garage für Motorrad, Fahrräder und sonstiger Kram genutzt.
Jedoch wenn ich das Wasser nicht auffangen würde, würde der gesamt Boden im Keller nass sein und man könnte den Raum nicht mehr nutzen, außer wenn alles vom Boden höher gelagert wird, was mit einem Kleiderschrank jedoch nicht geht.
(Wie gesagt fange ich pro Tag bis zu 1 Liter Wasser auf, je nach******rung, außer bei tockener Wetterlage)
Zudem ist die Wand und der Keller dadurch extrem feucht, was natürlich zwangsläufig auch zur Schimmelbildung und Geruch führt.
Gruß

-----------------
"IT"

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