Guten Tag, wir wohnen seit 8 Monaten in einer echt schönen Wohnung. Zum Beginn des Mitverhältnisses wurde zusammen mit dem Vermieter eine Mängelliste erstellt und unterzeichnet. Hierzu gehörten: Defektes Duschbad, nicht auf kipp zu stellende Fenster. verrostete Armaturen etc. Nun wohnen wir 8 Monate dort und konnten das Duschbad aufgrund der kaputten Dusche nicht einmal nutzen ( haben noch ein Bad). Bislang hat sich der Vermieter nicht gerührt. Jetzt ist uns auch noch aufgefallen, das die Holz- Treppenstufen zum Garten lose sind und wir Ratten im Keller haben. Ich schreibe dem Vermeiter gerade einen Brief, mit der Aufforderung alle Schäden zu behen, da wir sonst die Miete kürzen. Haben wir dazu überhaupot das Recht? Um wieviel Prozent dürfen wir kürzen? wir wollen keinen Ärger, weil wir uns sonst sehr wohl fühlen, die Hausgemeinschaft ist nett, der Vermieter will uns auch nichts böses, ist jedoch älter und hat keine richtige Lust. Was tun? Danke für jegliche Antwort.
Mietminderung - um wieviel Prozent?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ist eine knifflige Sache. Mietminderung ist nur dann gerechtfertgt, wenn sich der Zustand der Mietsache (vom vertragsgemäßen Zustand her) verschlechtert, also das Verhältnis zwischen Nutzungswert und Miete nicht mehr stimmt.
Wenn die Mängel von Anfang an bestanden, dann könnte dies mit den Mängeln der vertragsgemäße Zustand sein.
Daran ändert auch eine Mängelliste nichts, wenn diese nicht mit der Verpflichtung des Vermieters verbunden ist, diese bis dann und dann zu beseitigen. Eine Mängelliste kann auch den Sinn haben zu dokumentieren, wie die Mietsache nach Beendigung mindestens zurückgegeben werden muß.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Hat sich der Vermieter mit unterzeichnung der Mängelliste denn verpflichtet die Mängel zu beseitigen ?
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