Mietminderung und Kündigung wegen Familienstreit

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cara2010
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietminderung und Kündigung wegen Familienstreit

Ein Neffe möchte seiner Tante den Mietvertrag kündigen, weil sie die Miete um 15 % mindern will, da in der Küche keine Heizung ist. In den Nebenräumen befinden sich Infrarotheizungen, die nur 3 m weit die Wärme abgeben und somit die Küche nicht erreichen. Desweiteren steht in dem Mietvertrag der Tante, dass diese den Abstellraum und den Hof mit nutzen darf. Nun will aber der Neffe ihr das verbieten, obwohl es im Mietvertrag festgelegt wurde. Es soll jetzt hier nicht ein Familienstreit im Vordergrund stehen, sondern die Problematik an sich. Als nächstes wird der Hund der Tante zum Problem für den Neffen. Dieser durfte seit über einem Jahr sich unangeleint im Garten und Hof aufhalten. Seit Neuesten muss dieser Hund angeleint werden sobald er das Grundstück betritt. Der Grund dafür: die Mutter des Neffen, also die Schwester der Tante, die über ein Jahr auf den Hund aufgepasst hat, wenn die Tante arbeiten war, hat plötzlich Angst vor dem Hund, der sich aber in seinem Wesen nicht verändert hat.
In diesem Fall: Freunde kann man sich aussuchen...Familie leider nicht. Was ratet Ihr? Fakt ist...die Tante wird freiwillig ausziehen. Aber man findet leider nicht von heute auf morgen eine neue angemessene Bleibe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Cara2010):
da in der Küche keine Heizung ist.

Und die ist *puff* über Nacht verschwunden?

Denn wenn da von Anfang an da keine drin war, dürfte das mit der Minderung unberechtigt sein.



Zitat (von Cara2010):
Desweiteren steht in dem Mietvertrag der Tante, dass diese den Abstellraum und den Hof mit nutzen darf.

Nutzungen kann man durchaus widerrufen.
Da käme es auf den Wortlaut der Klausel an.



Zitat (von Cara2010):
hat plötzlich Angst vor dem Hund, der sich aber in seinem Wesen nicht verändert hat.

Aber eventuell das der Schwester der Tante?



Zitat (von Cara2010):
Fakt ist...die Tante wird freiwillig ausziehen. Aber man findet leider nicht von heute auf morgen eine neue angemessene Bleibe.

Eventuell mal das dem Vermieter mitteilen, oft geben die dann Ruhe wenn der Auszug in Sicht ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cara2010
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Natürlich war keine Heizung in der Küche. Aber es hieß immer, dass man die Küche durch die anderen Zimmer mit heizen kann. Aber bei Infrarotheizungen, die nur 3 Meter weit strahlen, ist das leider nicht möglich. Momentan zeigt das Thermometer in der Küche 11 ° an, obwohl die umliegenden Zimmer beheizt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Cara2010):
Ein Neffe möchte seiner Tante den Mietvertrag kündigen, weil sie die Miete um 15 % mindern will,
Moin, zuerst müsste die Tante mal die Miete mindern.
Zitat (von Cara2010):
da in der Küche keine Heizung ist.
Wie lange wohnt die Tante dort schon? Eine Heizung muss dort vielleicht auch nicht sein. Damit wäre die Mietminderung nicht zulässig und die Kündigung deswegen auch nicht wirksam.
Zitat (von Cara2010):
Desweiteren steht in dem Mietvertrag der Tante, dass diese den Abstellraum und den Hof mit nutzen darf.
Dann darf die Tante das weiterhin tun.
Zitat (von Cara2010):
Nun will aber der Neffe ihr das verbieten, obwohl es im Mietvertrag festgelegt wurde.
Soll er es ihr doch verbieten. Wie denn? Was tut er, wenn sie die Räume trotzdem nutzt?
Zitat (von Cara2010):
Seit Neuesten muss dieser Hund angeleint werden sobald er das Grundstück betritt.
Steht das schon im Mietvertrag?
Zitat (von Cara2010):
Fakt ist...die Tante wird freiwillig ausziehen.
Schön für beide Seiten. Sie soll anfangen zu suchen und die Kündigungsfrist lt. MV nicht verpassen. Von heut auf morgen geht das auch bei besten Freunden nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wird der Tante denn das Betreten des Hofes verboten oder nur die "Nutzung" als Hundeauslauf?
Im ersten Fall wäre die Frage: wie sollte ein Hof denn mitgenutzt werden?
Im zweIten Fall: die Forderung, den Hund auf Gemeinschaftsflächen anzuleinen - zumal wenn eine Mitbewohnerin Angst vor ihn hat - ist nicht gerade unzumutbar.

Zur fehlenden Heizung wurde schon einiges gesagt. Wenn man nachweisen kann dass eine angemessene Heizmöglichkeit der Küche versprochen wurde, dann ließe sich wohl etwas machen. Aber man müsste zunächst noch nachweisen, dass die Küche bei voll aufgedrehter Heizung in den anderen Räumen nicht angemessen warm wird. Ist das wirklich so?


Wenn die Tante sowieso ausziehen will, sollte sie keine Nebenkriegsschauplätze aufmachen, meiner Ansicht nach. 15% sind bei den derzeitigen Außentemperaturen schon recht happig - oder sind es 15% auf den Anteil den die Küche an der Wohnfläche hat? Das wäre wihl o.k. ist aber vermutlich recht wenig Geld für viel Aufwand.

Und den Hund muss man halt anleinen: Mitbenutzung durch die Tante heisst auch Mitbenutzung durch die Schwester und auf die muss man Rücksicht nehmen

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cara2010
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Hof muss von der Schwester durchlaufen werden, wenn diese in ihre Wohnung möchte. Der Hund wurde über ein Jahr von der Schwester betreut aus beruflichen Gründen. Da hatte sie nie Angst. Gestern früh hat sie ihn noch gestreichelt und zwei Stunden später heisst es plötzlich, sie hat panische Angst vor diesem kleinen Hund. Das ist doch Schikane.
Im Mietvertrag steht, dass der Hof mitgenutzt werden darf und auch ein Abstellraum. Gestern wurde auf einmal gesagt, Hof und Abstellraum müssen sofort geräumt werden, ohne Angabe von Gründen. Man muss sich doch als Mieter egal ob Familie oder nicht, nicht jede Schikane gefallen lassen.

-- Editiert von Cara2010 am 23.10.2018 18:22

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Damit wäre die Mietminderung nicht zulässig und die Kündigung deswegen auch nicht wirksam. Sie darf die Miete NICHT mindern - aha. Warum genau ist die Kündigung dann unwirksam? Es handelt sich doch dann um schlichte Mietschulden, die durchaus zur Kündigung berechtigen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Cara2010):
Das ist doch Schikane.
Das kann sein. Was hat das mit der beabsichtigten Mietminderung, mit der angedrohten Kündigung zu tun?
Zitat (von Cara2010):
Gestern wurde auf einmal gesagt, Hof und Abstellraum müssen sofort geräumt werden,
Achja, es wird viel gesagt an solchen stürmischen Tagen. Soll der Vermieter der Tante das doch schreiben, mit Fristsetzung. Dann kann die Tante auf ihren Mietvertrages zeigen und eine Änderung verlengen, lauter Plänkelei.
Für die Tante hätte das Räumen den Vorteil, dass sie schon gleich mal *bisserl ausmistn* kann. Wenn sie auszieht, gibts in der neuen Bleibe evtl. gar keinen Hof und Nebengelass mehr.
Zitat (von Cara2010):
Man muss sich doch als Mieter egal ob Familie oder nicht, nicht jede Schikane gefallen lassen.
Stimmt. Was will die Tante tun? Sie will sich eine neue Bleibe suchen.
Aber:
Zitat (von Cara2010):
Momentan zeigt das Thermometer in der Küche 11 ° an,
Das dürfte kaputt sein.

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