Mietminderung und Rechnung nach Rohrbruch

21. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)
Mietminderung und Rechnung nach Rohrbruch

Hallo,

Mitte März wurde im Bad meiner Mietwohnung ein Rohrschaden beseitigt. Seit dem habe ich zwei Löcher in der Wand (Gipskarton). Das eine ca. 50x50 cm, das andere ca. 20x20 cm groß.

Durch das Aufsägen fiel natürlich Dreck an, den ich durch eine Firma hab beseitigen lassen. War nicht allzuschlimm, Rechnung betrug knapp 40 EUR.

Am Tag der Reparatur empfahl mir der Handwerker, die Löcher noch ca 4 Wochen zum Trocknen geöffnet zu lassen oder einen Heizungsstrahler (also so ein Ding, was im Bau die Wände trocknet) da reinzuhängen. Wäre praktisch möglich, da die Rohre in einem Schacht verlaufen.

Dies habe ich am gleichen Abend der Wohnungsverwaltung mitgeteilt und sie gebeten, welche Variante sie gern hätte. Weiterhin hatte ich um Info gebeten, wie das dann mit dem Verschließen der Löcher ablaufen wird. Antwort kam keine.

Ca. 2 Wochen später fragte ich wieder an bzw. schickte eine Erinnerung. Weiterhin schickte ich die Reinigungsrechnung mit der Bitte um Zahlung an mich (hatte die Rechnung schon bezahlt). Mir wurde mitgeteilt, dass man sich da mal erkundigen will wegen der Löcher. Danach wieder nichts.

Zwischendurch kam ein Gutachter der Versicherung. Aber der hat halt nur den Schaden aufgenommen. Mehr konnte er mir auch nicht sagen. Verständlich.

Eine Woche danach dann kündigte ich eine Mietminderung von 10% an und gab als Frist Ende April an. Das fand ich recht goßzügig, denn dann hätte die Wand ca. 6 Wochen zum Trocknen offen gestanden. Ich setzte die Minderung ab Mai an und teilte gleichzeitig mit, dass ich dann auch die Kosten der Rechnung von der Miete abziehe.

Den Kostenabzug der Reinigung hab ich leider verpennt, daher ziehe ich den jetzt bei der nächsten Mietzahlung ab.

Meine eigentliche Frage ist nun: Die Verwaltung hat mir zu keiner Zeit signalisiert, dass sie etwas einzuwenden und abzulehnen haben. Kann ich da jetzt von einer Art stillschweigendem Einverständnis ausgehen? Die Minderung beträgt knapp 50 EUR im Monat. Kann ich die so lange laufen lassen, bis die Wand wieder in Ordnung ist oder gerate ich dann irgendwann in einen Mietrückstand, durch den ich dann gekündigt werden kann?

VG Lilex

PS: Die 10% habe ich selbst so entschieden, da ich im Bad ja nicht heizen konnte sondern im Gegenteil durch den offenen Schacht noch mehr kalte Luft in den Raum gelang. Zudem hört man nun leider jedes Geräusch sehr intensiv, wenn die Nachbarn (2 weitere Mietparteien) in ihren Bädern zugange sind. Außerdem habe ich den Verdacht, dass sich ein Mäuschen bei mir eine neue Unterkunft gesucht hat. Das mit dem Muuschen hab ich aber nicht als einen der Gründe angegeben, weil ich da nicht 100% sicher bin.



-- Editiert von Lilex am 21.06.2022 10:14

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Der Vermieter hat einen Gutachter beauftragt. Das Gutachten geht dann nur an den Vermieter.
Wozu genau hast du den Vermieter beauftragt und eine Frist gesetzt?
Ich lese nur, dass du den Vermieter gefragt hast, was und wie sich das weitere Vorgehen vorstellt...usw.

Dann irgendwann hast du eine Mietminderung angekündigt.
Hast du ihn auch aufgefordert, die Löcher nun endlich zu verschließen?


Bisher hat der Vermieter sich nicht gemeldet--- das sind nun ca 7 Wochen und 2x Minderung.
Offenbar wehrt der Vermieter sich nicht.

Zitat (von Lilex):
gerate ich dann irgendwann in einen Mietrückstand, durch den ich dann gekündigt werden kann?
Ich meine, nein.
Musstest du tatsächlich ab Mai im Bad mehr heizen, weil die Löcher in der Wand sind? Das halte ich für ziemlich weit hergeholt. Ist aber jetzt für deine Frage nicht relevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119462 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Lilex):
Kann ich die so lange laufen lassen, bis die Wand wieder in Ordnung ist oder gerate ich dann irgendwann in einen Mietrückstand, durch den ich dann gekündigt werden kann?

Nun, alles was eine angemessene Minderung übersteigt, sind Mietschulden.



Zitat (von Lilex):
Kann ich da jetzt von einer Art stillschweigendem Einverständnis ausgehen?

Ausgehen kann man von vielem - juristisch gesehen gibt es hier keines.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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