Sachverhalt: Schimmel an einer Wand eines Zimmers durch Wasserschaden/Rohrbruch/ Heizungsleitung. Entdeckt 15.09.09. Schreiben an Hv mit Ankündigung einer Mietminderung von 10% des BWM und Aufforderung zur Mängelbehebung zum 18.9..
Mangel wurde innerhalb von 4 Wochen beseitigt.30 % des Wohnräume waren in der Zeit nicht nutzbar zusätzlich zur Lärmbelästigung für 14 Tage tags/nachts durch Trocknungsgerät.
Es entstanden mir ferner Stromkosten für Trocknungsarbeiten, die ich mit Nachweis am 18.9.09 schriftlich vom Vermieter einforderte. Da Antwort ausblieb, rief ich die nächste Mietzahlung zurück und zahlte abzüglich des mir geschuldeten Betrages.
Folge: Mahnung des Vermieters inkl. Mahnkosten.
Ansonsten keine Reaktion.
Frage: Kann ich den mir geschuldeten Betrag nun von der nächsten Mietzahlung einbehalten? Ggf. selbst mahnen inkl. Mahnkosten und Zinsen?
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Mietminderung und Zurückbehaltung
26. November 2009
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Frage vom 26. November 2009 | 17:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung und Zurückbehaltung
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#1
Antwort vom 26. November 2009 | 17:42
Von
Status: Schüler (368 Beiträge, 142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 26. November 2009 | 18:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, Mangel entdeckt 15.8., Aufforderung am 18.8., Mängel behoben am 18.9.. Miete zurück zum 1.10....
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#3
Antwort vom 29. November 2009 | 15:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39810x hilfreich)
Was ist BWM?
Brutto Warm Miete?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#4
Antwort vom 29. November 2009 | 15:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja.
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