Mietminderung und Zurückbehaltung

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
officertommy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung und Zurückbehaltung

Sachverhalt: Schimmel an einer Wand eines Zimmers durch Wasserschaden/Rohrbruch/ Heizungsleitung. Entdeckt 15.09.09. Schreiben an Hv mit Ankündigung einer Mietminderung von 10% des BWM und Aufforderung zur Mängelbehebung zum 18.9..
Mangel wurde innerhalb von 4 Wochen beseitigt.30 % des Wohnräume waren in der Zeit nicht nutzbar zusätzlich zur Lärmbelästigung für 14 Tage tags/nachts durch Trocknungsgerät.
Es entstanden mir ferner Stromkosten für Trocknungsarbeiten, die ich mit Nachweis am 18.9.09 schriftlich vom Vermieter einforderte. Da Antwort ausblieb, rief ich die nächste Mietzahlung zurück und zahlte abzüglich des mir geschuldeten Betrages.
Folge: Mahnung des Vermieters inkl. Mahnkosten.
Ansonsten keine Reaktion.
Frage: Kann ich den mir geschuldeten Betrag nun von der nächsten Mietzahlung einbehalten? Ggf. selbst mahnen inkl. Mahnkosten und Zinsen?






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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
officertommy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, Mangel entdeckt 15.8., Aufforderung am 18.8., Mängel behoben am 18.9.. Miete zurück zum 1.10....

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Was ist BWM?

Brutto Warm Miete?






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
officertommy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja.

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