Mietminderung -und nun nur ärger

4. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)
Mietminderung -und nun nur ärger

hallo ihr lieben,
ich habe hier einen fall der dürfte nicht nur mich zur verzweiflung treiben,sondern euch ebenfalls.
also folgendes:

4 raum wohnung.Im kinderzimmer einen nicht zu indentifizierender stark belästigender geruch-raum kann nicht genutzt werden-bevor ihr wieder über den geruch spekuliert ES wurde noch nicht rausgefunden was es ist-
Mieter a hat schriftliche Mängelanzeige gemacht,gleich falls das miete april unter vorbehalt gezahlt wird und gegebenfalls Mietminderung gelternd gemacht wird.firma kam machte den Schornstein,war aber nicht die eigentliche ursache. Firma konnte den geruch NICHT identifizieren-
darauf hin erneute nachfristsetzung der Mieters a mit den hinweis ein umweltbüro oder entsprechende fachfirma zu ordern,wieder hinweis der Mietminderung und verrechnung der unter vorbehalt gezahlten Miete April.
Nun wieder eine Firma da-die nicht qualifiziert war(Holzschutz-schädlingsbekämpfungsfirma ). diese firma stellte zwar einen geruch auch fest,konnte aber nicht sagen was es ist. nun schreibt vermieter b, dass er die minderung der miete nicht aktzeptiert,da diese firma nichts feststellen konnte.
erneutes Gespräch mit Vermieter B.
diese kam nun zur aussage das wenn eine dritte firma beauftragt wird und diese wieder nichts feststelle-der mieter a diese Kosten zu trage hätte und die volle miete zu zahlen hat.(woher soll denn mieter a sicher sein das es die richtige firma ist die das rausbekommt???)
außerdem weigerte sich der Vermieter b nach einladung der Mieters a sich selbst davon zu überzeugen.
der mieter a kann ja nichts dazu,daß der vermieter b keine qualifizerte Fachfirma beauftragt, und sieht nicht ein hierfür etwaige kosten zu tragen. dann die volle miete zu zahlen,für einen raum der nicht genutzt werden kann.
mieter a überweist also nur die Miete abzüglich der minderung.
Der mieter a ist mittlerweile am überlegen ob auf kosten des vermieters b umzieht,wenn das geht.
in wie weit hat der Mieter a hier rechtliche handhabe? und kann der Vermieter B einfach so ohne weiteres die kosten für die firma auf den Mieter a abwälzen ??
bzw. was kann er noch tun?
wenn möglich findet ja einer von euch was im BGb??

bin für Hilfe dankbar.

Fragen zur Miete?

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41 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

hab ich doch schon hanibal, nur so richtig außer § 536 und die sache mietminderung find ich dort noch nix passendes

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#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Nehmt euch einen Gutachter, der eine Aussage trifft ob dort ein unüblicher Geruch ist oder nicht. Ebenfalls sollte der Gutachter eine Aussage treffen, ob der Geruch durch euch kommt oder nicht. Anschließend mindert ihr die Miete oder eben nicht. Der Rest braucht euch nicht zu interessieren - wen der VM beauftragt, was das kostet etc. etc.

Andere Frage, wie lange wurde nicht renoviert?

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#4
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

unüblich ?sagen wir ma so man hält sich keine 5 minuten darin auf und gehst rückwärts wieder raus. und selbst mit lüften bekommst du den geruch nicht raus.nee das kommt nicht von uns bei einzug im september wurden in allen räumen laminat neu verlegt alle räume mussten auf grund von nikotinverseuchung mit ziemlich teuerer spezialfarbe (Sperrschicht) gestrichen werden.auch das kinderzimmer. der geruch kommt nicht aus der wand(da dieser komplett ebenfalls isoliert wurde mit dieser farbe und nicht aus dem laminat an sich.sonst würde es in allen anderen räumen auch riechen. der geruch kann nicht von uns kommen,da dieser raum leer steht-zwangsweise-

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#5
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

habt ihr evtl eine maus einlaminiert???

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#6
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein haben wa nicht es ist definitv kein verwesunbgsgeruch wurde schon bestätigt,der geruch tut nix zur sache geht darum ob der Vermeiter überhauptso handeln darf. wenn nämlich die miete weiterhin voll zahlen werden würde,würde , man diesen mängel hinnehmen und aktepztieren und hätte somit keine handhabe mehr. und das macht der mieter nicht

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#7
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Entsteht dieser Geruch hauptsächlich wenn der Raum beheizt wird?
Dies könnte ein Indiz darauf sein, daß der Weichmacher aus der Spezialfarbe entfleucht.
Das ist mit schnuppern an der Wand jedoch nicht festzustellen.

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#8
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

nee die heizung ist die ganze zeit auf sternchen gestellt.
das müßte denn in allen anderen räumen auch so sein und das ist es nicht. außerdem war dieser geruch bereits vor der sache mit der farbe festzustellen.

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

der mieter a kann ja nichts dazu,daß der vermieter b keine qualifizerte Fachfirma beauftragt, und sieht nicht ein hierfür etwaige kosten zu tragen

Dann sucht doch selbst eine aus.

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#10
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

tja morthi aber warum sollte der mieter das tun ?,dann wiederum müßte er diese ja vorfinanzieren und die kosten seitens der vermieters wiederholen.
stellt sich wiederum die frage wer falls die dritte firma sich wieder blöd stellt die kosten dafür trägt ?

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich meinte damit die dritte Firma.
Trefft mit dem VM eine entsprechende Vereinbarung.
Der VM hat schon zwei Mal für nothing Kohle hingelegt.
Ist doch klar, daß das nicht ewig so weiter gehen kann.

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#12
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

is mir auch klar nur wenn der mieter außdrücklich von anfang an sagt da muss n umweltbüro oder gutachter ranoder sonst wer. und von anfang an gesagt wird es ist kein nagetier oder schimmelbefall und man dies ignoriert is das nicht das problem des mieters.
außerdem warum soll der mieter für kosten aufkommen,wenn er das problem nicht verursacht hat?
der vermieter stellt sich nur hin u nd sucht jetzt ne firma und lässt sich n Kostenvoranschlag erstellen. ich habe die antwort bekommen,wenn diese firma nichts findet so solle der mieter die kosten tragen. und das kann es ja nicht sein.
a wer sagt mir denn das die auch was finden und ich nicht auf den kosten sitze bleibe???
b warum stellt sich den der Vermieter dann quer mal selber vorbeizukommen und die nase reinzuhalten?
c. warum sagt man dann auf einmal man solle doch die volle miete zahlen,wenn ich dies tue würde ich den mangel ja anerkennen.


es geht hier um die frage ob die kosten auf den mieter einfach so aufgedrückt werden können und ob die mietminderung trotzdem bestand hat.


-- Editiert von durchstarterin am 04.05.2008 17:44:38

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#13
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn die dritte Firma kommt und euch sagt, dass sie ebenfalls nicht die Ursache erkennen kann, dann lasst euch schriftlich von denen bestätigen, dass ein unangenehmer, nicht zu identifizierter Geruch da ist. So kann der VM euch nicht unterstellen, dass ihr euch was einbildet, also auch nicht die Kosten dafür aufbrummen kann.

Ich kann mir nicht vorstellen was es für ein Geruch ist, aber wenn Du schreibst, dass es so schlimm ist, dann würde ich an eure Stelle mal das Gesundheitsamt verständigen. Auch wenn die Ursache dann immer noch unbekannt ist können die euch vielleicht einen Nachweis ausstellen, dass das Zimmer unbewohnbar ist, die Mietminderung dadurch sehr wohl gerechtfertigt ist.

Das löst euer Problem zwar nicht, aber es könnte hilfreich sein, schneller aus zu ziehen, denn dort würde ich nicht wohnen bleiben wollen. Im Zuge dessen ab zum Anwalt, und dann lässt ihr euch beraten, ob der VM eventuell für die Umzugskosten aufzukommen hat, vielleicht sogar Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

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#14
 Von 
MiriLee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich kenne Dein Problem nur zu gut.
Wir haben damals ein Gutachten anfertigen lassen (in unserer Wohnung stank es ebenso),
und eine Mietminderung gemacht.
Der Vermieter kündigte uns und behielt die Kaution ein. Das AG in Stuttgart gab dem Vermmieter Recht mit der Begründung, dass unser Gutachten ein Privatgutachten (bzw. Parteigutachten) sei.

Was liegt unter dem Laminatboden. Könnte dort eventuell ein alter Teppich sein? Oder ein anderer bedenklicher Trittschallschutz?
(bei uns war z.B. noch Gussaphalt verbaut)

Du kannst von Umweltinstituten kleine Röhrchen holen und mal auf leicht- und schwerflüchtige Stoffe testen. Die werden eine Woche im Zimmer aufgehängt und die Auswertung davon ist nicht ganz so teuer (ca. 120€), als wenn jedes mal ein Gutachter vorbeikommt.

Gruss Miri

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

danke für den tipps.

also die vorangegange firma wollte uns das nochmal schriftlich bestätigen dass eben ein solcher geruch da ist.
muss ich mal suchen wo ich solch ein umweltinstitut finde.
na nach den hin und her hab ich die geminderte miete überwiesen und werd mir ne neue wohnung suchen.soll sich der nächste mit rumärgern.
die frage ob die umzugkosten übernommen werde müssen ist ne gute frage da werd ich mich mal schlau machen,man hat ja auch erst nach der nachfristsetzung reagiert.
hat einer ne ahnung ob in dem falle sonderkündigungsrecht bestand hat?bin mir da nicht ganz sicher.
unter dem laminat ist farmacellplatten verbaut.haben dort auch eine kleine öffnung reingesägt um zu gucken woher der gestank kommt.kann es aber nicht 100 pro sagen. es ist ja auch tagesabhänig an machen tagen ist es echt extrem.

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#16
 Von 
MiriLee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider bist Du in der Beweispflicht, wenn Du Umzugskosten haben möchtest. D.h. Du bist leider derjenige der zum Anwalt gehen muss und eine Vorauszahlung leisten muss.

Miete würde ich auf jeden Fall mindern, sonst bleibst Du auf zu vielen Kosten sitzen.

Kannst Du mir den Geruch genauer beschreiben. Bekommst Du Kopfschmerzen nach längerem Aufenthalt in dem Zimmer? Tränende Augen oder hohen Puls?

Gruss,
Miri

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#17
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Leider bist Du in der Beweispflicht...

wieso leider?

Wäre ja noch schöner !!

...Miete würde ich auf jeden Fall mindern, sonst bleibst Du auf zu vielen Kosten sitzen...

Das ist kein Minderungsgrund.

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#18
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Teströhrchen für Umweltgifte gibt es auch in der Apotheke.

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#19
 Von 
MiriLee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)


Wenn ein Zimmer nicht nutzbar ist, ist das sehr wohl ein Minderungsgrund!

Ich finde es immer nur richtig bescheiden, dass oft der letzte Mist an Wohnungen teuer vermietet wird, die nicht im vertragsgemässen Zustand sind.

Deshalb LEIDER!!

Gruss, Miri

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich kenne ja den Geruch nicht, aber ich glaube der TE jetzt einfach mal, dass es schlimm ist, und wenn diverse Fachkräfte nicht erkennen konnten, woher dieser Geruch stammt, dieser seit Einzug da ist, also nicht von der TE verursacht wurde, dann ist dies sehr wohl ein Minderungsgrund. Verdächtig ist zudem, dass der VM sich nicht vor Ort blicken lassen möchte... So nach dem Motto: Was ich nicht rieche, das ist auch nicht da!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Miete würde ich auf jeden Fall mindern, sonst bleibst Du auf zu vielen Kosten sitzen....

Was hat eine Minderung wg. Geruch/Gestank mit anderen Kosten zu tun?

Ich dachte bisher dass eine Minderung dem reduzierten Wohnwert widerspiegeln sollte?

Dann kann ich LEIDER künftig meine Raten bei der Bank reduzieren weil die Spritpreise angezogen haben ?

Gut dass meine Vertragspartner klare Köpfe sind.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
MiriLee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@det11
okay ich erklär's Dir nochmals, vielleicht hab ich mich ja nicht ganz klar artikulieren koennen damit Du mich verstehst:

klar gilt die Minderung erst mal fuer die Nichtnutzbarkeit des 4. Zimmers.

Fuer Luftraummessungen koennen allerdings hohe Kosten anfallen, fuer die ich erst mal die Gelder verwenden wuerde. Wie gesagt: aus meiner Efahrung raus, wuerde ich das so machen.

Schade dass Deine Vertragspartner mit nicht so klugen Personen zusammenarbeiten :-)

Gruss, Mirilee (Dipl-Ing. Bau)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Schade dass Deine Vertragspartner mit nicht so klugen Personen zusammenarbeiten :-)...

Kennst Du mich bzw. meine Partner?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

dieser seit Einzug da ist, also nicht von der TE verursacht wurde

Was ist denn das für eine Logik ?

Wenn er seit Einzug da ist, müßte der Schluß eigentlich genau andersherum lauten.

(Das er mit eingezogen ist ?)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

he blockwart zum 10 mal der vermieter war nicht da !!!!
er denkt ja nicht einmal daran sich selbst davon zu überzeugen!!und dann noch sagen ja sie müssen die meite zahlen,ohne zu wisen was los ist. die anderen firmen haben ja einen geruch festgestellt nur keiner konnte sagen was es denn nun ist.
trozt mehrmaliger schriftlicher und mündlicher aufforderung/einladung dazu.
und kosten werd ich für irgendwelche messungen nicht auf mich nehmen warum,ich habs doch nee verursacht.
und wenn das so weiter geht denn zieh ich gan einfach hier aus,mit sofortiger kündigung.soll sich der nächste mieter mit rumärgern.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Fristlos kannst Du vielleicht nur dann kündigen, wenn Du mal das Gesundheitsamt seine Nase in das Zimmer halten lässt... Im Moment kannst Du nur mindern und fristgerecht kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

blockwart folgender fall die firma über die wir das haben is n zwangsverwaltung die hat das haus erst 2 monate bevor wir eingezogen sind übernommen.in der zeit war hier daurgelüftet da kann man das nee riechen!!!!folglich kennen die die vormieter auch nee weil die eher raus sind.
das kam erst nach und nachdem das fenster geschlossen wurde!!! und jetz komm mir ja nee mit falsch lüften oder so n schnee,bin kenne beide seiten bin Mieter und Vermeiter in einem.

und übrigens wohn erst seit september in der wohnung und nicht jahren und der gestank ist bereits zeit November drin !!! und seit dem läuft das ding mit dem hin und her.
also unterstell den leuten nee immer sonstwas oder meinste ich erfind hier ne story?

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