In meinem Mietvertrag ist die Mitbenutzung einer Waschmaschine im Haus festgelegt. Auch die Betriebskosten für die Wäschepflege sind im Mietpreis beinhaltet.
Nun hatte mein Vermieter Schwierigkeiten,weil er bereits den 3. Wasserschaden hatte und die Kosten für die Gebäudeversicherung wohl steigen werden,wenn nochmal was passiert ... und diese Kosten will er nicht tragen.
Nun sagt er uns Mietern,dass wir entweder unterschreiben sollen,dass wir für eventuelle Schäden selbst aufkommen oder die Waschmaschine eben nicht mehr nutzen dürfen.
Ist das rechtens? Bzw. müsste er dann die Miete nicht mindern,weil ja die Waschmaschinennutzung bzw die Betriebskosten dafür wegfallen?
Das Problem ist, dass meine Privathaftpflicht nicht bezahlen würde,wenn die Gebäudeversicherung eigtl zahlen müsste und die will mein Vermieter halt nicht zahlen. Bzw. keine höheren Beiträge....
Das heisst ich bin ab sofort gezwungen in den Waschsalon zu gehen, was nicht sehr billig ist. Müsste er das dann nicht bezahlen?
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Mietminderung wegen Ausfall von Waschmaschine?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
quote:
Die Schäden wurden also durch Mieter verursacht ?
Was war das denn ?
Naja sie wurden nicht direkt durch die Mieter verursacht aber die eine Mieterin war wohl nicht um Haus,als sich ein Schlauch losvibriert hat und bei den anderen Malen ist wohl ein Schlauch gerissen oder sonstwas ... Genau hat er mir das auch nicht beschrieben ...
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--- editiert vom Admin
Ich hab eine Puschalmiete und im Mietvertrag steht im Bereich Betriebskosten, dass die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung mit inbegriffen sind.
Aber er meint, er will das auch nicht auf uns alle umrechnen müssen,dass wir dann mehr bezahlen,nur damit es besser versichert ist ... Aber ganz ehrlich,ich würd lieber die 5 €mehr oder so im Monat zahlen als anders ...
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--- editiert vom Admin
Ich hab ihm das gesagt aber er will sich den Stress nicht machen,da wir ja für den Schaden aufkommen würden, also jeder einzelne, wenn wir ihm das unterschreiben und er dann im Grunde genommen nur noch die Hand aufhalten müsste wenn was passiert!
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--- editiert vom Admin
Wenn die Nutzung der Waschmaschine mietvertraglich geregelt ist, kann der VM dies nicht untersagen. (vertragsgemässer Zustand)
Wenn sich Schläuche lösen, ist das nicht die Schuld der M. Somit sind die Mieter auch nicht für die Schäden verantwortlich. Der VM hat dafür zu sorgen, dass die Maschine im einwandfreien Zustand ist.
Ich würde mich nie verpflichten, für eventuelle Schäden aufzukommen.
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--- editiert vom Admin
Meinst du, wenn der VM mich nett anlächelt, sag ich ja ? Nie.
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Ja und was genau soll ich jetzt machen?
Ihm sagen, alles bleibt so wie es ist und es ist nicht mein Problem?
Ich bin Auszubildende und hab nicht wirklich das Geld zum Anwalt zu gehen, falls das so weit geht, weil ich glaube kaum, dass er es akzeptieren wird, wenn ich ihm sage, dass ich das nicht unterschreibe ...
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--- editiert vom Admin
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