Mietminderung wegen Bauarbeiten - auch rückwirkend?

3. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rosstie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietminderung wegen Bauarbeiten - auch rückwirkend?

Hallo zusammen,

so folgendes Problem, ich wohne zur Miete kleine 2 Zimmer Küche Bad Wohnung mit Terrasse, seit April dieses Jahres steht vom Nachbar ein Baugerüst auf meiner Terrasse, er Baut sein Dachstuhl aus, was mit Baulärm und Dreck verbunden ist.
Ich wurde nicht über dieses vorhaben Informiert, nicht vom Vermieter auch nicht vom Nachbarn.
Jetzt die frage, da ich so was noch nie gemacht habe, kann ich Mietminderung ansetzen und wenn ja diese auch Rückwirkend bis Anfang April verlangen/abziehen?

ich danke euch schon mal im vor raus

Gruß Rosstie

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich denke schon.
Ein Teil deiner Terrasse ist für dich nicht mehr zu nutzen.
Für diesen Teil zahlst du sicherlich Miete, da zur Wohnfläche deiner Wohnung anrechenbar. Wie viel kann man leicht ausrechnen.
Wenn dich niemand informiert hat, kann es doch sein, dass dein Vermieter auch nicht weiß, dass dein Nachbar ein Gerüst aufgestellt hat.
Am Besten ein Gespräch mit dem Vermieter und dem Nachbarn führen, und sich einigen.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rosstie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort

Mein Vermieter weiß das, da er im selben Haus wohnt wie ich,
und denke er hat schon eine Einigung mit dem Nachbarn da er sich sonst über jede Kleinigkeit und Lärm von egal wem direkt aufregt.
Weiß nicht wie ich das angehen soll da es wahrscheinlich Absicht ist von meinem Vermieter, wurde nämlich von einem anderen Nachbarn darauf hingewiesen.
Das mit der Mietminderung ist also sicher. Nun die frage kann ich das rückwirkend bis Anfang April machen?
Ich stelle die fragen an euch da ich mit meinem Vermieter wegen seiner Art gar nicht klar komme und mich vorab informieren möchte bevor ich mit ihm ein Gespräch anfange das aufgrund seiner Art eh ausarten wird.

danke schon mal für eure Antworten

Gruß Rosstie

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ich stelle die fragen an euch da ich mit meinem Vermieter wegen seiner Art gar nicht klar komme

Es hilft alles nichts. Sie müssen das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Höhe einer Mietminderung spart Zeit und Nerven. Und ein normal denkender Vermieter hat sicherlich Verständnis dafür dass er für eine Mietwohnung mit Terrasse, die in den Sommermonaten gar nicht genutzt werden kann, auch keine volle Miete verlangen kann.

Angemessene Minderung dürfte bei um die 10% liegen.

Rückwirkende Minderung geht nicht - Minderung geht aber ab sofort.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Von "garnicht genutzt werden kann" war bislang noch keine Rede; also könnten 10 % deutlich zu hoch sein.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
also könnten 10 % deutlich zu hoch sein.

Wenn man sieht, dass Gerichte bereits bei Mietern in den Stockwerken allein für Gerüst und Lärm schon 10% zusprechen, ohne das Terrasse oder Balkon betroffen sind, dann sind die 10% wohl eher ein "Friedensangebot" an den Vermieter.


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
also könnten 10 % deutlich zu hoch sein.

Wenn man sieht, dass Gerichte bereits bei Mietern in den Stockwerken allein für Gerüst und Lärm schon 10% zusprechen, ohne das Terrasse oder Balkon betroffen sind, dann sind die 10% wohl eher ein "Friedensangebot" an den Vermieter.


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rosstie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Werde dann mal alles in die Wege leiten und das Gespräch
suchen.
Denke werde erst mit dem Nachbarn sprechen wegen dem Baugerüst, auch um zu erfahren wie lange es noch da steht, und ob er schon Zahlungen an meinen Vermieter geleistet hat was durchaus sein kann.
Mal schauen, wenn das so ist kann es ja sein das ich rechtlich mehr machen kann, so in Richtung unterschlagene Mietminderung, keine Ahnung ob es so was gibt. Es wäre ja so was wie in der Art das er einen Teil meines Mietobjektes untervermietet hätte.

Wenn ich die Mietminderung ansetze z.b. ab morgen und sagen wir 15% mache, wegen Baugerüst auf meiner Terrasse, Baulärm, Dreck auf Terrasse und das ich die Fenster auf der Seite nicht öffnen kann da ich sonst den Dreck auch im Schlafzimmer hätte, wäre das noch im möglichen oder kann ich mehr oder muss ich weniger ansetzen?

Ein Friedensangebot soll es nicht sein, sollte schon das maximale sein da ich mich tierisch aufrege das ich im Sommer nicht meine Terrasse nutzen kann und nicht Informiert wurde über dieses vorhaben sondern eines Morgens auf die Terrasse ging und das Gerüst schon stand.

Oh noch eine kleine frage zum Schluss Mietminderung Prozentual Abziehen von der Kalt oder Warm Miete?

Danke euch schon mal für die Antworten

Gruß Rosstie


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-- Editiert am 04.07.2011 17:19

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Mal schauen, wenn das so ist kann es ja sein das ich rechtlich mehr machen kann, so in Richtung unterschlagene Mietminderung, keine Ahnung ob es so was gibt.

So etwas gibt es leider nicht. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, einen Vorteil weitergereicht zu bekommen. Er hat Anspruch auf Mietminderung.
Moralisch ist es natürlich eine „Unterschlagung"
quote:
, wäre das noch im möglichen oder kann ich mehr oder muss ich weniger ansetzen?

Rechtlich zulässig ist eine angemessene Mietminderung. Was angemessen war, weiß man im Zweifel erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Vermieter (und unterstellen Sie keine „Unterschlagung"). Wenn der Vermieter normal tickt, dann sollte der verstehen, dass er nicht 100% der Miete bei den von Ihnen beschriebenen Einschränklungen verlangen kann.
quote:
Informiert wurde über dieses vorhaben sondern eines Morgens auf die Terrasse ging und das Gerüst schon stand.

So sind Sie halt, die Vermieterlies, wobei dahinstehen kann, ob es großkotzige Getue („Als Eigentümer muss ich meinen Mietern gar nichts sagen") oder pure Angst vorm Überbringen schlechter Nachrichten ist.
quote:
Oh noch eine kleine frage zum Schluss Mietminderung Prozentual Abziehen von der Kalt oder Warm Miete?

Von der Warmmiete – wobei das im Ergebnis Quatsch ist, weil Sie die NK bei der Jahresabrechnung trotzdem zahlen müssen.


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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Moralisch ist es natürlich eine „Unterschlagung"

In welcher Welt ?
Hätte etwa ein Mieter, der eine Wohnung kündigt, bei deren Neuvermietung zu einem höheren Preis, Anspruch auf die "Mehr-Miete" ?



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
In welcher Welt ?

Dass Ihr moralischer Kompass nicht richtig tickt, bedarf keiner erneuten Bestätigung.
quote:
Hätte etwa ein Mieter, der eine Wohnung kündigt, bei deren Neuvermietung zu einem höheren Preis, Anspruch auf die "Mehr-Miete" ?

Das ist doch ein völlig anderer Fall!

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
So sind Sie halt, die Vermieterlies, wobei dahinstehen kann, ob es großkotzige Getue („Als Eigentümer muss ich meinen Mietern gar nichts sagen") oder pure Angst vorm Überbringen schlechter Nachrichten ist.


Ach ja? So sind DIE Vermieter(lis)? Alle gleich? Entweder schwarz oder weiss?

Wenn man von eingeschränktem Gedankentum ( der Mchens) ausgeht, könnte diese Aussage absolut zutreffend sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rosstie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke euch,
ihr helft mir wirklich mit euren Aussagen.

Dann noch eine frage zum Ablauf, sollte ich schriftliches zu dem Gespräch mit nehmen, etwas wie ein Vordruck mit der Begründung und der Höhe der Mietminderung mit Datum u.s.w,
das ich mir dann unterschreiben lasse um mich abzusichern.

Somit hätte ich es schriftlich und die Mietminderung wäre somit nicht mehr vor Gericht anfechtbar da er mir mit Unterschrift sozusagen es bestätigt das er es anerkennt.

Werde noch ein zweites Dokument am besten vorbereiten wo ich nur schriftlich festhalte das ich diese machen werde falls er Dokument A nicht unterschreiben möchte. Oder soll ich Dokument B per Einschreiben senden.
Sonst könnte er ja behaupten er hätte es nie bekommen.

Nur schon mal vorne weg, meine Vorsichtsmaßnahmen sind nicht paranoid sondern begründet auf eigene Erfahrungen mit meinem Vermieter, erstens da er mit mir halt in einem Haus lebt und zweitens da ich schon viel zu viel von Nachbarn gehört habe und auch durch das verhalten meines Vermieters bestätigt bekommen habe.

Hoffe ihr könnt es nachvollziehen das ich mich absolut absichern muss und hoffe ihr habt eventuell noch Vorschläge
was ich noch machen könnte oder ob meine Maßnahmen ausreichend währen.

Vielen dank für eure Hilfe

Gruß Rosstie

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@HeavenlyHigh

quote:
Ach ja? So sind DIE Vermieter(lis)? Alle gleich? Entweder schwarz oder weiss?

Warum regen Sie sich auf?
Fühlen Sie sich ertappt?

@Rosstie
quote:
Dann noch eine frage zum Ablauf, sollte ich schriftliches zu dem Gespräch mit nehmen, etwas wie ein Vordruck mit der Begründung und der Höhe der Mietminderung mit Datum u.s.w,

Sie sollten versuchen, sich mit dem Vermieter gütlich zu einigen und nicht die Situation mit Papierkram vergiften. Um die Miete zu mindern, benötigen Sie sowieso keine Einverständniserklärung des Vermieters, sondern einen Mangel der Mietsache. Deshalb sollten Sie die Mangel, d.h. das Gerüst auf Ihrer Terrasse dokumentieren (Foto), sonst heißt es hinterher, da war überhaupt kein Gerüst, oder nur ein klitzekleines und das gar nicht auf Ihrer Terrasse.

Sie können auch einen Person Ihres Vertrauens (Freund, Kumpel, notfalls Ehefrau) zum Gespräch mitbringen. Dann haben Sie später einen Zeugen, falls der Vermieter sich mit einer Mietminderung einverstanden erklärt.


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2x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
werte Lisa-Mausi.

Wer noch nicht einmal meinen Namen richtig ablesen kann, dem glaube ich gar nichts.

Im Übrigen sollten Sie lieber zum Diskussionsthema beitragen, anstatt Ihren Vermieterfrust bei mir abzuladen.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wer noch nicht einmal meinen Namen richtig ablesen kann

Gerade hast Du noch behauptet, daß es Dir egal sei, wie sie Dich nennt.



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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Das ist es auch.

Trotzdem kann ich doch aus dem Umstand, dass jemand, der schon nicht in der Lage ist, meinen Namen richtig zu lesen, erst recht nicht in der Lage ist, mietrechtliche Sachverhalte zu erfassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Vielleicht ist sie ja eine Inselbegabung.



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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Vielleicht ist sie ja eine Inselbegabung.

Kochen?
Vögel?


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1x Hilfreiche Antwort





#25
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
Kochen?
Vögel?



Na klar doch, jeder Mensch, auch die Vermieterli(e)s, wobei ich hier das hinzugefügte e orthographisch nicht korrekt finde, hat einen Anspruch auf seine höchst persönlichen Hobbies.

Hinzufügen möchte ich hier:

Das Vermieten:-)

Natürlich meinerseits nur an liebe Mchens.

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1x Hilfreiche Antwort

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