Mietminderung wegen Baugerüst

28. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
kallefuchs1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Baugerüst

Hallo,
bei mir wurden 2 Zimmer am Seitenflügel komplett neu saniert etc. und dafür wurde im September 2009 ein Gerüst an die Aussenwand gestellt. Mein Vermieter hat sämtliche Arbeiten selbst erledigt und ist immer über das Gerüst in meine Wohnung gekommen, da er den notwendigen Durchbruch zu den neuen Räumen zum Schluß machen wollte. Im Januar 2010 waren alle Arbeiten abgeschlossen, so daß er das Gerüst nicht mehr brauchte. Bis heute ist das Gerüst nicht abgebaut. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, daß das Gerüst eine Beeinträchtigung darstellt (Einbruchgefahr, eingeschränkte Balkonnutzung), doch leider keine Reaktion des Vermieters. Im Juli habe ich dann nach schriftlicher Ankündigung die Miete um 5% gekürzt. Mein Vermieter reagierte sehr unfreundlich und argumentierte, daß er den Gerüstbauer nicht beauftragen kann, da bei mir die Strasse saniert wird und dort kein LKW stehen kann. Damit hat er auch Recht, allerdings begann die Sanierung der Strasse im Mai 2010 und seit Januar 2010 ist der Wohnungsausbau fertig. Mein Vermieter sagte mir dann, daß er jetzt erstrecht nichts unternehmen wird, da ich ja die Miete gekürzt habe. Seitdem ist Funkstille. Ich werde jetzt im August wieder um 5% kürzen und das auch b.a.w. fortsetzen, solange das Gerüst steht. Meine Frage ist nun, ob ich mich richtig verhalte? Welche Möglichkeiten habe ich noch? Sind 5% gerechtfertigt? Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang: durch den Ausbau hat mich der Vermieter einen 10-Jahres-Mietvertrag unterschreiben lassen. Somit ist die Mieterhöhung sehr gering ausgefallen und er will sich dadurch absichern, seine Kosten, die durch den Ausbau angefallen sind wieder reinzubekommen. Ich habe realtiv ruhigen Gewissens unterschrieben, da meiner Meinung nach solche Verträge bei einem evtl. Rechtsstreit als nichtig erklärt werden. Sollte ich also aus welchen Gründen auch imemr früher ausziehen wollen, wird der 10-Jahres-Mietvertrag für nichtig erklärt oder? Vielen Dank

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Mein Vermieter reagierte sehr unfreundlich und argumentierte, daß er den Gerüstbauer nicht beauftragen kann, da bei mir die Strasse saniert wird und dort kein LKW stehen kann. Damit hat er auch Recht


Ob er damit Recht hat ist für die Mietminderung unerheblich. Er wäre bestimmt auch nicht damit glücklich, wenn Du ihm erklärst, Du hast kein Geld mehr für die Miete, auch wenn Du Recht hast....

Die 10-Jahresklausel würde ich mal in der Rechtswirksamkeit anzweifeln. Wie genau wurde das den formuliert ??


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kallefuchs1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten. Ich habe den Mietvertrag jetzt gerade nicht zur Hand, aber sinngemäß steht dirn, daß ich mich ab Unterzeichnung des neuen vertrages für 10 Jahre binde. Meines Wissens darf ein Zeitmietvertrag maximal über 4 Jahre abgeschlossen werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Als Formulaklausel max. 4 Jahre, als Individualvereinbarung evtl. auch länger, wobei bei der derzeitigen Rechtssprechung 10 Jahre eher unwirksam sind, da man hier von einer unangemessenen Benachteiligung ausgehen könnte .
Der Vermieter weis schliesslich, wo sein Haus in den 10 Jahren sein wird, der Mieter aber nicht wie es mit Job/Familie & Co weitergeht.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.07.2010 14:23:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 26x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die derzeitige Rechtssprechung geht in die Richtung, dass solche längerfristigen Mietverträge den Mieter in seiner Lebensführung sehr einschränken können. Z.B. Umzug wg. neuem Job nach Arbeitslosigkeit. Dabei wird natürlich auch eine Abwägung der Interessen stattfinden. Wenn z.B. der VM nur 400 EUR Kaltmiete statt 700 verlangt, dafür der Mieter auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichtet, kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies vor Gericht so Bestand haben könnte.
Wenn aber der VM nur auf 25 EUR Mietrehöhung verzichtet, eher nicht.

Wobei die Formulierung ja auch erst einmal zu prüfen ist, sollte hier jeglich Kündigung ausgeschlossen werden, wäre die Klausel eh im Eimer.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.07.2010 14:23:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 26x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.979 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen