Mietminderung wegen Baulärm - Vermieter weigert sich

30. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
lalleh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Baulärm - Vermieter weigert sich

Guten Tag. Was würdet Ihr zu folgendem Sachverhalt sagen?

Ich habe hier seit einem Monat im Haus Baulärm, wegen der Sanierung einer Wohnung. Also habe ich die Miete mit Ankündigung beim Vermieter um 15,5% gemindert.

Jetzt geht das Geplänkel los.
Der Vermieter meint das meine gewähle Form nicht zulässig ist.
Die bloße Angabe der Wohnwert sei gemindert ist nicht ausreichend. Vielmehr ist es für eine Mietminderung erforderlich, das einzelne Beeinträchtigungen oder Belästigungen im Rahmen eines Protokolls (Daten/Uhrzeit) in Ihrer Dauer und Intensität aufgelistet werden.
Außerdem sollen 15,5% Minderung nicht zu rechtfertigen sein.

Sind diese Aussagen der Wahrheit entsprechend, oder will der Vermieter mich nur einschüchtern damit ich kleinbei gebe.

Was würdet Ihr empfehlen zu antworten?

Danke

MfG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2001x hilfreich)

... wie stark die beeinträchtigung ist, wird im forum niemand beurteilen können. vom ausmaß der beeinträchtigung aber hängt die berechtigte höhe der minderung ab. dein vermieter hat recht, wenn er bemängelt, dass ihm ein allgemeiner verweis auf baulärm nicht reicht.

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#2
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2123
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 23x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Als Richtlinie für die Höhe der Minderung:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/em2.htm

und

http://www.verbraucher-urteile.de/miet/mietminderungurteilecontent.html

Gemindert werden kann nur für den relevanten Zeitraum.

Grundsätzlich muss der Vermieter der Minderung nicht zustimmen, wichtig ist, dass die Gesamthöhe 2 Monatsmieten nicht überschreitet.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-2123
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 23x hilfreich)

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#7
 Von 
dolomiti
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 5x hilfreich)

Ganz allgemein kann man eigentlich nur sagen, dass es fuer einen Mieter Pflicht ist, im Mieterverein zu sein. Da bekommt man fachkundige Auskunft von Anwaelten.

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#8
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein. Das bedeutet, bei einer entsprechenden Situation, die den Wohnwert beeinträchtigt, ist man schon kraft Gesetzes von der (anteiligen) Mietzahlung befreit. Daher muss der Vermieter weder zustimmen, noch muss man einen Nachweis gegenüber dem Vermieter führen.

ABER: Wenn der Vermieter die Miete einklagt, dann muss man gegenüber dem Gericht einen Nachweis bringen, dass die Minderung berechtigt war. Und in diesem Zusammenhang empfelen sich sicher Protokolle und eine genaue Auflistung der Störungen.

Diese Beweisführung muss man aber nicht gegenüber dem Vermieter erbringen. Man sollte nur dazu in der Lage sein, falls der Vermieter vor Gericht geht.


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#10
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Mietverein [...] Da bekommt man fachkundige Auskunft
Kleiner Scherzkeks.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Vermieter soll sich mal keine Gedanken um die Beweisführung des Mieters machen. Im Ernstfall würde es vermutlich auch genügend Zeugen geben, die den Lärm bestätigen können.

Es ist hier eher wieder die klassische Form der Einschüchterung, um wider besseren Wissens zu versuchen, den Mieter zu Zahlungen zu bewegen, zu denen er nicht verpflichtet ist.

Diese Taktik ist ja schließlich auch Deine Spezialität.

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#13
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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