Mietminderung wegen Baulärm

4. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
SEE_AH
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietminderung wegen Baulärm

Hallo,

in unserer Gegend wird gebaut, ein mehrstöckiges Gebäude.
Der Bau begann schon vor Monaten
und wird auch noch einige Zeit dauern.
Kann ich dennoch jetzt eine Mietminderung fordern oder hab ich es zu lange geduldet?
Der Baulärm dring bis in unsere Wohnung. Ab morgens 7:00 Uhr beginnt der Lärm.
Zwischen der Baustelle und unserem Block befindet sich noch ein Wohnblock.
Dennoch dringt bei geöffneten Fenster außer Lärm auch vermehrt Staub ein und nachts ist das Schlafzimmer hell weil das Lich des Baukranes trotz Rollos durchscheint.
Was meint ihr dazu?
Liebe Grüße Annett

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Es kommt auf die Lautstärke des Lärms und den Umfang des Staubs an, der noch in der Wohnung ankommt.

Wenn noch ein Block dazwischen liegt, kann ich mir nicht so richtig vorstellen, dass der Lärm, der bei Euch ankommt, noch für eine Mietminderung ausreicht. Gleiches gilt für den Staub.

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#2
 Von 
Lonia
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 5x hilfreich)

Eigentlich müßte der jenige, der diesen Lärm verursacht eine Art Abfindung zahlen an die Leute die diesen Lärm aushalten müssen.

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#4
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#6
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#8
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#10
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Um es ganz kurz zusammenzufassen:
Es ist möglich, dass der VM vom Bauherren Schadenserstz verlangen kann.
Es ist aber auch möglich, dass der VM vom Bauherren trotz berechtigter Mietminderung seiner Mieter vom Bauherren keinen Schadensersatz verlangen kann.
Es hängt immer vom Einzelfall ab. Insbesondere von der Dauer der Beeinträchtigung, von der Lage des Grundstückes, von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des VM.

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#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#12
 Von 
SEE_AH
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Also, der Lärm ist schon nervig auch wenn es einen Block weiter ist.
Den Staub könnte man sogar fotografieren in den Fensterbrettern.

Aber was ist mit Ruhestörung vor 8:00 Uhr und zwischen 12:00 und 14.00 Uhr.
Samszags wird auch weiter gebaut!?

Auch die ständige Beleuchtung des Werbe-Würfels am Karn ist nervig, da es im Schlafzimmer wie Vollmond ist. Wir können so nicht schlafen.
Wir haben bereits beim Vermieter angerufen und uns beschwert.

Wäre es klug jetzt einfach ne Mierminderung loszulassen? Und wenn ja wie hoch?

Liebe Grüße Annett

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#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#14
 Von 
SEE_AH
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)


Selbstverfreilich leutet der Würfel nicht weniger und die Belästigung durch den Staub wird auch nicht weniger.
Darum geht es hier auch nicht.
Es geht darum, die Miete wegen der bestehenden Mängel zu nindern.
Warum sollte ich dazu verklagt werden, die volle Miete zu bezahlen obwohl die Wohn-Qualität geringer ist.

Ich müsste mich mal genau erkundigen, es könnte sogar sein, dass meine Wohnungsgesellschaft diesen Bau verbrach.

Leider habe ich bei meinem Mietverein gekündigt, sonst könnte man dort mal nachfragen.

Liebe Grüße Annett

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#15
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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