Mietminderung wegen Baumaßnahmen für jemand anderen erwirken

18. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tobojoho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Baumaßnahmen für jemand anderen erwirken

Hallo,
mein Nachbar wird durch Baumaßnahmen beeinträchtigt. Kann ich für ihn bei seinem Vermieter eine Mietminderung geltend machen (in seinem Namen mit Zustimmung) in Form einer Rechteabtretung o.ä.?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Tobojoho):
Hallo,
mein Nachbar wird durch Baumaßnahmen beeinträchtigt. Kann ich für ihn bei seinem Vermieter eine Mietminderung geltend machen (in seinem Namen mit Zustimmung) in Form einer Rechteabtretung o.ä.?


Er sollte damit besser einen Fachmann beauftragen, Rechteabtretung diesbezüglich ... welche Grundlage wollen SIe hierfür haben?

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wie willst du denn eine Mietminderung geltend machen? Du zahlst doch gar keine Miete für die betroffene Wohnung an den Vermieter!

Mietminderung ist nach §536 BGB lediglich eine Verminderung des zu zahlenden Mietzinses.
Sie tritt bei Minderung der Tauglichkeit der Mietsache automatisch ein, mit der im genannten Paragraphen beschriebenen Einschränkung (ist es denn eine energetische Sanierung?)

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe möchte der TE, dass der Miete ihm dias Recht auf Mietminderung abtritt (ist mMn nicht möglich, aber genau weiß ich es nicht) und dann gegen den VM vorgehen.

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#4
 Von 
Tobojoho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
So wie ich das verstanden habe möchte der TE, dass der Miete ihm dias Recht auf Mietminderung abtritt (ist mMn nicht möglich, aber genau weiß ich es nicht) und dann gegen den VM vorgehen.
Ganz genau so war es gemeint - aus welchem Grund ist das nicht möglich? Steht das Recht grundsätzlich nur dem Mieter selbst zu?

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#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Tobojoho):
Ganz genau so war es gemeint - aus welchem Grund ist das nicht möglich? Steht das Recht grundsätzlich nur dem Mieter selbst zu?


Natürlich ist das möglich, im Namen und Auftrag des Mieters kann diese Mietminderung vorgenommen und begründet werden. Dem Schreiben an den anderen Vermieter legt man zur Legimitation eine Vollmacht bei.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Natürlich ist das möglich, im Namen und Auftrag des Mieters kann diese Mietminderung vorgenommen und begründet werden


Das ist aber nicht der Plan, der Plan ist:

Zitat (von AltesHaus):
möchte der TE, dass der Miete ihm dias Recht auf Mietminderung abtritt (ist mMn nicht möglich, aber genau weiß ich es nicht) und dann gegen den VM vorgehen.

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#8
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das ist aber nicht der Plan, der Plan ist:

Dieser Plan ist natürlich großer Quatsch. Ich kann als Außenstehender einem anderen Mieter zu einer Mietminderung verhelfen. Diese Minderung steht aber nur dem geschädigtem Mieter zu.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Man kann eingeschränkt Forderungen abtreten. Und das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wieso das nicht geht?!?!?!

Spinnen wir das weiter: Ein Mieter hätte das Recht, die Miete seiner 1-Zimmer-Wohnung um 10% zu mindern.
Ich übernehme sein Recht für meinen schicken 200m²-Bungalow mit Parkgrundstück in gehobener Lage und mindere also um 10%.
Mein Vermieter kann nichts machen, denn bei der Einzimmerwohnung waren die 10% schließlich berechtigt und deren Mieter mindert ja nicht.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich denk mir das eher so:

Mieter M schuldet evtl. Nachbar N Geld. Mieter M könnte die Miete mindern, macht es aber nicht, entweder kann er nicht oder es ist im zu aufwending, oder was weiß ich. Er sagt dann zu Nachbar N, ich trete dir meinen (Geld-)Anspruch auf Minderung ab, wenn du die Sache wuppst.

Was man dabei bedenken muss, ist dass M dann N den Betrag schulden würde, um welchen die Miete (ob nun zu Recht oder nicht) gemindert wird.

-- Editiert von AltesHaus am 18.04.2018 17:27

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das wäre aber kurios und halbseiden.

Ich gehe mal daovn aus, dass Sie dem Nachbarn helfen können, dann können Sie es so machen wie in #6 beschrieben, allerdings bei Minderungen geht der Schuss oft nach hinten los, deswegen wäre hier ein Fachmann besser.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Man kann eingeschränkt Forderungen abtreten, aber keine Minderungen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Natürlich ist das möglich, im Namen und Auftrag des Mieters kann diese Mietminderung vorgenommen und begründet werden.

Man muss nur aufpassen, denn da ist schnell die Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Spiel und die ist dann per Gesetz den Rechtwanwälten vorbehalten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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