Guten Tag an alle,
jemand erlitt ohne Verschulden einen Wasserschaden in seiner Wohnung. Aufgrund dessen wurde ein Bautrockner aufgestellt, der voraussichtlich über ca. 2 Wochen in der Wohnung stehen soll, kann aber auch länger werden. Kann der Mieter nun eine Mietminderung in Anspruch nehmen und falls ja, ab wann, wie lange und in welcher Höhe? Wird die Situation dadurch noch verschärft, wenn z.B. ein Baby mit in dem Haushalt lebt, das durch den Lärm des Bautrockners beim schlafen stark gestört wird?
Für Ihre ínteressanten Beiträge danke ich im voraus und wünsche allen einen schönen dritten Advent...
Mietminderung wegen Bautrockner
10. Dezember 2005
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Frage vom 10. Dezember 2005 | 12:12
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Bautrockner
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2005 | 14:17
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo,
für die Dauer der Beeinträchtigung kann die Bruttowarmmiete angemessen gemindert werden. Der Minderungssatz hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Versuchen Sie mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das sollte möglich sein, da letztlich der Verusacher des Wasserschadens, ggf. aber auch die Wohngebäudeversicherung, für den Mietausfallschaden aufkommen muss.
Über die Mietminderung hinaus können Sie auch Schadensersatz für den erhöhten Stromverbrauch durch den Bautrockner verlangen, sofern dieser an eine Ihrer Steckdosen angeschlossen ist.
MfG Gruwo
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