Hallo, durch einen Wasserschaden ist die Küche zu sanieren. Sie wird für ca 6 Wochen unbenutzbar sein, wird auch komplett ausgebaut.
Der Schaden wird durch die Versicherung des Vermieters übernommen, eine Zahlungszusage hat die beauftragte Firma schon bekommen.
Jetzt die Frage. Wie hoch kann die Miete
gemindert werden?
Mietminderung wegen Küche
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wie ist denn der Schaden entstanden?
100% Mietminderung, wenn die Ursache dem Risikobereich des Vermieters zuzurechnen ist.ZitatSie wird für ca 6 Wochen unbenutzbar sein, :
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Zitat:100% Mietminderung, wenn die Ursache dem Risikobereich des Vermieters zuzurechnen ist.ZitatSie wird für ca 6 Wochen unbenutzbar sein, :
Das halte ich für falsch, da lediglich die Küche nicht nutzbar ist.
ja, sorry, las eben nach --- die Küche ist unbenutzbar...
also keine 100%.
https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.K%C3%BCche.html
Wie hoch die Mietminderung sein darf, soll, das sollte dir ein Anwalt, oder der Mieterverein raten, zu hohe Minderung könnte sich sehr nachteilig auf das Vertragsverhältnis auswirken
Bitte nutze auch nicht einfach so die zur Verfügung gestellten Tabellen, weil diese sich immer auf Einzelfälle beziehen, und auch da ist es oft so, dass dein Fall anders aussehen kann, und dir dadurch viele Nachteile entstehen könnten.
-- Editiert von Solan196 am 26.04.2020 16:54
Der TE sollte also erst Geld für einen RA oder den Mieterverein ausgeben?ZitatWie hoch die Mietminderung sein darf, soll, das sollte dir ein Anwalt, oder der Mieterverein raten, :
Er könnte doch anhand der Tabelle für sich eine geeignete %-Zahl finden--- diese dem Vermieter vorschlagen, sein Einverständnis erbitten--- und/oder eben mit dem Vermieter eine Minderung aushandeln.
Immerhin scheint ein wesentlicher Bestandteil der angemieteten Wohnung zu fehlen.
In einer solchen Versicherung sind häufig auch Mietausfallkosten durch Mietminderung enthalten. Daher wäre es am einfachsten, wenn Mieter, Vermieter und Versicherung auf eine Quote einigen würden. Die Mietminderungstabellen können dazu einen Anhaltspunkt liefern.ZitatDer Schaden wird durch die Versicherung des Vermieters übernommen :
Ich empfehle somit, selber zu recherchieren und dann dem Vermieter einen Vorschlag zu machen. Der wird das vermutlich mit der Versicherung absprechen und dann sieht man weiter. Einen Anwalt zu konsultieren macht aktuell meiner Meinung nach keinen Sinn.
@Peter2015
Hier ist bereits empfohlen worden, 100 % zu kürzen, dann wurden Tabellen eingestellt, bei Mietminderungen bin ich immer der Meinung, dass es besser ist sich fachlich beraten zu lassen. Das kann auch durch einen Mieterverein geschehen, das kostet nicht die Welt.
Wenn eine eigenständige Mietminderung nach hinten losgeht, werden die Diskussionsteilnehmer hier empört sein, aber das ist auch alles. Investiere lieber ein paar Euro für den Mieterverein.
-- Editiert von Solan196 am 26.04.2020 18:42
Danke für die Antworten. Der Vermieter hat mich gebeten zu recherchieren, wie hoch man die Minderung ansetzen kann. Dann soll ich ihm das schriftlich mitteilen das ich die Miete dann entsprechend mindere, und das will er dann bei der Versicherung einreichen.
Die Versicherung soll (und wird) das dann zahlen. Wir sollten laut Versicherung eigentlich solange in ein Hotel. Das wollen wir aber vermeiden, ist ja aktuell auch schwer machbar.
Die Minderung wäre zudem deutlich günstiger für die Versicherung.
Wir würden die Zeit auch ohne Küche überstehen, trotz 4 jährigem Kind. Kühlschrank ins WZ, Herd in die Garage, dann ab und an Lieferdienste nutzen, und den Grill anwerfen. Zugang zur Wohnung geht auch ohne das wir durch die Küche müssten.
Der Schaden entstand durch die Spülmaschine. Ist letztlich egal weil die Versicherung schon Gutachten erstellen lassen hat, und sie den Schaden in vollem Umfang übernimmt.
Ich denke ich setze mal 50% an.
ZitatDas kann auch durch einen Mieterverein geschehen, das kostet nicht die Welt. :
Was denn nun, fachlich oder durch einen Mieterverein?
Die Kosten für eine fachliche Beratung wird die mögliche Minderung übersteigen.
ZitatIch denke ich setze mal 50% an. :
Sehe ich als sehr hoch. 20% bis 30% dürfte das Maximum sein.
Ich würde 60% ansetzen und mich dann doch mit dem Vermieter einigen auf 50%... So haben alle das Gefühl, nicht verloren/nachgegeben zu haben.ZitatIch denke ich setze mal 50% an. :
Abenteuerwochen für den Nachwuchs inclusive.
Frage:
Ist das jetzt Mode, dass die relevanten Infos so häufig erst in Beitrag #9 verraten werden?
scheint eine Art Infektion zu sein.
Ich denke nicht, dass die Versicherung, nach den hier vorgeschlagenen Mustern, Kürzungen von 50 - 100 % mitspielen wird.
-- Editiert von Solan196 am 26.04.2020 19:45
Ich finde aber das 20-30% recht wenig sind, in Anbetracht das man nicht mehr das Essen kochen kann, das man nun mal zum Leben braucht.
Auf ein Wohn, Schlaf oder Kinderzimmer könnte man leichter verzichten, aber bei der Küche?
Mal schauen was die Versicherung zu 50% sagt.....
Es wäre schön, wenn du ein update geben würdest.
Hallo, ich wollte noch Rückmeldung geben.
Die Versicherung hat noch mehrfach „gezickt" wegen der Rechnung der Firma, nicht wegen der Höhe, sondern wegen einzelnen Posten.
Letztlich hat sie alles bezahlt und uns hat sie eine Minderung um 25% zugestanden. Mein Vermieter hat dann noch von sich aus 50% drauf gelegt, somit haben wir insgesamt 75% bekommen.
Also wie ihr teilweise schon vorher gesagt habt, wird es bei so einem Fall üblicherweise 25% geben.
Vielen Dank
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