Mietminderung wegen Lärm durch Mieter gerechtfertigt?

22. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mirum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Lärm durch Mieter gerechtfertigt?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe seit einiger Zeit Probleme mit meinem Nachbarn. Bereits vor 2-3 Jahren schrieb ich meinen Vermieter an, mit der Bitte in dem Mietobjekt für Ruhe zu sorgen. Leider hat dies keine Dauerhafte Lösung gebracht.
In der Zwischenzeit sind mehrere Mieter ausgezogen, bei einem bin ich recht sicher, dass die unzumutbare Ruhestörung ein Grund war. Der Mieter wohnte gerade einmal 3 Monate in der frisch renovierten Wohnung und erzähle einer Nachbarin, dass er hier nicht wohnen bleiben könne (wegen des Krachs).

Ich schreib meinem Vermieter Mitte November einen Brief, in dem ich den Sachverhalt beschrieb (auch dass der besagte Mieter Möbel aus dem Fenster wirft, lauf brüllt, hörbar Dinge in seiner Wohnung zertrümmert und mehr als laut Musik hört [Musikerkennung meines Handys funktioniert bei seiner Musik oben]). Ich kündigte eine Mietminderung um 20% an, da die Mietsache beeinträchtigt ist. Gleichzeitig widerrief ich meine Einzugsermächtigung.

Etwa eine Woche später erhielt ich als Antwort, dass man dem Mieter eine Abmahnung erteilt habe. Auch andere Mieter konnten laut Schreiben meine Aussagen bezeugen.
Leider war es auch noch dieser Antwort laut, so dass ich nachts die Polizeit rufen musste. Erst Anfang Dezember trat zeitweise Ruhe ein. Ich bedankte mich in einem weiteren Schreiben bei meinem Vermieter und teilte ihm mit, dass ich die Miete wieder in vollem Umfang bezahlen werde. Zudem teilte ich mit, dass ich wie aufgefordert ein Lärmprotokoll führe und dies bei erneuten Störungen zusenden werde.

Mitte Februar erhielt ich eine Mahnung (über die geminderte Miete plus 2*3€ da ich die vom Vermieter abgebuchte Miete habe zurückgehen lassen). Ich teilte schriftlich mit, dass ich die angekündigte Mietminderung nicht zahlen werde und mir die höhe des Mahnbetrages nicht nachvollziehbar sei (damals wusste ich noch nicht, dass man mir diese 6€ in Rechnung stellt. Ich habe sogar schriftlich, dass dem Vermieter ein Fehler unterlaufen sei und man die Miete trotz widerrufener Einzugsermächtigung eingezogen habe).

Nach etwa 2 Wochen erhielt ich einen Anruf, dass mein Schrieben mit der angekündigten Mietminderung nicht mehr auffindbar sei und ich dieses erneut zuschicken solle. In diesem Zusammenhang erklärte man mir auch wie sich der Betrag zusammen setzt.
Während weiterer 2 Wochen Bearbeitungszeit kam eine erneute Mahnung.
Nach insgesamt 4 Wochen kam eine Antwort auf mein Schreiben, in dem man mir mitteilte, dass ich den Betrag zu zahlen habe (nicht korrigiert und mit nun 3 Mahngebühren).

Zusammen mit meinem Antwortschreiben (auf die Mahnung von Mitte Februar) schickte ich dem Vermieter das Lämprotokoll zu, aus dem ersichtlich wird, dass sich die Ruhestörungen wieder massiv häufen! Zwar meistens zu normalen Zeiten, jedoch ist es so laut, dass ich als Studentin nicht konzentriert arbeiten kann. Man kann wirklich den Text der Lieder und alles verstehen. Vereinzelt treten die Störungen auch nachts auf.
Die Antwort des Vermieters enthielt auch die Zusicherung, dass man mit dem Mieter erneut in Kontakt treten werde. Allerdings ist bis heute (eine Woche später) noch keine Besserung eingetreten.

Nun meine Fragen:
Bin ich wirklich im Recht oder muss ich den eingeforderten Betrag zahlen? Bis jetzt ist der Betrag, den der Vermieter von mir haben will, nachweislich falsch!
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Ein Familienmitglied, das selber Vermieter ist, sagte mir ich sei im Recht und solle nicht weiter reagieren. Allerdings würde ich gerne noch die Meinung eines Außenstehenden hören.

Ich würde wirklich gerne hier ausziehen, aber ich stehe kurz vor meinem Abschluss und möchte eigentlich erst umziehen, wenn ich eine Anstellung gefunden habe..

Vielen Dank für die Hinweise. Ich hoffe ich habe alle nötigen Hinweise und Fakten geliefert.

Mit besten Grüßen,
Mirum

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Welche Ruhezeiten sieht die Hausordnung vor? Sofern die Lärmbelästigungen in diesen Zeitraum fallen, würde ich den Vermieter zusätzlich auf den entsprechenden Paragraphen hinweisen.

Ich denke mal, dass es sich um eine beautragte Hausverwaltung des Vermieters handelt und die schriftliche Kommunikation daher zeitlich sehr schleppend ist. Am besten mal telefonisch genauer auf das Problem eingehen, um direkt einen Ansprechpartner zu haben.

Außerdem sollte man eventuell ein persönliches Gespräch mit den lärmenden Nachbarn suchen - das soll ja auch Wunder bewirken ;) .

Sicherlich erscheint die Mietminderung bei den beschriebenen Lärmstörungen gerechtfertigt und zahlreiche Gerichtsurteile stützen dies, jedoch tun sich Hausverwaltungen in der Regel schwer damit, Mietminderungen zu akzeptieren. Der Mieter wird daher häufig einfach ignoriert oder die Angelegenheit wird herausgezögert. Dies wird in dem Fall ja dadurch deutlich, dass angeblich die Ankündigung der Mietminderung verschollen sei. Die zahlreichen Mahnungen verdeutlichen auch, dass die Verwaltung scheinbar unterschiedliche Bearbeiter hat, welche sich nicht genug eingelesen haben. Würde man sich mit der Thematik tatsächlich auseinandersetzen, sollten Mahnungen vorerst eingestellt werden.

Mein Tipp: Nachbarn ansprechen, auf Hausordnung hinweisen, am besten mit befreundeten Nachbarn dort aufschlagen und ein freundliches Gespräch suchen. Außerdem die Verwaltung telefonisch kontaktieren und die Lage einem Mitarbeiter genau schildern und direkt Auskunft verlangen + diese schriftlich bestätigt bekommen.

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"www.convenio.biz"

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#2
 Von 
Mirum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antwort!

Die Ruhezeiten der Hausordnung habe ich gar nicht im Kopf. ICh gehe davon aus, dass sie den allgemeinen Ruhezeiten (22-7 Uhr?) entsprechen. Meistens lärmt der Nachbar auch zu "normalen" Zeiten, jedoch ist die Lautstärke das Problem. Ich denke das wird jeder hier im Haus (und auch in den Nachbarhäusern) bestätigen können.

Es handelt sich um ein großes Wohnungsunternehmen. Man merkt deutlich, dass die eine Hand nicht weiß was die andere tut. Ich hatte die Sachbearbeiterin für unseren Wohnblock schon am Telefon. Sie sagte mir ich habe kein Recht die Miete einfach zu kürzen. Man habe schließlich auf mein Schreiben reagiert und könne nicht zaubern (so sinngemäß). Außerdem bekam ich den Tipp, es sei effektiver die Polizei zu rufen als den Vermieter, da man lärmenden Mietern erst nach langer Zeit (inkl. Lärmprotokolle und Beschwerden diverser Mieter) kündigen könne. Es scheint wirklich so, als habe man einfach keine Lust sich damit zu beschäftigen, ja. Als ich Wasser im Keller hatte, kam auch niemand..

Natürlich haben mein Freund und ich schon mehrere Male versucht mit dem Nachbar zu reden! Leider interessiert es ihn kein Stück was seine Nachbarn denken. Ein abfälliges "Ja, ja.." war seine einzige Antwort (wenn er überhaupt dir Türe öffent). Klopfen, anklingeln, rufen.. interessiert ihn auch alles nicht. Er hat sogar einen Betreuer, dem er auch nicht immer dir Türe öffnet. Wie auch, wenn man keine Klingel mehr hören kann ;-)

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Natürlich ist die Aussage falsch, dass du nicht die Miete kürzen darfst, nur weil die Hausverwaltung nicht zaubern kann.
Aber die Aussage, dass es effektiver ist die Polizei zu rufen ist vollkommen richtig.
Es ist heutzutage nicht leicht Mieter aus einer Wohnung zu bekommen. Es kostet Geld, Zeit und Nerven.
Angenommen dein Vermieter geht nur mit deinem Lärmprotokoll ausgestattet hin und kündigt dem Mieter nach ein paar Abmahnungen und das geht vor Gericht.
Letztlich steht dann Aussage gegen Aussage, der Vermieter zieht höchstwahrscheinlich den kürzeren, der Störenfried bleibt drin und den Vermieter hat das einen Haufen Kohle gekostet.
Ausgestattet mit ein paar Polizeiprotokollen und den darauf folgenden Abmahnungen sähe die Situation vor Gericht höchstwahrscheinlich anders aus.

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#5
 Von 
Mirum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich kam mir der Gedanke auch schon. Mir ist sowohl bewusst, dass man Mieter nicht einfach ohne Grund vor die Türe setzen kann und ich weiß auch, dass die Polizei im Ernstfall mehr unternehmen kann als der Vermieter in Schießmichtot. Dennoch finde ich das Verhalten meines Vermieters nicht richtig.

Danke denen, die auf meine Frage geantwortet haben.

... Sonderpunkte für Freundlichkeit gib es hier wohl nicht.

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