Gehen wir davon aus, das jemand eine Wohnung inkl. Küchennische etc. mietet und laut Vertrag keine Klausel für Kleinrepararturen besteht.
Mieter A beschwerte sich bereits im Sommer 2009 bei seinem Vermieter, das folgende Dinge in der WHG zu bemängeln seien:
- In der Spüle kann man nur noch Heißwasser zapfen, da Hahn defekt
- Die Haustür kann Besuchern nicht auf Knopfdruck geöffnet werden, defekt
- Der mitgemietete Kühlschrank ist defekt, alles gefriert, auch außerhalb des Gefrierfaches - aller Inhalt muß vor Zubereitung aufgetaut werden
- Die Toilettenspülung läuft über (Kasten), wenn man das Wasser nicht jedes Mal abdreht
Der Vermieter will den Mängeln nicht nachkommen. Könnte man ihm evtl. zusätzlich zur Frist eine Mietminderung androhen und wenn ja, was könnte die Höhe etwa sein?
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Mietminderung wegen Mängel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
mir fällt dazu aus eigener leidvoller erfahrung ein, dass esbestimmt streit gibt, ob die kühlschrank nur zum kostenlosen gebrauch überlassen oder wirklich mitvermietet is
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Also zunächst mußt du ihn ja mit Frist auffordern, alle aufgeführten Sachmängel zu beseitigen.Schön den Nachweis sichern, daß du geschrieben hast, (Inhalt durch Fremde abzeichnen lassen), zustellen mit Einwurf-Einschreiben, den kann er nicht verweigern. Gib deine Rufnummer an, damit er dich erreichen kann weg. Terminabsprachen! Wenn der Vermieter den Wohnungsmangel nach Aufforderung und Fristsetzung nicht beseitigt, kannst du den Mangel selbst beheben oder beheben lassen, und die Aufwendungen dafür vom Vermieter verlangen (§ 536 a BGB
). Du kannst die Kosten auch von der Miete abziehen - d.h. gegen die zukünftigen "Mietzinsansprüche" aufrechnen,.Mit der Mietminderung geh mal etwas sorgsamer um, sonst geht das ins Beinkleid! Für die Mietminderung beauftragst du besser einen Anwalt oder holst dir hier eine Antwort. Und erwarte da nicht zu viel. Ziel sollte es für dich sein, deine Behausung in Ordnung zu bekommen!
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-- Editiert am 17.05.2010 11:05
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