Hallo zusammen,
habe folgendes Problem. Bin am 1.4. in eine neue Wohnung eingezogen. Hatte noch 1 Monat Kündigungsfrist in der alten Wohnung, die möbliert war. Dementsprechend habe ich mir mit einigen Sachen noch Zeit gelassen. Unter anderem stand der Kauf von Küchenmöbeln an. Die hab ich so um den 15.-20. April beschafft. Am 28.4. habe ich dann die Spüle angeschlossen. In der Küche sind zwei Zuläufe und zwei Abläufe. 1x für Spüle mit Warm- und Kaltwasserzulauf und noch 1x für Wasch- bzw. Spülmaschine. Beim Test ob alles i.O. ist, habe ich dann festgestellt, dass das ablaufende Wasser der Spüle aus dem zweiten Ablauf wieder heraus kommt, sprich das Abwasserrohr war/ist verstopft. Habe das am 29.4. direkt telefonisch der Hausverwaltung gemeldet.Ich muss zugeben, dass ich erstmal positiv überrascht war, dass die Reparatur sofort in die Wege geleitet wurde. Ca. 15 Min. nach meiner Meldung rief mich ein Monteur an, der dann 30 Min. später auch vor Ort war. Allerdings hat er es mit einer Spirale nicht geschafft, das Das Rohr frei zu kriegen (6m weit/tief). Dabei hat er auch die frisch gestrichene Wand und die Küchenschränke unter der Spüle versaut. Davon besitze ich auch Fotos. Jedenfalls wurde die Sache an ein anderes Unternehmen weitergegeben. Dann war am 30.4. jemand von der zweiten Firma dort und hat auch mit einer Spirale versucht das ganze zu beseitigen (8m weit/tief). Dann ging es erst am 6.5. weiter, weil diese zweite Firma dann erst Zugang zum Revisionsschacht hatte, der sich im Keller eines Ladenlokals befindet, das sich im EG des Hauses befindet. Dort kam man auch nicht weiter und der Auftrag ging am selben Tag wieder zurück zum ersten Unternehmen, damit im EG, also im LAdenlokal die Wand aufgeschlagen werden kann, um das Rohr zu öffnen und von dort aus zu arbeiten. Auf meine Frage hin, teilte der Herr mir mit, ich könnte die Sauerei in der Küche beseitigen, sprich neu streichen, die Möbel hinstellen, aber natürlich nicht benutzen. Als ich am 7.5. nichts gehört habe, habe ich am 8.5. das erste Unternehmen kontaktiert und erhielt die Aussage, dass man die Freigabe der Hausverwaltung benötige, die man nicht erreichen könne. Bei meinem Anruf bei der Hausverwaltung hieß es, der Monteur habe 5 Min. vorher angerufen, die Freigabe sei erteilt, aber die Arbeiten könnten erst am 12.5. weitergehen. Selbstverständlich ist damit auch nicht gewährleistet, ob der Schaden dann behoben werden kann. Als ich der Hausverwaltung gegenüber das Wort "Mietminderung" erwähnte, hieß es lapidar, ich solle das schriftlich machen und auch eine Frist setzen. Nun meine Fragen: Muss ich das tatsächlich schriftlich machen, mit Fristsetzung? Nach §536 BGB
bestand der Mangel bereits bei Übernahme der Sache. Somit sollte ich doch eigentlich ab dem ersten Tag Anrecht auf Mietminderung haben, oder? Wenn ich heute einen Brief schicke, eine Frist von z.B. ca. einer Woche setze (bis 16.5.) und der Schaden wird am 12.5. endgültig behoben, habe ich dann noch Anrecht auf Mietminderung? Immerhin musste ich mindetsens 2 Wochen mit dem Schaden leben. Wie sieht es mit der Zahlung der Miete für Mai aus? Kann ich die Zahlung vorenthalten bis die Sache geklärt ist, oder sollte die doch langsam zahlen und die evtl. Minderung mit dem nächsten Monat verrechnen? Ist doch etwas zu beachten, z.B. im Brief zu erwähnen, dass ich die Miete für Mai "unter Vorbehalt" bezahle? Wie hoch wäre die Minderung bei eingeschränkter Nutzung der Küche überhaupt? Es geht um die Nutzung der Spüle und der Waschmaschine.
Ich weiß, es ist jede Menge, aber falls mir da jemand was zu schreiben könnte, wäre ich überaus dankbar.
MfG,
wasa71
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""
-- Editiert wasa71 am 08.05.2014 16:14
Mietminderung wegen Rohrverstopfung
8. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2014 | 14:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Rohrverstopfung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. Mai 2014 | 20:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120193 Beiträge, 39848x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wie hoch wäre die Minderung bei eingeschränkter Nutzung der Küche überhaupt? Es geht um die Nutzung der Spüle und der Waschmaschine. <hr size=1 noshade>
Irgenwo bei 20%
quote:<hr size=1 noshade>und auch eine Frist setzen. <hr size=1 noshade>
Wofür? Doch nicht für die Minderung?
Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Diese muss vom Mieter nur einseitig durch Erklärung gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
Aufgrund der besseren Nachweisbarkeit idealerweise schriftlich per Einschreiben.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 10. Mai 2019 | 19:41
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Auf meiner ganz persönlichen Skala* zur Beurteilung, wie nützlich oder hilfreich ein Betrag ist, bekommt dieser eine 0 von mir.ZitatHier gibts sehr viel Tips was man ohne Rohrreinigungs Firma machen kann.: [link entfernt] :
VG
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