Ich wohne jetzt seit 09/2002 in der betreffenden Wohnung. Ende 10/02 ist Schimmel im Bereich vom Badfenster aufgetreten, das habe ich auch unverzüglich der Hausverwaltung gemeldet. Daraufhin kam Mitte 11/02 ein Hausmeister vorbei, um sich die Sache anzusehen, hier wurde bereits vermutet, das Schuld daran die fehlende/mangelhafte Dämmung in der Außenwand ist. Etwas später kam dann ein Herr von einer Baufirma und vermutete das Gleiche, des weiteren stellte er fest, das das Fenster (aus Holz Dachfenster) bereits fault. Ende 12/02 habe ich ein Schreiben aufgesetzt, indem ich eine Mietminderung seit 11/02 in Höhe von 15 % fordere. Das wurde seitens der Hausverwaltung abgelehnt. Ich habe vor, die Miete trotzdem zu kürzen, da es ja keiner Bestätigung bedarf. Ist das okay so, wie kann ich mich noch verhalten??? Da ich mich mit dem Thema Mietminderung noch nie beschäftigen musste, eine Frage noch: Kürze ich die 15 % von der Grundmiete oder der Gesamtmiete??? Vielen Dank.
Mietminderung wegen Schimmel - Kürze ich die 15 % von der Grundmiete oder der Gesamtmiete?
28. Dezember 2002
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Frage vom 28. Dezember 2002 | 13:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Schimmel - Kürze ich die 15 % von der Grundmiete oder der Gesamtmiete?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2003 | 14:29
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
#2
Antwort vom 3. Januar 2003 | 14:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
grundsätzlich würde ich nicht einfach die Miete kürzen.Eine Mietminderung können Sie erst verlangen, wenn Sie ihm eine Mangelanzeige gemacht haben. Ich würde dem Hausverwalter nochmals einen Brief schreiben, indem Sie ihm den Mangel an der Wohnung klarmachen,ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzten und schreiben, dass sie bis zur Beseitigung des Mangels den Mietzins um 15 % kürzen.
Hierbei handelt es sich um die Warmmiete.
Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei.
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