Mietminderung wegen Schimmel - Kürze ich die 15 % von der Grundmiete oder der Gesamtmiete?

28. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Btorge
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Schimmel - Kürze ich die 15 % von der Grundmiete oder der Gesamtmiete?

Ich wohne jetzt seit 09/2002 in der betreffenden Wohnung. Ende 10/02 ist Schimmel im Bereich vom Badfenster aufgetreten, das habe ich auch unverzüglich der Hausverwaltung gemeldet. Daraufhin kam Mitte 11/02 ein Hausmeister vorbei, um sich die Sache anzusehen, hier wurde bereits vermutet, das Schuld daran die fehlende/mangelhafte Dämmung in der Außenwand ist. Etwas später kam dann ein Herr von einer Baufirma und vermutete das Gleiche, des weiteren stellte er fest, das das Fenster (aus Holz Dachfenster) bereits fault. Ende 12/02 habe ich ein Schreiben aufgesetzt, indem ich eine Mietminderung seit 11/02 in Höhe von 15 % fordere. Das wurde seitens der Hausverwaltung abgelehnt. Ich habe vor, die Miete trotzdem zu kürzen, da es ja keiner Bestätigung bedarf. Ist das okay so, wie kann ich mich noch verhalten??? Da ich mich mit dem Thema Mietminderung noch nie beschäftigen musste, eine Frage noch: Kürze ich die 15 % von der Grundmiete oder der Gesamtmiete??? Vielen Dank.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karl Stefanowicz
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
clss
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich würde ich nicht einfach die Miete kürzen.Eine Mietminderung können Sie erst verlangen, wenn Sie ihm eine Mangelanzeige gemacht haben. Ich würde dem Hausverwalter nochmals einen Brief schreiben, indem Sie ihm den Mangel an der Wohnung klarmachen,ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzten und schreiben, dass sie bis zur Beseitigung des Mangels den Mietzins um 15 % kürzen.
Hierbei handelt es sich um die Warmmiete.

Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen