Mietminderung wegen Schimmelbefall

4. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.12.2019 21:29:31
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Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Schimmelbefall

Liebe Forumnutzer,


seit einiger Zeit, um genau zu sein, seit einem Jahr schimmelt es bei mir in meiner 4-Zimmerwohnung. Es ziehen sich Schimmelstreifen von Decke bis zum Fußboden herunter. Es sind fast alle Zimmer sowie Bad und WC betroffen.

Ich habe meinen Vermieter schon mehrmals in dem letzten vergangen Jahr darauf hingewiesen. Dieser zögerte das immer heraus und brachte mir Mittel zur Schimmelbeseitigung die aber nichts brachten.

Nun meine Frage:

Das ich einen Anspruch auf Mietminderung habe, ist mir klar. Ist es möglich in schriftlicher Form, eine Frist von 4 Wochen zu setzen, ebenfalls darauf hinzuweisen das diese Mängel innerhalb der o.g. Zeit fachgerechet behoben werden ?
Ist es auch möglich, für das letzte vergangene den Prozentsatz der Miete einzubehalten ?

Nach Recherchen im Internet bin ich auf eine Mietminderung von 25 % gestoßen.
Falls dies weniger bzw. mehr betragen sollte, bitte ich euch es mich wissen zu lassen.

Ich habe einen Brief an meinen Vermieter verfasst, falls es möglich bzw. erlaubt ist, würde ich diesen hier Posten.


Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Promi

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-- Editiert am 04.02.2010 16:01

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12329.12.2019 21:29:31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Hast Du diese auch richtig angewendet ?
Wie lange wohnst Du schon in der WHG ?
Schimmelte es beim Vormieter auch ?
Wie alt ist das Haus ?



Hallo.

Ich wohne mit meiner Familie schon seit 10 Jahren in der Wohnung.
Die Mittel zur Beseitigung habe ich verwendet, leider haben diese nichts gebracht. Habe sogar schon ein paar mal selber welche gekauft, aus eigener Tasche. Diese haben ebenfalls nichts geholfen. Es kommt einfach immer wieder.

Der Vermieter weiß schon seit einem lange von dem Befall. Letzte Woche war er da und meinte er lässt einen Maler vorbei kommen.

Ich widerrum meinte, das dies sowieso nichts bringt. Nur drüber Streichen, dafür braucht er keinen Maler, dies kann auch ich.

Es schimmelt erst seit einem Jahr, davor hatte noch nie etwas geschimmelt.
Beim Vormieter hat es meines wissens NIE geschimmelt.


Grüße


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#3
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Was hat es denn vor ca. einem Jahr für bauliche Veränderungen gegeben ?



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#4
 Von 
guest-12329.12.2019 21:29:31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Was hat es denn vor ca. einem Jahr für bauliche Veränderungen gegeben ?


Es hat garkeine bauliche Veränderung gegeben.
Ich kann mir selber nicht vorstellen warum es plötzlich zu diesem Schimmelbefall kommt. Es hat neun Jahr lang keinerlei Probleme gegeben. Erst seit ca. 1 Jahr.

Mir geht es aber hier eher um das Recht, auf die Mietminderung.
Nicht um zu klären, warum die Wohnung von Schimmel befallen ist.

Das ist wohl die Aufgabe meines Vermieters.

Danke für eure Beiträge.

Hätte sonst noch jemand etwas, gezielt auf meine gestellten Fragen ?


Grüße

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#5
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Wenn es dort bisher noch nie Schimmel gab und keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden, spricht einiges dafür, daß das Schimmelaufkommen nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt.

Bevor Du Dich eines Tages einem Kostenberg gegenübersiehst, solltest Du Dich tunlichst schon im Vorfeld an der Ursachenforschung beteiligen.



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#6
 Von 
guest-12329.12.2019 21:29:31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn es dort bisher noch nie Schimmel gab und keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden, spricht einiges dafür, daß das Schimmelaufkommen nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt.

Bevor Du Dich eines Tages einem Kostenberg gegenübersiehst, solltest Du Dich tunlichst schon im Vorfeld an der Ursachenforschung beteiligen.



Hallo,

erstmal Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wie meinst du das?
Meiner Meinung nach liegt es auch nicht in meinem Verantwortungsbereich.
Wo könnte den da der Verantwortungsbereich liegen ? Wenn nicht beim Vermieter ? Es ist ja seine Verantwortung sich um eine gute Isolierung usw. zu bemühen.

Das Haus ist ca. 1960 erbaut worden. Ich denke mal das hier bei mir einfach die fehlende Isolierung fehlt.

Grüße

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#7
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Das Haus ist ca. 1960 erbaut worden. Ich denke mal das hier bei mir einfach die fehlende Isolierung fehlt.



Und es hat fast 50 Jahre gedauert, bis sich das bemerkbar machte ?

Mit der globalen Erwärmung scheint es doch nicht weit her zu sein.




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#9
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12329.12.2019 21:29:31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,



ähm... ich habe jetzt eigentlich nur unpassende Antworten zu meinen Fragen bekommen.

Meine Fragen nochmals:
1. Wieviel Prozent für Mietminderung bei Schimmel ?
2. Darf ich die Miete(Prozentsatz) einbehalten vom letzten Jahr ?
3. Ist eine Mietminderung in meinem Fall überhaupt möglich? (ich ging mal davon aus, JA)


Um irgendwelche Bauveränderungen oder Sonstiges, danach habe ich nicht gefragt. Wenn mein Vermieter meint, er muss nichts in sein Wohnhaus investieren, und könnte Jahre lang einfach Gewinn erzielen durch Miteinnahmen, das ist dann sein Problem. Fakt ist, es schimmelt fast in der ganzen Wohnung.
Ebenfalls ist klar, das der Befall nicht durch mich hervorgerufen wurde.

Kein Wunder haben die User die jetzt mal geantwortet haben, keine gute Userbewertung. Weil sie einfach nicht verstehen, worum es hier geht. Lieber
schreibt man über die Globale Erwärmung. Naja.

Ihr könnt hier mir rechtlich helfen wenn ihr wollt, aber das Problem zu finden, wo es schimmelt bzw. warum, darüber habe ich mir jetzt schon ein Jahr lang den Kopf zerbrochen.

Finde es echt nicht toll, wenn nur so Beiträge kommen. Das ist so wie auf die Art: Hauptsache was zum Thema beigetragen.

Entschuldigt wenn ich jetzt etwas ausfallend wirke, aber wunder mich hier echt über die bisherigen Beiträge. Die bringen mir bis jetzt einfach nichts.

Hab hier im Forum schon ein mal eine Frage gestellt, diese wurde sehr gut beantwortet und auch erklärt. Aber auf die bisherigen Antworten kann ich gerne verzichten. Danke.


Grüße

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-- Editiert am 04.02.2010 18:05

-- Editiert am 04.02.2010 18:11

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#11
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Nichts zu danken.

Zu Deinen Fragen:

1. Das schwankt zwischen 0 und 100 %. Ist eben schimmelabhängig (Umfang und Ursache).

2. Nein.

3. Auch das ist eben umfang- und ursachenabhängig.



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#12
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Hallo Andy,

probiere es doch mit 15 % und warte einfach ab, was passiert.

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#13
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Sie richten sich danach, ob die User mit den Antworten auf ihre Fragen zufrieden sind,


Für die ersten 5 bis 10 trifft noch nicht mal das zu.
Die beruhen idR auf der "Wiedererkennung" durch diverse anwesende Spinner.



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#15
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Verschwindet der Schimmel in einer Wohnung wieder von selbst, ohne dass der Hausbesitzer irgendwelche bautechnischen Veränderungen vornehmen ließ, ist jede Mietminderung deswegen auch im Nachhinein hinfällig. Vielmehr ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass die Schimmelbildung von Anfang an allein durch ein falsches Heiz- und Lüftungsverhaltens des Mieters selbst verursacht war, hat jetzt das Landgericht Dessau-Roßlau entschieden (Az. 1 S 199/06 ). Zumal, wenn die gesamte Zeit über keine derartigen Mängel in den Nachbarwohnungen gemeldet wurden.

Die Fragen nach deiner Zeit in der Wohnung waren schon berechtigt, und selbstverständlich ist es auch Aufgabe deines Vermieters, sich darum zu kümmern. Aber nach deiner Beschreibung klingt das nach gewerbsmässiger Schimmelzucht, und das ist ein Kündigungsgrund.

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#16
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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