Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade

17. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)
Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade

Hallo,
ich hoffe mir/uns kann jemand weiterhelfen.

Seit Monaten schon, hält sich an unseren Fenstern der Schimmel und und macht es sich immer gemütlicher. Besonders schlimm ist es im Schlaf-/Wohn- und Kinderzimmer. Aus dem Grund möchten wir eine Mietminderung vornehmen. Kann uns jemand sagen, wie hoch diese ausfallen sollte?
Außerdem haben wir noch das Problem, dass es - sobald der Regen stärker ist - durch die Wand in die Küche "nässt" und diese "flutet". Leider reagiert niemand von der Hausverwaltung und so kommen wir uns extrem im Stich gelassen vor.
Ist auch die undichte Außenfassade ein Grund, die Miete zu mindern?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe =)

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64 Antworten
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#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

durch die Wand in die Küche nässt und diese flutet

Aus was ist die Wand ?

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#2
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

Gute Frage, aus was bestehen denn so Häuser? Beton, Stein?! Trotzdem tritt Wasser in die Küche, sobald es heftiger regnet.

Beim letzten Unwetter vor drei Tagen war dies wieder der Fall.

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hatte spontan an Sackleinen oder dergleichen gedacht.

Um es zu präzisieren:

Das Wasser kommt mitten aus der Wand ?

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#5
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

Von Außen ist nichts sichtbar, aber es kann nur daher kommen. Das Haus wurde in den 60er Jahren gebaut, glaub 1961.

Ja das Wasser kommt direkt die Wand runtergelaufen, heisst, Tapete nass sowie Boden und Küchenmöbel die am Boden aufgestellt sind. Die Stelle, durch die das Wasser dringt, liegt unter einem Küchenfenster, aber leider liegt dazwischen noch ein Fliesenspiegel, weswegen ich nicht genau sagen kann, ob das Wasser nicht sogar wegen undichter Fenster eintritt. Deswegen gehe ich davon aus, dass es von draussen seinen Weg durch die Wand sucht.

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#6
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

Haben unserem Vermieter wegen dieser Probleme jetzt auch einen gepfefferten Brief geschrieben und ihn daraufhingewiesen, seine Gebäudeversicherung für die Schäden aufzukommen. Dazu ist er als Vermieter doch verpflichtet, oder? Das Hau müsste doch genügend isoliert u abgedichtet sein, dass solche Schäden erst gar nicht eintreten?!

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das Problem dürfte eindeutig mit dem Fenster zusammenhängen.

5 % Minderung lt. LG Berlin v. 18.3.82. 61 S 437/81 .

Sinnvoller dürfte eine entsprechende Mietzurückbehaltung sein, da die Problembeseitigung ja wohl Priorität hat.

(Die Gebäudeversicherung hat damit übrigens nichts zu tun).

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#8
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

also könnten wir 5% der miete einbehalten?
wer kommt denn dann für den Schaden, den wir momentan in der Küche haben auf? das ist doch eindeutig sache des vermieter oder nicht?

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#9
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

und was ist mit dem anderen problem? wir haben an den fenstern noch dick den schimmel, um den sich hier auch keiner kümmert. wie hoch können wir da die miete kürzen? wäre nett, wenn uns da auch noch geholfen werden könnte!!

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Natürlich sind alle Schäden zu beheben. Fraglich ist nur, ob Ihr das lediglich mit einer Mietminderung geregelt bekommt (und wie lange das dann dauert).

Deshalb der Rat zur Mietzurückbehaltung.

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#11
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

verstehe ich richtig, dass ich somit eine komplette kaltmiete nicht zahlen soll, sondern nur die nebenkosten? oder komplett keine zahlung leisten, um so den druck auf den vermieter zu erhöhen?

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das wäre vielleicht ein bißchen heftig. Ich persönlich würde vielleicht 30 % der Kaltmiete nehmen. Nach Schadensbehebung ist das Geld natürlich nachzuzahlen.

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#13
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

und wer haftet für die schäden, die ich nun wegen des wassers habe?

sollte der vermieter widererwarten nicht reagieren und den "zustand" nicht ändern, müsste ich im falle eines auszuges die einbehaltene miete zurückzahlen?

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#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ja, da es sich um ein 'Druckmittel' handelt, muß natürlich nachgezahlt werden, sobald kein 'Druck' (aus welchen Gründen auch immer) mehr nötig ist.

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#15
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

na dann warten wir´s jetzt einfach mal ab. sollte er sich innerhalb der von uns gesetzten frist nicht melden, bzw endlich mit sanierungsmaßnahmen beginnen, suchen wir anwaltlichen rat auf, worauf er auch schon hingewiesen wurde.

vielen dank für deine tipps!!

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#16
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Seit Monaten schon, hält sich an unseren Fenstern der Schimmel und und macht es sich immer gemütlicher.

Das Haus wurde in den 60er Jahren gebaut, glaub 1961.


Und das im Sommer ... vielleicht ist auch noch ein hübsches Flachdach obendrauf? Wie lange wohnst Du schon da?

Der VM wird auf den Brief hin vermutlich erst gar nicht reagieren oder eine Hinhalte-Taktik einschlagen mit letztlich dem gleichen Ergebnis.
Hier hilft nur eins: Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung, dass die Mängel bis zum x behoben sein müssen, da ansonsten ab diesem Datum die Miete um x% gekürzt wird (ich halte 5% für zu wenig, kann aber keine definitive Aussage treffen ohne Begutachtung der Mängel). Hierzu bitte Rücksprache mit einem Mieterverein oder Anwalt halten. Als zweiten Punkt in diesem Brief die Übernahme des entstandenen Schadens in Höhe von x fordern, zahlbar binnen angemessener Frist, verbunden mit der Androhung, diesen Betrag bei Nichtzahlung ebenfalls von der kommenden Miete einzubehalten.

Mietkürzungen aufgrund einer nicht fristgemäßen Abstellung gerügter Mängel sind NICHT nachzuzahlen - schließlich gleicht man damit die eingeschränkte Nutzung der Mietsache aus. Nachzuzahlen wären nur zu unrecht einbehaltene Beträge (z. B. wenn der VM die ausstehende Miete einklagt und ein Gericht feststellt, dass mehr einbehalten wurde als angemessen).

Sollte sich zum Fristablauf nichts tun, bleibt nur die Durchführung der Mietkürzung, Suche einer neuen Wohnung und Kündigung der jetzigen. Erfahrungsgemäß sind die Sanierungskosten eines solchen Objekts so teuer, dass der VM gerne den ein oder anderen meuternden Mieter und Mietkürzungen in Kauf nimmt - Abhilfe wird selten geschaffen.

-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebes Schnuckelchen

Erfahrungsgemäß sind die Sanierungskosten eines solchen Objekts so teuer, dass der VM ....Mietkürzungen in Kauf nimmt

Deshalb dürfte Mietzurückbehaltung mehr bringen.

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#18
 Von 
Melka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag ..

ich schließe mich diesem Thema einmal an, da es unserem Problem ähnelt, wenn nicht gleichkommt.

Ich schildere einmal kurz den Fall:
Bei uns handelt es sich um das Kinderzimmer. Beim Einzug vor 2 Jahren war ein Wasserschaden oben an der Wand zu erkennen, der angeblich behoben worden ist. Farbe drüber - fertig..
Als es letztes Jahr mal eine Zeit lang viel regnete, war plötzlich das Stück Wand klitschenass - ein großer Streifen von der Decke bis zum Boden. Und dann hielt es auch die Tapete nicht mehr, sie fiel fast von allein ab - und darunter komplett alles schwarzer Schimmel.
Wir haben sofortden Vermiter informiert,der sichtlich erstaunt darüber war, weil man dachte, die Sache sei behoben (es wurde mal in dieser Sache was am Dach gemacht).
Da der Vermieter weit weg wohnt, konnte er sich davon nicht selbst überzeugen, meldete es aber sofort der Dachdeckerfirma, die darauf hin kam - und nichts am Dach oder sonst wo finden konnte.
*Ich versuche mich kürzer zu fassen ;-)*
Später kam ein Maler - dann noch mal Dachdecker, die mich mit dem Satz verließen: Wir müssen die Seite des Hauses einrüsten und an der Fassade gucken. - Das war im Herbst letzten Jahres. Als wir die Tage in einer anderer Angelegenheit (Schimmel im Bad) mit dem VM telefonierten, meinte dieser erstaunt: Wie die haben immer noch nicht wg. der Fassade geschaut..? Das sollten die doch längst tun... Sorry, mittlerweile glaube ich davon kein Wort mehr..

Wir haben das Zimmer mittlerweile renoviert, bis auf das Stück Wand eben, wo ich einfach weiße Farbe pauschal drübergestrichen habe, damit es nicht ganz so furchtbar aussieht. Nach einer Schimmelentfernung, versteht sich..

Da nun seit "dem Abfallen der Tapete" mittlerweile mehr als 1 Jahr verstrichen ist, möchte ich jetzt, da es anders nicht zu gehen scheint, Druck machen.

Wie/wo erfahre ich, ob und wieviel die Miete gemindert werden kann?

Mein Hauptproblem ist allerdings, dass es in dem Zimmer schimmelig riecht! Besonders, wenn mein Sohn am WE bei seinem Vater ist, und das Zimmer 2 Tage "unbewohnt" ist! Ich habe dies auch schon dem VM nehrfach gesagt, und nicht, dass es noch zu Krankheiten kommt, da er ja jede Nacht dort schläft!

Meine Frage dazu - man kann doch bestimmt die Luft auf Stoffe untersuchen lassen - was kostet so etwas?
Ich muß ja jetzt erst einmal, wie meine Vorgängerin, schriftlich eine Frist setzen, richtig? Welche Frist ist denn "angebracht"?

So - nun mache ich aber erst mal einen Punkt.
Entschuldigung - aber ich kann mich überhaupt nicht kurz fassen...

MfG Melka

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#19
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ihr solltet etwas wissen:
Bei einer Mietminderung wird die Brutto Miete gemindert (einige raten dazu, die Nettomiete zu mindern, da es nachher mit der NK-Abrechnung Probleme gibt). Ob Netto- oder Bruttomiete bleibt mal dahingestellt. Man muß aber beachten, wenn die komplette Minderung 2 Monatskaltmieten übersteigen, kann der VM fristlos kündigen. Also aufgepasst.

Bei einer Mietkürzung sollte der gekürzte Betrag zur Seite gelegt werden, da nach erfolgreicher Arbeit des VM die einbehaltenen Beträge nachgezahlt werden müssen.

Bei extremer Schimmelbildung würde ich sogar 15% mindern.

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#20
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

Also wir hatten gestern den "handlanger" unseres vermieters hier. der hat sich die ganze "sache" mal angeschaut und ich muss sagen, ich hätte ihn am liebsten wieder rausgeschmissen. habe ihm sämtlichen schimmel gezeigt und meiner wut endlich freien lauf gelassen. er wollte mir tatsächlich einreden, dass (nur mal vom wohnzimmer ausgegangen) so ein bisschen schimmel nicht krank machen kann! da fielen mir fast die augen aus! habe ihm direkt gesagt, dass der VM einen brief mit fristsetzung bekommen wird in dem auch mit mietkürzung gedroht wird (dieser ist gestern ebenfalls rausgegangen). da war das staunen groß. zu meinem unbehagen wurde dann bekannt, dass der vermieter in urlaub ist.

frage: ist meine fristsetzung jetzt ungültig? ich habe dem VM 14 tage zur stellungnahme gegeben.

--------------------------------------------

--Und das im Sommer ... vielleicht ist auch noch ein hübsches Flachdach obendrauf? Wie lange wohnst Du schon da?--

Ein Flachdach ist nur am Anbau, wir haben ein normales spitzdach (ist aber auch nicht isoliert oder so). wohnen jetzt 2 jahre hier und seit dem "nerven" wir die hausverwaltung mit unserem schimmelproblem!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

eine frage noch, unsere kaltmiete beträgt 345€ (WM 475€). ich weiß jetzt nicht genau, von welcher miete ich die kürzung vornehmen kann/soll. Habe so an 20-30% gedacht. werde den betrag auch erstmal auf einem sparbuch "parken" falls der VM sich doch noch bequemt und etwas unternimmt! Aber gesetz dem fall, wir ziehen aus, noch bevor der VM etwas gegen die Schäden unternommen hat, muss das einbehaltene geld dann nachgezahlt werden? und wie sieht es mit der kaution aus? darf der VM diese behalten, wenn wir die miete bis zum auszug gekürzt haben?

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#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Zurückbehaltene Miete muß auf jeden Fall nachbezahlt werden; entweder nach Abschaffung des Mangels oder nach Beendigung des Mietverhältnisses.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

eine Mietinderung braucht nicht zurück bezahlt werden.

Wenn du die Miete kürzt, mußt du die zurück bezahlen.

Eine Mietminderung kann von der Brutto- oder der Nettomiete gemacht werden. Du solltest aber von der Nettomiete machen, weil es bei der Bruttomiete nachher bei den NK-Abrechnungen zu Problemen kommen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

auch wenn das jetzt doof klingt, aber sind mietkürzung und mietminderung nicht ein und das selbe paar schuhe? :???:


-----------------
"~~wer nicht fragt bleibt dumm~~"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ersetze Mietkürzung durch Mietzurückbehaltung und lies Dir die vorherigen Seiten noch einmal durch.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

neue mitteilung:

nachdem unser vermieter unseren "netten" brief erhalten hat, hat er sich doch endlich mal gemeldet. am mittwoch kommt sein "stellvertreter" mit einem architekten um sich die mängel an den fenstern anzusehen.
nach langem überlegen, habe ich festgetellt, dass doch eigentlich ein baugutachter für solche dinge zuständig ist und nicht ein architekt, oder??!! mal sehen wie sich das am mittwoch entwickelt - leider sehe ich dem nicht positiv entgegen, da der vm mir jetzt schon unterstellt hat, ich würde nicht korrekt lüften -! sollte der architekt zu gunsten des vm entscheiden - was absolut nicht fair wäre, hätte ich da die möglichkeit, einen unabhängigen gutachter zu bestellen, den der vm trägt bzw. den ich von der miete abziehen kann?


zu scalar12: die gesundheit meiner tochter liegt mir wirklich sehr am herzen und geht mir auch über alles! leider wohnen wir hier erst seit 2 jahren und haben momentan finanziell nicht die möglichkeit, umzuziehen. deswegen der druck auf den vermieter.



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"~~wer nicht fragt bleibt dumm~~"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Geh zum Mieterverein...
oder bitte einen befreundeten Anwalt mit dir ein Schreiben aufzusetzen.

Lüftungsfehler sagen viele Vermieter sehr schnell und gerne. :zoff:
Eine Luftraummessung ist teuer (vor 8 Jahren ca.500€)
Und spreche nur von Mietminderung (von Kaltmiete) bis der Fehler behoben wird.
Am besten vorher schriftlich ankündigen.
(setzte ich ihnen eine Frist bis zum.... . Sollte bis dahin der Mangel nicht behoben sein, sehe ich mich, nach anwaltlicher Rücksprache , gezwungen die Miete um... zu mindern)
haben wir damals so gemacht und haben bis heute KEINE Forderung der paar € bekommen. Wurde aber ganz flott erledigt nachdem 1x miete gemindert wurde.

Mieterverein ist auch nicht teuer..
Drück dir die Daumen
Mücke

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Lüftungsfehler sagen viele Vermieter sehr schnell und gerne.

und liegen damit meistens richtig.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

mortinghale, dann verrat uns doch bitte mal, wie man falsch lüftet?! mehr als fenster öffnen geht wohl nicht. und unsere fenster sind hier den ganzen tag geöffnet - es sei denn es gibt zu starken durchzug oder der regen verstärkt sich-.

@ muecke1407 wir haben dem vm genau so ein schreiben geschickt, deswegen hat er sich ja auch gemeldet, grade weil damit gedroht wurde, die miete zu mindern/kürzen.
nun kommt morgen jemand von der hausverwaltung mit einem architekten - wobei ich der meinung bin, dass ein architekt nicht wirklich der richtige ist, für den sachverhalt - um sich die "schäden" anzuschauen.
ob der vm dann etwas unternimmt, bleibt abzuwarten - ich denke aber nicht, so dass wirklich anwaltliche hilfe in anspruch genommen werden muss-.

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"~~wer nicht fragt bleibt dumm~~"

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