Mietminderung wegen Wasserschaden+Schimmel+Behebungslärm

15. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Wenzlaws
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Wasserschaden+Schimmel+Behebungslärm

Unsere Vormieter haben bei ihrem Auszug einen schweren Wasserschaden verursacht und haben uns unwissend einziehen lassen. Jetzt, nach 3 Wochen ist an den Wänden von Wohnzimmer, Küche und Vorratsraum überall Schimmel , der Parkett im Wohnzi. ist unterflutet und es riecht vermodert. Auch die Wohnung unter uns ist betroffen. Die Bezahlung für die Behebung des Schadens ist geklärt (Haftpflicht der Vormieter).
Wer aber gibt uns das Geld für neue Tapete und Farbe (muss alles weg von der Wand), für den Aufwand alle Möbel umzustellen, für die starke Belastung (vor allem für unseren Sohn, 2 J.) durch die freigesetzten Schimmelsporen, für den Lärm der Entfeuchtungsmaschinen die ab Montag 10 Tage lang laufen (so laut wie 4 Staubsauger hieß es)???
Und wie sieht es aus mit Mietminderung, wie viel % dürfen es sein?
Ich wäre wirklich froh um eine baldige Antwort, danke im Voraus und viele Grüße.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tracheo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Wenzlaws !
Da es sich um einen Versicherungsfall handelt
würde ich raten einen Anwalt einzuschalten
der wird die richtigen § zur Hand haben auch schon wegen der % !!

Grüße von Tracheo !!

-----------------
"Was wir wissen ist eine Träne
Was wir nicht wissen ist ein
Ozean !! "

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#2
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Wenzlaws,

für die Renovierung Tapete, Farbe usw. muß der Vermieter sorgen. In so eineim schweren Fall sind gleich 50 bis 70% Mietminderung möglich wenn die Wohnung unbewohnbar ist 100%.
Das sicherste ist das wie Tracheo schon sagt einen Anwalt einzuschaltern.

Grüße

tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wenzlaws
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Vielen Dank für die Tipps, ein Anwalt kostet leider immer gleich eine Stange Geld und ob es sich lohnt diesen einzuschalten im Vergleich dazu, wieviel Geld wir erstattet bekommen ist fraglich.
Zum Glück ist der Vermieter auf unserer Seite, er hat Rechtsschutz hat und seinen Anwalt bereits informiert, evtl. können sämtliche zusätzliche Kosten wie Renovierung etc. von den Vormietern verlangt werden.
Danke nochmal, Grüße.

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#4
 Von 
Dollmantel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

habe die Mieterhöhung bekommen. Ich habe aber zum Vermieter gesagt ich werde Mietminderung verlangen. Am 31.07.02 war in unserer Gegend eine Hochwasserkatastrophe. Ich machte meine Haustüre auf und schon kam das Wasser in meine Wohnung. Habe es am nächsten Tag den Hausbesitzer gemeldet.
Worauf er mir eine Flasche besorgte, indem ich die Mauer einspritzen sollte die nass geworden sind. Kann ich noch rückwirkend Schadenersatz verlangen vom Eigentümer.

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#5
 Von 
Wenzlaws
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Infos.
Bei uns in der Wohnung sind nun von einer Trocknungsfirma ein Gerät aufgestellt worden, dass das Mauerwerk nun trocknen soll. Da dieses Gerät mindestens 7 Tage laufen muss und es ununterbrochen an ist und dadurch unser Küche und Wohnzimmer damit unbewohnbar sind, kann man da vom Vermieter verlangen dass er für die Zeit úns eine Ferienwohnung, Hotel oder dergleichen bezahlen muss???

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