Hallo allerseits,
wir haben unsere ETW seit August 2006 vermietet. Am 7.12. meldete uns unser Mieter, daß die Wohnung des anderen Nachbarn aufgrund eines Wasserschadens in unserer Wohnung (Duschtasse nicht korrekt befestigt - daher wurden die Fugen undicht) durchnäßt sei. Wir beauftragten sofort den Verwalter, der den Schaden der Versicherung meldete usw. Aufgrund der Feiertage und Termine unseres Mieters muß die Reparatur des Schadens jetzt wieder um 3 Tage verschoben werden. Die Trocknungsarbeiten dauerten bis gestern, 3.1. an. Leider kann ich auch keinen Handwerker erreichen, da alle noch Betriebsferien haben. Und ntürlich gehen einige Arbeiten Hand in Hand, so daß ich auch sehen muß, wer wann was zuerst macht. In der Wohnung gibt es noch ein weiteres, vollwertiges Bad mit Dusche sowie eine Badewann im großen Bad, so daß der Mieter trotzdem die Wohnung nutzen konnte. Jetzt hat er mir heute - bei der Terminverschiebung - gleichzeitig mitgeteilt, daß er über eine Mietminderung nachdenkt. Darf er die Miete mindern? Er muß doch - ja, schwerbeschäftigt - uns die Möglichkeit geben, die Arbeiten durchführen zu lassen. Ich habe auch angeboten - wir wohnen 200 km entfernt und habe ein Baby zu versorgen - die Arbeiten zu beaufsichtigen. Darauf geht er nicht ein.
Mietminderung wegen Wasserschaden - Verzögerung w/Feiertage und Abwesenheit Mieter
Fragen zur Miete?
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So einfach wie dein Mieter es sich macht, geht es nicht. Selbstverständlich muss er euch die Möglichkeit geben die Arbeiten durchführen zu lassen. Wenn er selber nicht vor Ort ist, dann kann er doch den Schlüssel beim Verwalter hinterlegen, so dass die Handwerker ins Haus können. Einfach eine Mietminderung ankündigen, geht nicht, zumal er ja noch ein zweites Bad hat und seine Hygiene/Pflege nicht beinträchtigt ist. Schreibt ihn an und notiert euch alles, falls es doch noch zum Rechtsstreit kommen sollte.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Kann mich da meiner Vorrednerin nicht anschlie§en. GrundsŠtzlich handelt es sich um einen Mangel, die Wohnung ist nicht vollwertig nutzbar und eine Mietminderung ist daher nach BGB sicherlich gerechtfertigt. Allerdings mŸssen dazu Voraussetzungen erfŸllt sein, z.B. mŸ§te dem Vermieter eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden, die der VM nicht einhŠlt etc.
Wenn der M gleichzeitig die Reparaturarbeiten behindert, kann er sicher nicht mindern.
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Hallo und Danke für den "Zuspruch"! Genauso sehen wir es auch. Wir hatten bereits einen Ablaufplan an ihn gesandt mit der Bitte, die Räumlichkeiten an den Terminen für die Handwerker betretbar zu machen. Ich würde mich an seiner Stelle auch ärgern, wenn das schöne große Bad nicht zu benutzen ist. Aber leider dauert z.B. auch die Trocknung ihre Zeit (Und wenn der M der Trocknungsfirma gesagt hätte, daß er "nur" Mieter ist und die sich an uns gewandt hätten, dann wäre alles viel schneller gegangen, da wir dann die Details hätten klären können, z.B. Ausbau der Duschtasse. So wird mühselig mit Schlauch getrocknet - war auch nicht revidierbar....). Okay, dann werden wir ihm spätestens am 8.1. ein Schreiben schicken; vorher erreiche ich keinen Handwerker! Ach ja, noch eine Frage: Es werden dann noch Wandfliesen benötigt. Wir haben mindestens eineinhalb Pakete beim Auszug dagelassen. Der M sagt nun, die Fliesen sind ganz hinten im Keller hinter 80 Kartons. Alleine kann der nichts wegräumen. Was soll ich denn nun damit tun???
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Der arme Mieter. Da die Fliesen eindeutig vorhanden sind, muss er sie auch zur Verfügung stellen. Wenn er sie so räumt, dass er im Bedarfsfalle nicht darauf zugreifen kann, dann muss er sich eben Hilfe holen. Ne dümmere Ausrede hab ich ja wohl noch nie gehört.
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