Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus im 3. Stock und bei uns ist die Hauseingangstür ständig offen, da sie so verzogen ist, dass sie einfach nicht mehr ins Schloss fällt. Vor Monaten habe ich schon bei der Hausverwaltung reklamiert, aber ohne Erfolg. Darf ich die Miete kürzen? Wenn ja, wieviel ist angemessen, da die defekte Tür ja nicht direkt zu meiner Wohnung gehört. Dank.
Mietminderung wegen defekter Hauseingangstür
Fragen zur Miete?
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Erstmal die HV schriftlich beweissbar auf den Mangel hinweisen und eine Frist setzten (z.B. 2 Wochen).
Ich weiss von einem Amtsgerichtsurteil, dass 1% Minderung bei einem fehlenden Briefkasten für richtig hielt. Sicherlich gibt es eine Vielzahl von Urteilen, die wohl im einstelligen Minderungsbereich liegen können. Ich würde vermuten 2-3%.
Dennoch ein paar € weniger zu zahlen ist albern, wichtiger ist auf Mängelbeseitigung zu bestehen und dies geht eben nur schriftlich und beweissbar. Wenn sich dann nichts tut, kann man sich immer noch mit den anderen Mieter zusammentun !
MFG
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Ok morthi,
streiche Vielzahl, setze möglicherweise ein paar Urteile, die sich, wenn überhaupt mit geringen Minderungssätzen ( schätze mal 2-3%) beschäftigen !
MFG
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Och Gottchen hab ich in Andys Copy und Paste-Text was süsses gefunden:
quote:
Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Was jetzt? Recht schnell oder fristlos?
Aber es werden Wetten angenommen wann jetzt tiedje auftaucht und einen Bekannten hat, der eben das genauso erlebt hat und mindestens 50 % gemindert hat! Oder möglicherweise war es auch bei ihm mal wieder selbst;)
-- Editiert am 13.05.2009 10:53
"Haustür nicht abschließbar: Ist die Haustür nicht abschließbar, kann eine Mietminderung von 5% vorgenommen werden (AG Köln, Az. 153 C 3204/76
, aus WM 1978, S. 126)."
In Einfamilienhaus verständlich.
Aber in Mehrfamilienhaus darf ja wegen Rettungs-/Fluchtweg die Haustür nicht abgeschlossen werden.
Rauchmelder schlägt alarm, die Haustür ist abgeschlossen.
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Ihr könnt noch hunderte Urteile vom Amtsgericht aus Berlin vorlegen.........interessiert kein Amtsgericht in München.
Vielleicht mal für die Haustüre einige Tropfen Öl nehmen...
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weder einem Amts- noch Landgericht in München interessiert ein Urteil von einem Amts- oder Landgericht in Berlin
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oder einen Hammer
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wer ich?
Wenn ich Mieter wäre, hätte ich mir die Hauseingangstür näher angesehen, um festzustellen, woran der Mangel liegt. Vielleicht hätte der Mieter nur mal eben mit dem Schraubendreher etwas richten können. Ja, ist Sache des VM.
Nein, der M darf und soll nicht........
Ich finde das alles etwas kleinkariert...
quote:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es sich im Urteilsfall um ein MFH gehandelt hat.
Beide von meinem lieben Freund Ali Baba genannte Fundstellen beziehen sich auf nicht abschließbare Haustüren in Mehrfamilienhäuser.
Auf die Annahme, eine nichtabschließbare Haustür rechtfertige nur bei einem Einfamilienhaus eine Mietminderung von lediglich 5 %, können allenfalls weltfremde Vermieter kommen, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben, als vor dem Computer zu hocken und Mietrechtsforen vollzuposten. Berufstätige Mieter von Einfamilienhäusern, die ihr Hab und Gut tagsüber im nicht abschließbaren Mietobjekt zurücklassen müssen, dürften wohl eher von einer Nichtbewohnbarkeit des Hauses ausgehen.
Das Entscheidende haben aber Barni und auch eirene schon gesagt: Statt sich den Kopf über 3 % oder 5 % Mietminderung zu zerbrechen, sollte der Mieter lieber sehen, dass er seinen Vermieter dazu kriegt, die Tür zu reparieren. Wird die Tür zügig repariert, braucht man nicht um 1 x 5% Minderung zu feilschen.
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